Buch, Deutsch, 152 Seiten, PB, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 215 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
Buch, Deutsch, 152 Seiten, PB, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 215 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
ISBN: 978-3-941388-03-1
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited
Die Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland ist in fünf verschiedene Versicherungszweige gegliedert: Die Arbeitslosen-, die gesetzliche Kranken-, die soziale Pflege-, die gesetzliche Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Geregelt sind die „fünf Säulen der sozialen Sicherheit“ im Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe dieser öffentlich-rechtlich organisierten Sicherungssysteme wird für den ganz überwie-genden Teil der Bevölkerung Vorsorge gegen existentielle Risiken, wie insbesondere Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Erwerbsminderung und - was die Hinterbliebenenversorgung angeht - auch für den Tod des Versicherten gewährleistet. Die Sozialversicherung ist von immenser gesellschaftlicher und ökonomischer Bedeutung. So haben die Ausgaben für Leistungen zum Beispiel im Jahre 2006 in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 240 Mrd. Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung knapp 147 Mrd. Euro betragen.
Vor allem seit der „Hartz-Gesetzgebung“ ist es zu tiefen Einschnitten in das soziale Netz gekommen. Herauszustellen ist insoweit die im Rahmen von „Hartz IV“ mit Wirkung ab 2005 vorgenommene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Einführung des Arbeitslosen-geldes II für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Nahezu zeitgleich hat man in der gesetzlichen Krankenversicherung die Praxisgebühr sowie den allein vom Versicherten zu tragenden (bundeseinheitlichen) Zusatzbeitrag eingeführt. Noch dramatischer für die Versicherten werden sich die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken. Zu nennen sind hier vor allem die Teilprivatisierung der Altersvorsorge durch die Finanzprodukte der Riester- und der Rürup-Rente sowie die im Jahre 2007 beschlossene stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres. Die Tendenz der von Zusatzbelastungen und Leistungskürzungen gekennzeichneten „Agenda-Politik“ setzt sich bis heute fort. Ganz aktuell ist ab 2009 mit dem Gesundheitsfonds erstmals die Möglichkeit vorgesehen, kassenindividuelle Zusatzbeiträge zu erheben, die freilich wiederum einseitig die Versicherten zu tragen haben.
Die vorliegende Darstellung will dem interessierten Praktiker sowie dem Studierenden, aber auch dem selbst Betroffenen einen Überblick und zugleich Systemkenntnis darüber vermitteln, wo all diese aktuellen gesetzlichen Maßnahmen im Detail geregelt sind und welche sozialen Leistungen der Versicherte ungeachtet der Einschnitte ganz konkret beanspruchen kann. Behandelt werden vor allem die Ansprüche auf Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegegeld sowie die unterschiedlichen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Eingehend erläutert werden überdies die Ansprüche im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ferner werden wichtige Schnittstellen zum Arbeitsrecht, wie etwa die Begriffe abhängiger und geringfügiger Beschäftigung sowie das Einzugsverfahren zur Beitragserhebung herausgearbeitet.
Vorangestellt werden freilich die prägenden Grundgedanken, die das deutsche Sozialversicherungsrecht wie ein roter Faden durchziehen. Denn wer mit den grundlegenden Prinzipien der Sozialversicherung vertraut ist, kann die oft umfangreichen und verschachtelten gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs viel besser nachvollziehen.
Um die vorliegende Darstellung leicht verständlich zu halten, erschien es an manchen Stellen sachgerecht, die aufgeworfenen Fragen nicht immer bis ins letzte Detail darzustellen bzw. auszuloten. Zudem ist aus Gründen besserer Lesbarkeit auf umfassende Literaturhinweise und einen entsprechenden Fußnotenapparat bewusst verzichtet worden. Dennoch war es dem Autor als ehemaligem Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ein besonderes Anliegen, immer wieder den vom Bundessozialgericht zu wichtigen Fragestellungen vertretenen Standpunkt hervorzuheben. Am Ende (eines Rechtsstreits) zählt nämlich nicht die wissenschaftlich wohl begründete Ansicht, sondern das, was die Gerichte aus den gesetzlichen Vorschriften herausgelesen haben.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Systematische Einordnung, Rechtsquellen und Strukturprinzipien 1
1.1. Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht 1
1.2. Das Sozialgesetzbuch 3
1.2.1. Das SGB I (Allgemeiner Teil) 3
1.2.2. Das SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die
Sozialversicherung) 3
1.2.3. Die fünf Säulen der sozialen Sicherung in den Büchern III, V, VI,
VII und XI 4
1.2.4. Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV")
4
1.2.5. Das SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
5
1.3. Die wichtigsten Strukturmerkmale der Sozialversicherung 5
1.3.1. Absicherung existentieller Lebensrisiken und beschränkter Risikoausgleich 5
1.3.2. Beitragsfinanzierung 6
1.3.3. Pluralität der Träger 6
1.3.4. Beschränkung auf den Kreis der abhängig Beschäftigten 7
1.3.5. Konzeption als Zwangsversicherung und sozialer Ausgleich 8
1.3.6. Körperschaftlicher Charakter und Selbstverwaltungsrecht 10
1.3.7. Der gebundene Rechtsanspruch auf Sozial(versicherungs-) leistungen 12
1.3.8. Methoden und Quellen der Finanzierung 13
2. Die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung 16
2.1. Abhängige Beschäftigung und selbständige Tätigkeit 16
2.2. Arbeitnehmerähnliche Personen 17
2.3. Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis 18
2.3.1. Gemeinsamer Kernbegriff im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht 18
2.3.2. Angleichungen zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 19
2.3.2.1. Beschäftigungsverhältnis und faktischer Leistungsaustausch 19
2.3.2.2. Scheinselbständigkeit 20
2.3.2.3. Scheinbarer Arbeitsvertrag mit Angehörigen 20
2.3.3. Abweichungen zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (insbesondere zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern) 21
2.4. Das Statusverfahren (§ 7 a SGB IV) 22
2.5. Entgeltlichkeit der Beschäftigung 23
2.5.1. Das Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV 23
2.5.2. Einmalige und laufende Einnahmen 25
2.5.3. Zufluss- und Entstehungsprinzip 26
2.5.3.1. Die Geltung des Zuflussprinzips bei einmaligen Einnahmen 26
2.5.3.2. Entstehungsprinzip bei laufenden Einnahmen 26
2.6. Geringfügige Beschäftigung 27
2.6.1. Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigung 28
2.6.2. Entgelt-Geringfügigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr.1 SGB IV) 29
2.6.3. Zeit-Geringfügigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) 30
2.6.4. Einseitige Abgabepflichten des Arbeitgebers zur Kranken- und Rentenversicherung 32
2.6.5. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten (§ 8 a SGB IV) 33
2.7. Das Beitragsrecht 34
2.7.1. Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, paritätische Tragung, Rückgriff im Lohnabzugsverfahren 34
2.7.2. Beitragsbemessung, Höhe und Festlegung des jeweiligen Beitragssatzes 36
3. Die Arbeitslosenversicherung 39
3.1. Die Entwicklung der Arbeitslosenversicherung 39
3.1.1. Vom Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zum SGB III 39
3.1.2. Die Hartz-Gesetze "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
40
3.2. Organisation und Finanzierung 41
3.3. Versicherter Personenkreis und Leistungsberechtigte 42
3.4. Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit 43
3.4.1. Beschäftigungslosigkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 SGB III) 43
3.4.2. Eigenbemühungen (§ 119 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 SGB III) 44
3.4.3. Verfügbarkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 SGB III) 44
3.5. Die Leistungen 46
3.5.1. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung 46
3.5.2. Das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit 46
3.5.2.1. Dauer und Höhe des Anspruchs 47
3.5.2.2. Ruhen des Anspruchs (insbesondere bei Sperrzeiten) 48
4. Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) 50
4.1. Ausgabensteigerungen und Einnahmenverluste 50
4.2. Entwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung 51
4.2.1. Die drei Stufen der Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalitionsregierung von 1989 bis 1997 51
4.2.2. Die Gesundheitspolitik unter „Rot-Grün“ von 1998 bis 2004 53
4.2.3. Die Gesundheitspolitik der großen Koalition (insbesondere der Gesundheitsfonds) 54
4.3. Träger und Organisation sowie Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung 55
4.4. Der versicherte Personenkreis 55
4.4.1. Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) 56
4.4.2. Versicherungsfreiheit 56
4.4.3. Versicherungsberechtigung bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze 57
4.4.4. Befreiung von der Versicherungspflicht 58
4.4.5. Die beitragsfreie Familienversicherung 58
4.4.6. Beginn und Ende der Mitgliedschaft 59
4.5. Das Leistungsrecht 60
4.5.1. Gemeinsame Vorschriften des Leistungsrechts 61
4.5.1.1. Sachleistungsprinzip und Leistungserbringungsrecht 61
4.5.1.2. Das Verbot der Kostenerstattung und seine Ausnahmen 62
4.5.1.3. Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgebot 63
4.5.1.4. Erlöschen des Leistungsanspruchs 64
4.5.2. Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
65
4.5.3. Leistungen im Versicherungsfall „Krankheit“ 66
4.5.3.1. Leistungsfall der ärztlichen Behandlung 66
4.5.3.2. Leistungsfall "Arznei- und Verbandmittel" 68
4.5.3.3. Leistungsfall "Heilmittel" 68
4.5.3.4. Leistungsfall "Hilfsmittel" 69
4.5.3.5. Der Anspruch auf Krankenhausbehandlung 69
4.5.3.6. Leistungsfall "medizinische Rehabilitation" 70
4.5.3.7. Leistungsfall "Haushaltshilfe" 70
4.5.3.8. Weitere Leistungen der Krankenbehandlung 71
4.5.4. Zuzahlungen, Festbeträge, Belastungsgrenze 71
4.6. Der Anspruch auf Krankengeld 72
4.6.1. Anspruchsvoraussetzungen 72
4.6.2. Entstehen (Beginn) des Anspruchs 73
4.6.3. Höhe und Dauer des Krankengeldes 73
4.6.4. Ruhen des Anspruchs 74
4.7. Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden 75
4.8. Die Steuerungsinstrumente Bonus, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung 75
4.9. Leistungen vor und bei Schwangerschaft und bei Mutterschaft 76
5. Die soziale Pflegeversicherung 77
5.1. Das Pflegeversicherungsgesetz und die zweigeteilt konstruierte soziale Pflegeversicherung 77
5.2. Träger, Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung 78
5.3. Der versicherte Personenkreis 79
5.4. Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit 79
5.5. Die Leistungen 80
5.5.1. Keine „Vollversicherung“ 81
5.5.2. Allgemeine Leistungsvoraussetzungen (insbesondere Vorversicherungszeit) 81
5.5.3. Leistungsansprüche bei häuslicher Pflege 82
5.5.3.1. Pflegesachleistungen 82
5.5.3.2. Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen 82
5.5.3.3. Sonstige Leistungen bei häuslicher Pflege 83
5.5.4. Leistungen bei stationärer Pflege 83
5.5.5. Leistungen für Pflegepersonen 84
6. Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) 85
6.1. Jüngere Rechtsentwicklung 85
6.2. Versicherter Personenkreis, Versicherungsfreiheit, freiwillige Versicherung 86
6.3. Organisation und Finanzierung 87
6.4. Die Versicherungsfälle des SGB VI 89
6.5. Die Leistungen 90
6.5.1. Allgemeine Leistungsvoraussetzungen 90
6.5.1.1. Das Antragserfordernis 90
6.5.1.2. Die Wartezeiterfüllung, rentenrechtliche Zeiten 91
6.5.2. Die Renten wegen Alters 92
6.5.3. Die Renten wegen Todes 94
6.5.4. Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 94
6.5.4.1. Rente wegen Berufsunfähigkeit 95
6.5.4.2. Voraussetzungen der Renten wegen Erwerbsminderung
(insbesondere sog. Drei-Fünftel-Belegung) 95
6.5.4.3. Versicherungsfall "volle Erwerbsminderung" 96
6.5.4.4. Versicherungsfall "teilweise Erwerbsminderung" und
Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes 96
6.5.4.5. Rente trotz sechsstündigen Leistungsvermögens bei
Verschlossenheit des Arbeitsmarktes 97
6.5.5. Beitragszahlung und Höhe der Renten 98
6.5.6. Die Leistungen zur Teilhabe 99
7. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) 100
7.1. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 100
7.2. Finanzierung und Haftungsersetzung 101
7.2.1. Alleinige Beitragspflichtigkeit der Unternehmer 101
7.2.2. Das Prinzip der Haftungsersetzung und dessen Vor- und Nachteile
für den Versicherten 101
7.3. Versicherter Personenkreis (echte und unechte Unfallversicherung) 103
7.4. Die Versicherungsfälle des SGB VII 104
7.4.1. Berufskrankheiten 104
7.4.2. Der Arbeitsunfall 106
7.4.2.1. Versicherte Tätigkeit und der sog. innere Zusammenhang 107
7.4.2.2. Das Unfallereignis ("von außen einwirkend", "zeitlich begrenzt")
108
7.4.2.3. Versicherte Tätigkeit muss für den Unfall ursächlich sein
(haftungsbegründende Kausalität) 110
7.4.2.4. Ursächlichkeit des Unfalls für einen Gesundheitsschaden
(haftungsausfüllende Kausalität) 112
7.4.3. Der Arbeitsunfall im weiteren Sinn (sog. Wegeunfall) 113
7.4.4. Beispiel eines typischen Arbeitsunfalls 114
7.4.4.1. Die Unfallanzeige 114
7.4.4.2. Das Durchgangsarztverfahren 115
7.4.4.3. Der Anspruch auf Verletztengeld 116
7.4.4.4. Das Erste Rentengutachten 116
7.4.4.5. Der Anspruch auf Verletztenrente 117
7.4.4.6. Das Zweite Rentengutachten und der Anspruch auf Dauerrente119
7.5. Die Leistungsfälle 120
7.5.1. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls 120
7.5.2. Prävention 121
Vorwort
Das vorliegende Werk behandelt das Sozialversicherungsrecht als wichtigstes Teilgebiet des Sozialrechts.
Die Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland ist in fünf verschiedene Versicherungszweige gegliedert: Die Arbeitslosen-, die gesetzliche Kranken-, die soziale Pflege-, die gesetzliche Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Geregelt sind die „fünf Säulen der sozialen Sicherheit“ im Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe dieser öffentlich-rechtlich organisierten Sicherungssysteme wird für den ganz überwie-genden Teil der Bevölkerung Vorsorge gegen existentielle Risiken, wie insbesondere Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Erwerbsminderung und - was die Hinterbliebenenversorgung angeht - auch für den Tod des Versicherten gewährleistet. Die Sozialversicherung ist von immenser gesellschaftlicher und ökonomischer Bedeutung. So haben die Ausgaben für Leistungen zum Beispiel im Jahre 2006 in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 240 Mrd. Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung knapp 147 Mrd. Euro betragen.
Vor allem seit der „Hartz-Gesetzgebung“ ist es zu tiefen Einschnitten in das soziale Netz gekommen. Herauszustellen ist insoweit die im Rahmen von „Hartz IV“ mit Wirkung ab 2005 vorgenommene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Einführung des Arbeitslosen-geldes II für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Nahezu zeitgleich hat man in der gesetzlichen Krankenversicherung die Praxisgebühr sowie den allein vom Versicherten zu tragenden (bundeseinheitlichen) Zusatzbeitrag eingeführt. Noch dramatischer für die Versicherten werden sich die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken. Zu nennen sind hier vor allem die Teilprivatisierung der Altersvorsorge durch die Finanzprodukte der Riester- und der Rürup-Rente sowie die im Jahre 2007 beschlossene stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres. Die Tendenz der von Zusatzbelastungen und Leistungskürzungen gekennzeichneten „Agenda-Politik“ setzt sich bis heute fort. Ganz aktuell ist ab 2009 mit dem Gesundheitsfonds erstmals die Möglichkeit vorgesehen, kassenindividuelle Zusatzbeiträge zu erheben, die freilich wiederum einseitig die Versicherten zu tragen haben.
Die vorliegende Darstellung will dem interessierten Praktiker sowie dem Studierenden, aber auch dem selbst Betroffenen einen Überblick und zugleich Systemkenntnis darüber vermitteln, wo all diese aktuellen gesetzlichen Maßnahmen im Detail geregelt sind und welche sozialen Leistungen der Versicherte ungeachtet der Einschnitte ganz konkret beanspruchen kann. Behandelt werden vor allem die Ansprüche auf Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegegeld sowie die unterschiedlichen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Eingehend erläutert werden überdies die Ansprüche im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ferner werden wichtige Schnittstellen zum Arbeitsrecht, wie etwa die Begriffe abhängiger und geringfügiger Beschäftigung sowie das Einzugsverfahren zur Beitragserhebung herausgearbeitet.
Vorangestellt werden freilich die prägenden Grundgedanken, die das deutsche Sozialversicherungsrecht wie ein roter Faden durchziehen. Denn wer mit den grundlegenden Prinzipien der Sozialversicherung vertraut ist, kann die oft umfangreichen und verschachtelten gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs viel besser nachvollziehen.
Um die vorliegende Darstellung leicht verständlich zu halten, erschien es an manchen Stellen sachgerecht, die aufgeworfenen Fragen nicht immer bis ins letzte Detail darzustellen bzw. auszuloten. Zudem ist aus Gründen besserer Lesbarkeit auf umfassende Literaturhinweise und einen entsprechenden Fußnotenapparat bewusst verzichtet worden. Dennoch war es dem Autor als ehemaligem Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ein besonderes Anliegen, immer wieder den vom Bundessozialgericht zu wichtigen Fragestellungen vertretenen Standpunkt hervorzuheben. Am Ende (eines Rechtsstreits) zählt nämlich nicht die wissenschaftlich wohl begründete Ansicht, sondern das, was die Gerichte aus den gesetzlichen Vorschriften herausgelesen haben.
Frau Assessorin jur. Martina Rudolph bin ich für die Durchsicht des Manuskripts sowie für wertvolle Verbesserungsvorschläge zu besonderem Dank verpflichtet.
Dieses Buch widme ich meinen beiden Kindern Thomas-Zipei und Johanna.
Recklinghausen, im November 2008 Thomas Korenke




