Maisack | Zum Begriff des vernünftigen Grundes im Tierschutzrecht | Buch | 978-3-8329-2372-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 5, 441 Seiten, broschiert, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 663 g

Reihe: Recht der Tiere und der Landwirtschaft

Maisack

Zum Begriff des vernünftigen Grundes im Tierschutzrecht

Buch, Deutsch, Band 5, 441 Seiten, broschiert, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 663 g

Reihe: Recht der Tiere und der Landwirtschaft

ISBN: 978-3-8329-2372-3
Verlag: Nomos


Das Tierschutzrecht ist in Bewegung geraten, u. a. durch die verfassungsrechtliche Einbindung des Staatsziels Tierschutz in Art. 20 a GG. Das Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlich gewollten, umfassenden Lebens- und Wohlbefindensschutz für Tiere und dem Schutz der berechtigten Nutzungsinteressen und -ansprüchen des Menschen muss nun nach den Grundsätzen zur praktischen Konkordanz in einen möglichst schonenden Ausgleich gebracht werden. Das vorliegende Werk untersucht den Begriff des vernünftigen Grundes, der in vier Vorschriften des Tierschutzgesetzes verwendet wird. Neben dem Anwendungsbereich und der Rechtsnatur analysiert der Autor das Verhältnis des vernünftigen Grundes zu anderen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass der vernünftige Grund eine Ausprägung des Güterabwägungsprinzips ist. Es reicht also nicht aus, dass mit einer tierbelastenden Handlung ein vernünftiger, berechtigter Zweck verfolgt wird; vielmehr muss zusätzlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten werden. Nutzerinteressen, die nicht hinreichend gewichtig sind, können die Beeinträchtigung von Lebens- und Wohlbefindensinteressen von Tieren nicht auf- und überwiegen. Aber auch dort, wo es um gewichtige Nutzerinteressen geht, darf nur dasjenige Mittel gewählt werden, das die Tiere am wenigsten belastet. Gründe der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis rechtfertigen es nicht, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
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Dr. Christoph Maisack ist Richter am Landgericht Waldshut und gehört als Vertreter der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung dem baden-württembergischen Landesbeirat für Tierschutz an.


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