Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital | Verlag W. Reckinger | Datenbank | sack.de

Datenbank, Deutsch, 3216 Seiten

Schubert / Wirth / Pilz

Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital


Kommentar. Onlinedatenbank mit 109. Aktualisierung (Stand Februar 2023)

Datenbank, Deutsch, 3216 Seiten

Verlag W. Reckinger



Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.

Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.

Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.


Mit der 109. Aktualisierung (Stand Februar 2023) wird das Landesbesoldungsgesetz NRW, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. November 2022 (GV. NRW. S. 968), auf den neuesten Stand gebracht.

Zudem werden aktuelle Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 16. Dezember 2022 und des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 20. Dezember 2022 sowie der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) mit Stand 2022 und das Merkblatt Kindergeld mit Stand 2023 berücksichtigt.

Außerdem werden das Landesbeamtengesetz (LBG NRW), das Abgeordnetengesetz NRW (AbgG NRW), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW), die Dienstwohnungsverordnung (DWVO), die Entschädigungsverordnung (EntschVO), die Eingruppierungsverordnung (EingrVO), die Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (HLeistBVO), die Erschwerniszulagenverordnung sowie weitere Verordnungen aktualisiert.
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Zielgruppe


Sachbearbeiter in den nordrhein-westfälischen Besoldungsstellen, Landes- und Kommunalbeamte

Weitere Infos & Material


Kommentar, begründet von Günter Schubert, Regierungsdirektor a. D., Heinz Joachim Wirth, Ministerialrat a. D., fortgeführt von Eberhard Pilz, Dipl.-Verwaltungswirt, unter Mitarbeit von Udo Kolbe, Oberamtsrat im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.


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