Müller | Müller, J: Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren | Buch | 978-3-504-16564-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 469 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 240 mm

Müller

Müller, J: Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren

Buch, Deutsch, 469 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 240 mm

ISBN: 978-3-504-16564-2
Verlag: Otto Schmidt


Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung sind mit Wirkung ab 1. Januar 2015 die Voraussetzungen, unter denen bei Steuerhinterziehung eine steuerbefreiende Selbstanzeige möglich ist, weiter verschärft worden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur noch bis zu einem Betrag von 25.000 Euro (vorher: 50.000 Euro) möglich. Daneben sieht das Gesetz weitere Verschärfungen der Voraussetzungen sowohl für die strafbefreiende Selbstanzeige als auch für das Absehen von Strafverfolgung in besonderen Fällen vor, insbesondere die generelle Ausweitung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre.

Zur Vermeidung haftungsrechtlicher Risiken muss der steuerliche Berater sehr genau über diese Rechtslage informiert sein. Die nunmehr vorgelegte 2. Auflage dieses Leitfadens zur umfassenden Selbstanzeigeberatung richtet sich insbesondere an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, steuerberatende Anwälte und Strafverteidiger. Sie bietet den Angehörigen dieser Berufsgruppen eine Handreichung, in der die Probleme bei der Anfertigung einer Selbstanzeige und Berichtigungserklärung umfassend dargestellt werden, und informiert zuverlässig über alle gesetzlichen Neuerungen.

Praktische Beispiele zu einzelnen Problemkreisen veranschaulichen die Ausführungen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Anfertigung von Selbstanzeigen gewidmet.
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Zielgruppe


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, steuerberatende Rechtsanwälte, Strafverteidiger


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Der Autor ist Steuerstrafverteidiger und blickt als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht auf eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt a.M. und Mainz zurück. Daneben berät er Unternehmen zu Fragen der Tax Compliance und des Internationalen Steuerrechts.


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