Löffler | „Freies Gesicht im Strafverfahren“ – Die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin | Buch | 978-3-339-10806-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 316 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 391 g

Reihe: Schriftenreihe Schriften zum Strafprozessrecht

Löffler

„Freies Gesicht im Strafverfahren“ – Die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin

Buch, Deutsch, 316 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 391 g

Reihe: Schriftenreihe Schriften zum Strafprozessrecht

ISBN: 978-3-339-10806-7
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Kaum ein Kleidungsstück polarisierte in den vergangenen Jahren in Deutschland und Europa mehr als die muslimische Vollverschleierung in Form von Burka und Niqab. Zahlreiche Länder erließen Verbote des Tragens einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Aber auch vor dem Gerichtssaal machte diese Thematik in den letzten Jahren nicht Halt und führte zu uneinheitlichen Reaktionen der Gerichte.

Die Abhandlung beschäftigt sich erstmals mit der speziellen Problematik, die entsteht, wenn eine Zeugin mit Vollverschleierung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung aussagen will. Untersucht wird das deutsche Strafverfahrensrecht in StPO und GVG darauf, welche Rechte und Pflichten die Person der Zeugin in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung treffen, ob sich den deutschen Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten bieten, die Zeugin zu „entschleiern“ oder, ob der Zeugin im Einzelfall die Vornahme der Vernehmung mit Vollverschleierung gestattet werden muss. Im Gegensatz zur österreichischen Strafprozessordnung sieht das deutsche Strafverfahrensrecht keine eindeutige Regelung zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen vor.

Besonders eingegangen wird vom Verfasser auf die Aspekte der Notwendigkeit der umfassenden und fehlerfreien Beweiswürdigung nach § 261 StPO, des Konfrontationsrechts des Angeklagten nach Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und der sitzungspolizeilichen Befugnisse des Gerichts nach §§ 176 ff. GVG.

Abschließend wird durch den Bearbeiter eine Bewertung an den Grundrechten des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgenommen und hierbei insbesondere die Glaubensfreiheit der Zeugin und die Aspekte des fairen Verfahrens gegenübergestellt. Zuletzt werden vom Verfasser die Rechtsschutzmöglichkeiten eines, von einer nicht vorgenommenen Entschleierung betroffenen, Angeklagten dargestellt und einige Gesetzesvorschläge de lege ferenda unterbreitet, um einer zunehmenden Rechtsunsicherheit und Uneinheitlich der Rechtsanwendung nachhaltig vorzubeugen.
Löffler „Freies Gesicht im Strafverfahren“ – Die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.