Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte 'Kölner Beschneidungsurteil' in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.
Manok
Manok, A: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung jetzt bestellen!
Weitere Infos & Material
1. Einführung
2. Genitalbeschneidungen
Historischer, religiöser und kultureller Kontext – Männliche Genitalbeschneidung – Weibliche Genitalbeschneidung
3. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 1631d BGB
Männliche Beschneidung in der bisherigen Judikatur – Das 'Beschneidungs-Urteil' des Landgerichts Köln – Die Zirkumzision als Körperverletzung i.S.d. §§ 223 ff. StGB – Ergebnis
4. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 1631d BGB
Gang des Gesetzgebungsverfahrens – Verfassungsgemäßheit des § 1631d BGB – Konformität des § 1631d BGB mit überstaatlichen Menschen- und Grundrechten – Konformität des § 1631d BGB mit dem AGG – Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
5. Nachkodifizielle Judikatur und aktuelle Praxis
6. Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur-und Sachwortverzeichnis
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Tübingen sowie dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte Andreas Manok im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seither ist er als Rechtsanwalt tätig. Es folgten Weiterbildungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht. Von 2009 bis 2011 absolvierte er den Masterstudiengang Medizinrecht der Dresden International University. Im Anschluss hieran promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern an der Universität Leipzig. Andreas Manok ist Partner einer mittelständischen Kanzlei in Ravensburg. Er berät und vertritt überwiegend Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen berufsspezifischen Rechtsangelegenheiten.