Für den strafbefreienden Rücktritt vom beendeten Versuch verlangt das Strafgesetzbuch, daß der Täter die «Vollendung verhindert». Der Inhalt der Aktivitäten, die der Täter entfalten muß, ist in Rechtsprechung und Literatur äußerst umstritten. Der BGH hat seine ältere Rechtsprechung, nach der eine irgendwie geartete Kausalität für das Rettungsverhalten ausreichend war, nunmehr aufgegeben und verlangt jetzt, daß der Täter die Rettungsmöglichkeiten ausschöpft und nichts dem Zufall überläßt. Die Untersuchung erarbeitet anhand der dogmatischen Grundlagen des Rücktritts die Anforderungen für das Merkmal «Vollendung verhindert».
Kolster
Kolster, H: Qualität der Rücktrittsbemühungen des Täters bei jetzt bestellen!
Weitere Infos & Material
Aus dem Inhalt: Gesamtbetrachtung von Versuch und Rücktritt - Ratio legis des Rücktritts - Strafgrund des Versuchs - Systematische Stellung - Versuchsarten - Auswertung der BGH-Urteile.
Der Autor: Hubertus Kolster wurde 1962 in Essen geboren. Von 1985 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und München. 1990 erstes juristisches Staatsexamen. Seit 1990 ist er in der Referendarausbildung in Bayern. 1992 Promotion an der Universität Göttingen.