Lutz | Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht im spanischen «Código Civil»  im Vergleich mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch | Buch | 978-3-631-62129-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 11, 172 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 343 g

Reihe: Schriften zum Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht

Lutz

Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht im spanischen «Código Civil» im Vergleich mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch

Unter besonderer Berücksichtigung von Immobilienerbschaften

Buch, Deutsch, Band 11, 172 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 343 g

Reihe: Schriften zum Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-631-62129-5
Verlag: Peter Lang


Tragendes Prinzip des deutschen wie des spanischen Erbrechts ist die Testierfreiheit. Diese wird durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, welches den nächsten Angehörigen eine Mindestteilhabe am Nachlass sichert. Das Pflichtteilsrecht ist in Deutschland seit der Schaffung des BGB immer wieder Stoff hitziger Diskussionen gewesen. Auch der Gesetzgeber hat sich des Öfteren mit diesem Thema beschäftigt, doch erst am 01.01.2010 trat ein reformiertes Pflichtteilsrecht in Kraft. Ziel dieser Untersuchung ist es, herauszuarbeiten, inwieweit neue Impulse für die in Deutschland immer noch fortbestehende Reformdiskussion gewonnen werden können. Dies soll anhand eines Vergleichs des spanischen mit dem deutschen Recht erfolgen. Da immer mehr Deutsche Ferienimmobilien in Spanien besitzen und häufig vor dem Problem stehen, inwiefern der Auslandsbezug hier eine Rolle spielt, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Immobilienerbschaften.
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Weitere Infos & Material


Historischer Ursprung von Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht - Noterbrecht in Spanien - Pflichtteilsrecht in Deutschland - Unterschiede zwischen Pflichtteilsrecht des Código Civil und des BGB - Internationales Privatrecht - Immobilienerbschaften mit Bezug zu Spanien - Reformdiskussion zum deutschen Pflichtteilsrecht.


Ina Lutz absolvierte ihr juristisches Studium an der Universität Heidelberg und an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Promotion erfolgte 2009 an der Universität Marburg. Derzeit ist sie als Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München tätig.


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