Laudage / Armbrüster / Baumann | Aufsicht über strukturierte Rückversicherungskonzepte | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 33, 334 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

Laudage / Armbrüster / Baumann Aufsicht über strukturierte Rückversicherungskonzepte

E-Book, Deutsch, Band 33, 334 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

ISBN: 978-3-86298-116-8
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Kam das Versicherungsaufsichtsrecht bis vor wenigen Jahren noch weitestgehend ohne eine direkte Aufsicht von Rückversicherungsunternehmen aus, so ist diese mittlerweile in ihrer Intensität fast auf dem Niveau der Erstversicherungsaufsicht. Ähnlich steht es mit der Aufsicht über Rückversicherungsverträge und verwandte Maßnahmen des Risikotransfers und der Risikofinanzierung. Gesetzgeberisch sind hier auf europäischer Ebene die Verabschiedung der Rückversicherungsrichtlinie und der Entwurf der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie auf nationaler Ebene insbesondere die 8. VAG-Novelle und die Veröffentlichung der Verordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer (FinRVV) zu nennen.

Die gesetzgeberische Tätigkeit alleine wäre schon Grund genug, sich eingehend mit den Grenzen der Zulässigkeit und der aufsichtsrechtlichen Wirkungsweise von Rückversicherungskonzepten und verwandten Methoden zu befassen. Daneben steht der Erfindungsgeist in der Versicherungswirtschaft jedoch nach wie vor nicht still. In den letzten Jahrzehnten ist das Spektrum der Risikominderungs- und Risikofinanzierungstechniken erweitert worden. Katastrophen-Anleihen, Finanzrückversicherungen oder Versicherungsderivate, wie auch immer man versucht, diese Gestaltungsalternativen terminologisch zu fassen, allen ist eine relativ junge Historie in der Praxis und damit auch in der Aufsicht gemein.

Gegenstand dieser Arbeit ist aus diesem Grunde eine Standortbestimmung der Aufsicht über „strukturierte“ Rückversicherungskonzepte hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit und Wirkungsweise auf die Solvabilität. Darüber hinaus wirft die Arbeit aber auch einen Blick in die Zukunft und macht Vorschläge für eine Integration strukturierter Rückversicherungskonzepte in das Solvency-II-Rahmenwerk.
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Weitere Infos & Material


1;Aufsicht über strukturierteRückversicherungskonzepte;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einleitung;18
4.1;I. Gegenstand der Arbeit/Abgrenzung zu verwandten Themenstellungen;20
4.2;II. Gang der Darstellung;22
5;B. Grundlagen;24
5.1;I. Klassische Rückversicherungsprodukte;24
5.2;II. Preisgestaltung in der klassischen Rückversicherung;31
5.3;III. Moderne Rückversicherungsprodukte;37
5.4;IV. Finanzrückversicherungen;39
5.5;V. Konzepte mit alternativem Risikotransfer;45
6;C. Zulässigkeit von strukturierten Rückversicherungskonzepten;56
6.1;I. Grundlagen der Geschäftsbereichsbeschränkung;56
6.2;II. Anwendung der Geschäftsbereichsbeschränkung auf die dargestellten neuen Rückversicherungskonzepte;117
7;D. Aufsichtsrechtliche Wirkung der dargestelltenRückversicherungskonzepte;144
7.1;I. Grundlagen der Solvabilitätsaufsicht;144
7.2;II. Anwendung der Solvabilitätsaufsicht auf die dargestellten Rückversicherungskonzepte;196
7.3;III. Kritische Würdigung der Rückversicherungswirkung unter der geltenden Solvabilitätsaufsicht;222
8;E. Rückversicherungen und Risikominderungstechnikenunter Solvency II;230
8.1;I. Grundkonzeption von Solvency II;233
8.2;II. Berücksichtigung von Rückversicherung und anderen Risikominderungstechniken in Solvency II;276
8.3;III. Zusammenfassung;309
9;F. Internationale Bestrebungen bei der Rückversicherungsaufsicht;310
9.1;I. Rolle der IAIS;311
9.2;II. Bisherige Arbeiten der IAIS mit Zusammenhang zur Rückversicherung;312
9.3;III. Ausblick auf weitere Arbeiten;318
10;G. Schluss;322
10.1;I. Zusammenfassende Bemerkungen;322
10.2;II. Thesen;323
11;H. Literaturverzeichnis;328


F. Internationale Bestrebungen bei der Rückversicherungsaufsicht (S. 293-294)

Das Rückversicherungsgeschäft ist wie kein anderes Versicherungsgeschäft durch seine Internationalität geprägt. Eine kleine Anzahl von Ländern (Bermudas, Deutschland, Frankreich, Japan, Schweiz, UK und USA) stellt den überwältigenden Anteil an Rückversicherungskapazität durch die dort inkorporierten Rückversicherer zur Verfügung. Insbesondere das Tragen von Spitzenrisiken wie großen Naturkatastrophen kann nur von Rückversicherern geleistet werden, die ihrerseits geographisch und nach der Risikoart weltweit diversifiziert sind. Als Konsequenz daraus kommt es im Rückversicherungsmarkt häufig zum grenzüberschreitenden Risikotransfer.

Aufgrund der nationalen Gesetzgebungshoheiten sind das Versicherungsaufsichtsrecht und die Aufsicht über Rückversicherungen jedoch national geprägt. Die nationalen Standards bei der Rückversicherungsaufsicht unterscheiden sich zum Teil erheblich in den einzelnen Jurisdiktionen. Teilweise werden Rückversicherer direkt (vergleichbar mit Erstversicherern) beaufsichtigt, teilweise kommt es zu einer indirekten Aufsicht über ihre Zedenten und teilweise gibt es keine oder nur wenige Regelungen zur Rückversicherungsaufsicht.

Diese Unterschiede spiegelt auch die zeitliche Entwicklung der Rückversicherungsaufsicht in Deutschland wider. Ging der Gesetzgeber des VAG 1901 noch davon aus, dass eine Beaufsichtigung von Rückversicherern nicht in gleichem Maße notwendig sei wie die Beaufsichtigung von Erstversicherern,919 so änderte sich diese Auffassung im vergangenen Jahrhundert schrittweise.

Zunächst wurden die Rückversicherer im Nachgang des Erdbebens von San Francisco im Jahre 1906 den Vorschriften zur Rechnungslegung unterworfen.920 Dann folgte die Aufsicht lange Zeit zusätzlich dem Prinzip der mittelbaren Aufsicht über die Zedenten.921 Schließlich wurde die Aufsicht über Rückversicherer mit der Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie der Aufsicht über Erstversicherer weitgehend gleich gestellt. Ganz ähnlich stellt sich das Niveau bei der Rückversicherung im internationalen Vergleich heutzutage dar. Solange jedoch die einzelnen Jurisdiktionen unterschiedliche Aufsichtsniveaus bei der Aufsicht über Rückversicherer und Rückversicherungen vorsehen, kann es beim grenzüberschreitenden Rückversicherungsgeschäft mitunter zu Problemen kommen.

Die Lösung von Problemen, die aus der Internationalität des Geschäftes resultieren, kann effektiv nur auf einer internationalen Ebene gesucht werden. Das maßgebliche Forum für die Lösung dieser Probleme ist zurzeit die International Association of Insurance Supervisors (IAIS). Im folgenden Kapitel soll zunächst vorgestellt werden, wie die IAIS arbeitet und welche veröffentlichten Arbeiten für die internationale Rückversicherungsaufsicht von Bedeutung sind. Anschließend sollen zukünftige Entwicklungen zur Lösung offener Fragen der internationalen Versicherungsaufsicht aufgezeigt werden.


Gründl, Helmut
Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR).

Laudage, Benedikt
Dr. Benedikt Laudage, geboren am 07.02.1981 in Köln, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Der Autor ist derzeit als Assistent des Finanzvorstandes der VHV Gruppe, Hannover, angestellt. Als vorherige berufliche Stationen stehen eine Referententätigkeit im Center of Competence Insurance bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, und eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bereichen Corporate Finance und M&A (Listed Companies) in der internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft Clifford Chance, Düsseldorf. Der Autor wurde an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Christian Armbrüster im Jahr 2009 zum Thema „Aufsicht über strukturierte Rückversicherungskonzepte“ promoviert. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er an der Bucerius Law School, an der University of Virginia, School of Law und an der Universität Passau absolviert.

Schwintowski, Hans-Peter
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, geb. am 23. September 1947 in Bad Harzburg, hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1982 über ein Thema aus dem Kartellrecht (Antitrust) bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga promoviert. Im Jahre 1986 schloss sich die Habilitation über das Thema „Der private Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt“, ebenfalls betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga an. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Münster, München, Tübingen und Bielefeld. Im Jahre 1990 Ruf an die Universität Würzburg auf eine C-3-Stelle. Im Jahre 1991 Ruf auf eine C-4-Professur an der Universität in Passau. Im Jahre 1993 Ruf auf eine C-4-Professur an die Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2005 Ruf auf eine C-4-Professur an die Universität Hamburg (abgelehnt). Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat einen Forschungsschwerpunkt im Bereich des Privatversicherungs- und Kapitalmarktrechts. Er ist Herausgeber des Praxiskommentars zum VVG (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer), Verlag LexixNexis. Darüber hinaus ist er Kommentator im Bruck/Möller sowie im Handbuch für Versicherungsrecht, herausgegeben von Beckmann/Matusche-Beckmann. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht, verantwortlich für den Bereich Versicherungsrecht sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats bei dem Bund der Versicherten. Eine vollständige Übersicht seiner Publikationen finden Sie unter: http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/ Berlin, im August 2010

Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema „Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung“ (Duncker & Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht („Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften“, Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Baumann, Horst
Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 „Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. “Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung“ (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. „Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen“ (VersR 1991, 490-497) und „Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung“ (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten „Berliner Reihe“ des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des „Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG“, zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für „Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht“ an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für „Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht“ an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen „Ruhestand ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.

Schirmer, Helmut
Prof. Dr. Helmut Schirmer 1940 geboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Innsbruck, Hamburg und Freiburg im Breisgau; 1. und 2. Staatsexamen in Berlin 1962 und 1968; Promotion (1966) und Habilitation (1972) an der Freien Universität Berlin: Betreuer Prof. Dr. Karl Sieg; 1972 Ernennung zum Universitätsprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; 1976/77 und 1978/79 Vertretung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau; 1979 Ablehnung eines Rufes auf eine Professur an der Universität Freiburg im Breisgau; 1988-2010 Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft ; 1989-2004 Mitglied im Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, zunächst Berlin, danach Bonn (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); 2000-2004 Mitglied in der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Im Ruhestand seit 1. April 2007


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