Moosbauer / Dörner / Ehlers | Das quotale Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei der grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach § 28 II S. 2 VVG | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 121, 332 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

Moosbauer / Dörner / Ehlers Das quotale Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei der grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach § 28 II S. 2 VVG

E-Book, Deutsch, Band 121, 332 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

ISBN: 978-3-86298-170-0
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Einer der wichtigsten und umstrittensten Kernpunkte der VVG-Reform war die Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips. Dieses Prinzip sanktionierte Vertragsverstöße des Versicherungsnehmers mit der Leistungsfreiheit des Versicherers. Seit Inkrafttreten des neuen VVG im Jahr 2008 stehen Versicherer und Gerichte vor der anspruchsvollen Aufgabe, Quoten für die Leistungskürzung bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung zu bilden.
Carolin Moosbauer gibt den umfangreichen Diskussionsstand zu sämtlichen Problemstellungen umfassend wieder und zeigt Wege auf, um Unsicherheiten bei der in der Praxis äußerst relevanten Rechtsanwendung zu beseitigen. Sie berücksichtigt die bis September 2011 ergangene Rechtsprechung.
Ihr Buch ist all denjenigen ans Herz zu legen, die sich fundiert über die schwierige Norm des § 28 II S. 2 VVG informieren möchten. Es befasst sich methodenbewusst mit den Fragen des Begriffs der Kausalität aus § 28 III VV und der Beweislast für das Maß der groben Fahrlässigkeit.
Ausführlich behandelt werden die Kriterien zur Bestimmung des Binnenmaßes der groben Fahrlässigkeit, die Grenzen der Quotelung, die Methodik der Quotenbildung, die Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände und schließlich die Frage der Quotenbildung bei von vornherein beschränkter Leistungsfreiheit nach den §§ 5 III S. 1, 6 I KfzPflVV. Der Leser wird hierbei zur Veranschaulichung der Probleme und der gefundenen Ergebnisse von einem erdachten Beispielsfall begleitet.
Die Autorin weist wiederholt die bislang vorgetragenen Versuche einer Regulierung des Quotelungsprozesses zurück und betont die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Gesamtbewertung des Verhaltens des Versicherungsnehmers.
Das Buch richtet sich gleichermaßen an Rechtswissenschaftler wie an Richter, Rechtsanwälte und Schadenregulierer.
Moosbauer / Dörner / Ehlers Das quotale Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei der grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach § 28 II S. 2 VVG jetzt bestellen!

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1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;24
4;Einführung;26
5;A. Entstehung des neuen Obliegenheitenrechts;34
5.1;I. Begriff der versicherungsrechtlichen Obliegenheit;34
5.2;II. Rechtslage nach § 6 VVG a. F.;34
5.3;III. Reform des Rechts der Obliegenheiten durch das neue VVG;40
5.4;IV. Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten nach § 28 VVG;43
6;B. Kausalität als Voraussetzung der (teilweisen) Leistungsfreiheit;50
6.1;I. Verhältnis von § 28 III S. 1 VVG und § 28 II S. 2,1. Hs. VVG;50
6.2;II. Begriff der Kausalität;52
6.3;III. Feststellung der Kausalität;53
6.4;IV. Kausalitätsmaßstab;54
6.5;V. Ermittlung des Kausalitätsmaßstabes durch Auslegung des § 28 III S. 1 VVG;55
7;C. Ausgangspunkt der Quotenbildung;64
7.1;I. Vermutung einer groben Fahrlässigkeit im denkbar schwersten Bereich;64
7.2;II. Vermutung einer groben Fahrlässigkeit im denkbar niedrigsten Bereich;66
7.3;III. Vermutung einer mittleren groben Fahrlässigkeit;66
7.4;IV. Keine Vermutung einer bestimmten Schwere der groben Fahrlässigkeit in § 28 II S. 2, 2. Hs. VVG;71
7.5;V. Argumente für die und Kritik an den verschiedenen Möglichkeiten der Beweislastverteilung;79
7.6;VI. Stellungnahme;96
8;D. Kriterien zur Bestimmung des Maßes der groben Fahrlässigkeit;114
8.1;I. Ausschließliche Berücksichtigung von Verschuldensparametern;114
8.2;II. Bezugspunkt des Verschuldens: konkrete Obliegenheit;115
8.3;III. Keine Berücksichtigung des Verhaltens des Versicherungsnehmers nach der Obliegenheitsverletzung;115
8.4;IV. Anwendung der Kriterien bei Vergleichsfällen einer Quotelung;116
8.5;V. Doppelverwertungsverbot;123
8.6;VI. Festlegung zulässiger Quotelungskriterien;142
9;E. Grenzen der Quotelung;182
9.1;I. Meinungsstand;182
9.2;II. Ermittlung der Reichweite des Leistungskürzungsrechts durch Auslegung;190
9.3;III. Analoge Anwendung des § 254 I BGB;217
9.4;IV. Ergebnis;217
10;F. Vorgang der Quotenbildung nach § 28 II S. 2, 1. Hs. VVG;220
10.1;I. Methodische Vorgehensweise;220
10.2;II. Feststellung des Vorliegens und des Maßes der groben Fahrlässigkeit als einheitlicher Vorgang;224
10.3;III. Quotenschritte;227
10.4;IV. Quotentabellen bzw. pauschalierte Quotenvorschläge;231
10.5;V. Pauschalierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;259
10.6;VI. Ergebnis;260
11;G. Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände;264
11.1;I. Relevanz der Konkurrenzfrage;264
11.2;II. Mögliche Fallkonstellationen;267
11.3;III. Auswirkungen von mehrfachen Obliegenheitsverletzungen auf die Regressobergrenzen der §§ 5 III S. 1, 6 I KfzPflVV;269
11.4;IV. Meinungsstand zur Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände;270
11.5;V. Meinungsstand zur Mehrfachquotierung in der Kraftfahrzeugversicherung;289
11.6;VI. Stellungnahme;292
12;H. Quotelung bei von vornher ein beschränkter Leistungsfreiheit des Versicherers nach §§ 5 IIIS. 1, 6 I KfzPflVV;306
12.1;I. Lösungsmöglichkeiten;306
12.2;II. Stellungnahme: Anwendung der Regressobergrenzen nach Vornahme der Quotelung, Begrenzung durch den Höchstbetrag der Leistungsfreiheit nach §§ 5 III S. 1,6 I KfzPflVV;312
12.3;III. Ergebnis;320
13;Schlussbetrachtung;322
14;Literaturverzeichnis;338
15;Gesetzgebungsmaterialien;356
16;Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster mit Unterstützung des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster e. V. („Münsteraner Reihe“);358


Pohlmann, Petra
Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.


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