Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2015)
E-Book, Deutsch, 138 Seiten
Reihe: NWB Bilanzbuchhalter
ISBN: 978-3-482-75654-2
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Die Bilanzbuchhalterprüfung zählt zu den anspruchsvollsten Weiterbildungsabschlüssen der IHK. Mit der Reihe „5 vor“ bereiten Sie sich „auf den letzten Metern“ sicher auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter vor.
Die Inhalte dieses Buches sind speziell auf die Anforderungen für die mündliche Prüfung abgestimmt. Der Aufbau orientiert sich dabei am aktuellen Rahmenplan der neuen Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015.
Kompakt und anschaulich dargestellt gibt Ihnen dieser Titel einen umfassenden Überblick über das, was Sie in der Prüfung erwartet. Sie lernen typische Fragestellungen mit passenden Lösungsansätzen kennen und erhalten einen detaillierten Einblick in den Ablauf der Prüfung. Allgemeine Hinweise zur Prüfungsvorbereitung, Beispiele zu den Fachgesprächen und Präsentationsvorschläge unterstützen Sie zusätzlich dabei, bestens vorbereitet in die mündliche Prüfung zu gehen.
Die „5 vor“-Reihe – die schnelle und effiziente Vorbereitung auf die Prüfung.
Die Reihe „5 vor“ deckt sämtliche Handlungsbereiche der neuen Bilanzbuchhalterprüfung ab. Weitere Titel für die schriftliche Prüfung finden Sie unter go.nwb.de/bibu.
Inhaltsverzeichnis:
Organisation der mündlichen Prüfung.
Präsentation ausarbeiten.
Präsentation durchführen.
Fachgespräch.
Bewertung der mündlichen Prüfung.
Rechtliche Aspekte.
Beispiele.
Anhang.
Zielgruppe
Angehende Bilanzbuchhalter. Auch geeignet für angehende Steuerfachwirte, angehende Steuerberater, Studenten an Universitäten und Fachhochschulen.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
II. Präsentation ausarbeiten
29Eine Präsentation ist ein mündlicher Vortrag, bei dem strukturierte Inhalte unter Verwendung visueller Hilfsmittel zielgerichtet aufbereitet und vermittelt werden. Ziel ist die Information und Überzeugung der Zuhörer. 30 AIDA Hilfreich ist dabei die Orientierung an dem AIDA-Modell:1) Tipp Überprüfen Sie, ob die inhaltliche Struktur Ihrer Präsentation und Ihre Argumentationen jederzeit kompatibel und zielführend sind. 31 berufstypisches und realitätsnahes Problem Dem Prüfungsausschuss soll ein berufstypisches und realitätsnahes komplexes Problem in freier Rede und ohne Unterbrechungen erläutert werden. Zur Unterstützung werden geeignete zielgruppenbezogene Präsentationstechniken eingesetzt. Die Bewertung bezieht sich auf die fachliche Kompetenz, die kommunikative Kompetenz, die zielgruppengerechte Verwendung der Fachsprache, die Auswahl der Präsentationsmedien, die Art der Visualisierung, den Einsatz der Präsentationsmittel, die Einhaltung der Zeitvorgabe. 1. Aufgabenstellung
32 Transfer muss enthalten sein Bei der Präsentation soll unter realitätsnahen Bedingungen festgestellt werden, ob eine berufliche Aufgabenstellung zielgruppenbezogen, nachvollziehbar und richtig erläutert werden kann. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann.2) Die Präsentation darf sich also nicht allein auf theoretische Erörterungen eines Problems beschränken, wie sie z. B. in Fachbüchern zu finden sind. Vielmehr muss ein Transfer enthalten sein, durch den der klare Bezug zur Umsetzung in der Praxis hergestellt wird. Tipp Wenn eine Fragestellung diskutiert wird, die aus dem eigenen Unternehmen bekannt ist, wird die Ausarbeitung erheblich erleichtert. Weil Details durch den Prüfungsausschuss nicht genau nachgeprüft werden können, können trotzdem eigene Vorstellungen einfließen. 1.1 Anforderungen
33 Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ Das Präsentationsthema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.3) Berechnungen stehen dabei nicht im Vordergrund, sprachliche und visuelle Darstellung, Körpersprache, Gestik und Mimik und besonders eine logische Argumentationsführung sind wichtigere Beurteilungskriterien. Bei der Formulierung des Themas ist deshalb auch darauf zu achten, dass es überzeugend dargestellt bzw. vorgetragen werden kann. 1.2 Rechtsstand
34 31. 12. des Vorjahres Die schriftliche Prüfung erfolgt jeweils nach dem Rechtsstand des 31. 12. des Vorjahres, in der mündlichen Prüfung kann aber auch auf die aktuelle Rechtslage Bezug genommen werden. Bei der Ausarbeitung der Präsentation muss deshalb insbesondere darauf geachtet werden, dass keine veralteten Gesetze benutzt werden. 2. Clevere Themenwahl
35Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer selbst gewählt. Deshalb sind strategische Überlegungen im Hinblick auf das Bestehen der Prüfung nicht nur möglich, sondern selbstverständlich. Die Auswahl sollte also im Hinblick auf gut bekannte Probleme aus der betrieblichen Praxis und eine überzeugende Präsentationsmöglichkeit getroffen werden. 36 keine umfangreichen Themen Kleine, übersichtliche, konkrete Fragestellungen sind besser darstellbar als vielleicht besonders interessante und wichtige, aber umfangreiche Probleme. Sehr konkrete Themen sind einfacher zu bearbeiten, bieten logische Strukturierungsmöglichkeiten, ermöglichen Angebote für das anschließende Fachgespräch – und ihre Bearbeitung ist weniger angreifbar. 37Grundsätzlich muss entschieden werden, ob ein allgemeines theoretisches Thema oder ein konkretes aus dem beruflichen Umfeld gewählt wird. Abb. 7: Wahl des Präsentationsthemas 38 theoretisches Thema Bei einem theoretischen Thema steht einerseits umfangreiche Literatur zur Verfügung, es ist den Prüfern bekannt und das Ergebnis ist vorgegeben. Andererseits kann es nur schwer spannend gestaltet werden und wird eher langweilig wirken.
Zwei Vorgehensweisen bieten sich an: Eine Kennzahl wird ausführlich vorgestellt und diskutiert (z. B. Anlagenintensität oder Eigenkapitalquote). Die Lösungsalternativen bei einer Fragestellung werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Jahresabschluss dargestellt (z. B. Ansatzwahlrechte). 39 handlungsorientiertes Thema Ein handlungsorientiertes Thema wirkt einerseits interessant, weckt Neugier und die Inhalte sind letztlich nicht nachprüfbar. Das kann aber andererseits zu gezielten Nachfragen führen.Weil die betriebliche Situation nicht in die Bewertung einbezogen werden kann, ergibt sich die Bewertung erst aus der gemeinsamen Beurteilung der Präsentation und des daran anknüpfenden Fachgesprächs.4) Empfehlung: handlungsorientiertes Thema Obwohl die Prüfungsverordnung dazu keine Aussage macht, ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang die Empfehlung, ein handlungsorientiertes Thema aus dem beruflichen Umfeld zu wählen. Weil der Prüfungsteilnehmer nachweisen soll, dass er „in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen“5), ist es sinnvoll, auch zunächst ausgewählte theoretische Themen handlungsorientiert umzuformulieren. 40 Einstieg Bei der Formulierung eines handlungsorientierten Themas können Einstiege wie „Ich bin von der Geschäftsleitung beauftragt, . . .“ „In meiner Funktion als Assistent/-in des Vorstandes soll ich . . .“ ...