Ihr Profi-Trainer für die mündliche Steuerberaterprüfung
E-Book, Deutsch, 195 Seiten
Reihe: Steuerfachkurs
ISBN: 978-3-482-75942-0
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Autoren/Hrsg.
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Teil B. Hinweise zur Vorbereitung auf den Kurzvortrag
Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und dabei insbesondere auf den Kurzvortrag ist fachlich bereits Teil der allgemeinen Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Da die Themen der Kurzvorträge weitere Fächer umfassen können als die Themen der drei Aufsichtsarbeiten, sollte man mit der Vertiefung der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (erst) beginnen, wenn die schriftliche Prüfung abgeschlossen ist. Die dazu verbleibende Zeit ist in der Regel ausreichend. Derzeit werden die schriftlichen Arbeiten im Oktober geschrieben. Die mündliche Prüfung beginnt dann meistens im Januar oder Februar des Folgejahres. Allerdings steht nach Abschluss der schriftlichen Prüfung ja noch nicht fest, ob man zur mündlichen Prüfung überhaupt zugelassen wird. Intensiver ist dann erst die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, wenn man die Mitteilung über die Zulassung erhält. Die Unterrichtung über die Note des schriftlichen Prüfungsteils ist zeitlich oft sehr unterschiedlich und durch die Zahl der Prüflinge in den einzelnen Bundesländern begründet. So nehmen in großen Bundesländern (z. B. in NRW) jährlich weit mehr als 1000 Kandidaten an der schriftlichen Prüfung teil, während es z. B. in den Stadtstaaten regelmäßig weniger als 100 Prüflinge sind. Trotz einer entsprechend höheren Zahl an Prüfungsausschüssen sind zeitliche Unterschiede bei der Bekanntgabe der Zulassung bzw. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung nicht zu vermeiden. Auch die Dauer zwischen Bekanntgabe des Prüfungstermins und des Termins selbst ist meistens unterschiedlich; sie schwankt nach den Feststellungen in der Praxis zwischen zwei und 19 Wochen. Es ist also ratsam – insbesondere wenn man gefühlsmäßig glaubt, davon ausgehen zu können, zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden – schon vor der endgültigen Benachrichtigung mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu beginnen. Fällt dann die Note der schriftlichen Arbeiten schlechter (oder besser) aus als erwartet, reicht sie aber zur Zulassung für die mündliche Prüfung, so sollte man sich weder zur Mutlosigkeit noch zum Leichtsinn verführen lassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den drei Themenvorschlägen für den Kurzvortrag mindestens ein Thema das klassische Steuerrecht betrifft, das vorher in der schriftlichen Prüfung zumindest gestreift wurde. Dabei ist zu beachten, dass nach dem Kurzvortrag die eigentliche mündliche Prüfung erst beginnt, wenngleich nochmals zu betonen ist, dass der Kurzvortrag als Einstieg in die mündliche Prüfung weitaus größere Bedeutung hat, als ihm rein mathematisch (1/7 der Gesamtnote der mündlichen Prüfung) zukommt. In der Vorbereitung sollte man Schwerpunkte bilden (ohne Nebenfächer ganz zu vernachlässigen); d. h. dem Fach „Steuern von Einkommen und Ertrag“ ist sicherlich mehr Vorbereitungszeit zu schenken als dem Fach „Grundzüge des Zollrechts“. Das schließt nicht aus, bei den drei Themen für den Kurzvortrag einem etwas ausgefallenen Thema den Vorzug zu geben. Beispiel: A erhält 30 Minuten vor seinem Kurzvortrag folgende drei Themen zur Auswahl: 1. Besteuerung von Veräußerungsverlusten (betriebliche und private) 2. Aufbewahrungsfristen in der AO 3. Ahndungsmöglichkeiten im StBerG bei Pflichtverletzung des Steuerberaters A traut sich zu, die Themen 1 und 3 in einem Kurzreferat darzustellen. Zum erstgenannten Thema hat A sich schon intensiv vor Beginn der schriftlichen Prüfung durch Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen und Fachvorträgen vorbereitet. Das 3. Thema war Gegenstand seiner letzten Vorbereitung im Berufsrecht. Es ist schwer zu empfehlen, für welches Thema A sich entscheiden sollte. Positiv würde sicherlich zunächst von der Prüfungskommission gewertet, wenn A sich für das berufsrechtliche Thema entscheiden würde; zeigt es doch, dass der Prüfling Interesse am Beruf des Steuerberaters hat. Zudem wäre es ein ausgefallenes Thema, welches auch nicht von allen Mitgliedern der Kommission (insbesondere von den Vertretern der Finanzverwaltung) hinreichend beherrscht wird. Taktisch wäre also A zunächst gut beraten, Thema Nr. 3 zu wählen. Hat A aber aufgrund der Mitteilung über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung gesehen, dass seine Aufsichtsarbeit für den Bereich AO relativ schlecht ausgefallen ist, wäre zu überlegen, ob er nicht seinen Kurzvortrag zum Thema 2 hält. Fazit: Taktische Überlegungen sollten nicht übertrieben angestellt werden. Am besten wählt man das Thema, zu dem man glaubt, dass es sich nach eigenem Kenntnisstand für den Kurzvortrag bestens eignet. Wie schon ausgeführt, sollte der Schwerpunkt der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bei den Kurzvorträgen liegen. Soweit es den materiellen Teil betrifft, kommt es den weiteren Prüfungsteilen zugute, die im Anschluss an die Kurzvorträge im Frage- und Antwortverfahren die mündliche Prüfung vervollständigen. Es genügt allerdings nicht, die Vorträge nur materiell vorzubereiten. Auftreten, Darstellung, Sprechweise u. Ä. sind ebenfalls sehr wichtig. Deshalb hat sich in der Praxis die Bildung von „Arbeitsgemeinschaften“ sehr bewährt. Der Einzelkämpfer, der sein Kurzreferat in der Vorbereitung vor dem Spiegel hält, um Gestik, Verhalten und Ausdruck zu üben, erreicht nicht die Prüfungssituation in gleicher Weise wie der Prüfling, der seinen Vortrag vor den Kollegen der Arbeitsgemeinschaft hält. Sehr zu empfehlen ist natürlich die Teilnahme an Intensivkursen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, die in vielen Bundesländern angeboten werden. Wichtig ist bei jeder Vorbereitung, dass man die Prüfungssituation zum Kurzvortrag von Anfang bis Ende erprobt. Beispiel: A, B, C und D, die sich bei Vorbereitungslehrgängen kennen gelernt haben, beschließen, sich auf den Kurzvortrag gemeinsam vorzubereiten. Neben der Vertiefung der materiellen Kenntnisse üben sie u. a. wie folgt: A erhält von seinen Kollegen drei Themen vorgestellt. Nach Ablauf von 30 Minuten muss A über eines der Themen (die ihm vorher nicht bekannt waren) 10 Minuten referieren. Danach erfolgt gemeinsam Kritik. So wird im Wechsel eine zunehmende Sicherheit im Vortrag erreicht. Die psychische und physische Vorbereitung hat natürlich individuell zu erfolgen; die Nervenstärke und die körperliche Verfassung ist höchst unterschiedlich. Gleichwohl lassen sich einige allgemeine Grundsätze und Empfehlungen anbringen. Die physische Belastung wird regelmäßig so richtig spürbar, wenn man die Noten der schriftlichen Prüfung erfahren hat und diese nicht so gut sind, wie vielleicht erwartet. Dann heißt es Ruhe bewahren und Panik vermeiden. Ist man zur mündlichen Prüfung zugelassen, so kann man sich nur verbessern. Also weiterhin trainieren und den Schwerpunkt auf das Kurzreferat legen. Körperliche Fitness ist ja schon bewiesen, hat man doch drei mehrstündige Klausuren gemeistert. Falsch ist es sicherlich, Körper und Geist mit Aufputschmitteln (oder Beruhigungsmitteln) zu beeinflussen. Das kann zu unerwünschten Reaktionen führen. Sofern man nicht am Prüfungsort wohnt, empfiehlt es sich, rechtzeitig anzureisen. Denn bei Nichtteilnahme an der mündlichen Prüfung gilt die Prüfung, mag die schriftliche Note noch so gut sein, als nicht bestanden. Verspätetes Eintreffen am Prüfungsort kann allenfalls zur Teilnahme an einer späteren mündlichen Prüfung berechtigen, wenn die Verhinderung oder Verspätung aus einem „nicht zu vertretenden Grund“ erfolgte (vgl. § 30 Abs. 1 DVStB). Vergebliches Suchen nach einem Parkplatz oder Zugverspätungen sind kaum entschuldbare Gründe! ...