Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen NRW
Die Publikation eines neuen Erlasses oder einer Bekanntmachung erfolgt im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.).
Teil I des MBl. NRW. enthält die Veröffentlichungen, die in die Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Runderlasse der verschiedenen Ministerien.
Teil II beinhaltet die nicht in die SMBl. NRW. aufzunehmenden Veröffentlichungen. Das sind beispielsweise Satzungen von Zweckverbänden.
In Teil III, der für jeden auch im Internet kostenfrei zugänglich ist, werden unter anderem Tagungen und Sitzungen bekannt gemacht.
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Teil I des MBl. NRW. enthält die Veröffentlichungen, die in die Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Runderlasse der verschiedenen Ministerien.
Teil II beinhaltet die nicht in die SMBl. NRW. aufzunehmenden Veröffentlichungen. Das sind beispielsweise Satzungen von Zweckverbänden.
In Teil III, der für jeden auch im Internet kostenfrei zugänglich ist, werden unter anderem Tagungen und Sitzungen bekannt gemacht.
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