Martini | Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 208, 151 Seiten

Reihe: Schriftenreihe der Hochschule Speyer

Martini Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung

Verfassungsrechtliche Ausgleichs- und Abwehransprüche großer Städte gegen die Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl nach der Methode des registergestützten Zensus. Mit einem Abdruck des ZensG 2011, der StichprobenV und des ZensVorbG 2011

E-Book, Deutsch, Band 208, 151 Seiten

Reihe: Schriftenreihe der Hochschule Speyer

ISBN: 978-3-428-53590-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Im Jahr 2011 findet die erste gesamtdeutsche Volkszählung statt. Sie vollzieht einen Paradigmenwechsel: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Von der Genauigkeit ihrer Ergebnisse hängt viel ab - insbesondere für die Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl, die der Zensus 2011 erhebt, lenkt nicht nur die Finanzströme im kommunalen Finanzausgleich; rund 50 weitere Gesetze knüpfen tatbestandlich an die amtliche Einwohnerzahl an. Indem die registergestützte Erhebung eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf der Grundlage der (fehlerbehafteten) Verwaltungsregister vornimmt, birgt sie substanzielle Ungenauigkeits- und verfahrensrechtliche Nachvollziehbarkeitsrisiken. Das Fehlerrisiko trifft die Gemeinden je nach Struktur und Größe ungleich. Diese Probleme hat die Rechtswissenschaft bislang nicht erkannt. Das Werk legt den Finger in die offenen Wunden des Zensus 2011.
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I. Problemaufriss: Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl als Mission des Zensus 2011 und ihre Bedeutung für die Gemeinden: Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl und ihrer Fortschreibung für die Gemeinden - Die Methode des registergestützten Zensus als Instrument zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl - Überblick über die verfassungsrechtlichen Herausforderungen für die Methode des registergestützten Zensus - II. Verfassungsrechtliche Ausgangslage: Zur Garantie der gemeindlichen Finanzhoheit und ihrer Bedeutung für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl: Verfassungsrechtliche Vorgaben des Art. 28 Abs. 2 GG bzw. der landesverfassungsrechtlichen Äquivalente - Die verfassungsrechtliche Relevanz der amtlichen Einwohnerzahl im Hinblick auf die Garantie der gemeindlichen Finanzhoheit und als Bezugsobjekt von finanzrelevanten Gesetzen - Schlussfolgerungen für die verfassungsrechtlich erforderliche Qualität der amtlichen Einwohnerzahl - III. Methodische Probleme des registergestützten Zensus mit Relevanz für die Validität der amtlichen Einwohnerzahl: Einhaltung hinreichender Qualitätsvorgaben - Eignung der Methode des registergestützten Zensus zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes - IV. Materiell-rechtliche Schlussfolgerungen: Anspruch der Gemeinden auf methodische und prozedurale Sicherstellung hinreichend genauer Zensusergebnisse - Anspruch auf Übergangsfinanzierung auf der Grundlage rechtsstaatlicher Grundsätze des Vertrauensschutzes bzw. Anpassung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs - V. Rechtsschutzmöglichkeiten: Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz - VI. Zusammenfassung - Anhang: Gesetzestext des ZensG 2011, der StichprobenV und des ZensusVorbG - Schrifttum - Sachwortverzeichnis


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