Paeffgen / Böse / Kindhäuser | Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion | Buch | 978-3-428-13211-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 215, 1697 Seiten, Format (B × H): 172 mm x 243 mm, Gewicht: 1994 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Paeffgen / Böse / Kindhäuser

Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion

Festschrift für Ingeborg Puppe zum 70. Geburtstag

Buch, Deutsch, Band 215, 1697 Seiten, Format (B × H): 172 mm x 243 mm, Gewicht: 1994 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-13211-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit der vorliegenden Festschrift für Ingeborg Puppe wird anlässlich ihres 70. Geburtstages eine Rechtswissenschaftlerin geehrt, deren Werk in besonderer Weise durch analytische Klarheit und methodische Präzision geprägt ist. Die imponierende Vielfalt, die das wissenschaftliche Werk der Jubilarin aufweist, spiegelt sich in der thematischen Breite der einzelnen Festschriftbeiträge wider. Diese reichen von der Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und methodischen Grundfragen des Strafrechts (insbesondere zur Gesetzesauslegung) über eine Vielzahl von Beiträgen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts (etwa zu Fragen der Kausalität, des Vorsatzes und der Teilnahme) und zu einzelnen Tatbeständen des Besonderen Teils (u. a. zur Urkundenfälschung) und des Nebenstrafrechts bis hin zu Abhandlungen über das Internationale und Europäische Strafrecht sowie das Strafprozess- und Verfassungsrecht.
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Weitere Infos & Material


I. Rechtsphilosophie: N. Bitzilekis, Sicherheit und Freiheit durch das Strafrecht. Ein "nicht juristischer" Ansatz zu einem "juristischen" Problem - J. Hruschka, Kant, Feuerbach und die Grundlagen des Strafrechts - U. Kindhäuser, Zum strafrechtlichen Handlungsbegriff - K. Lüderssen, Spontaneität und Freiheit: neue Aspekte moderner Hirnforschung für Strafrecht und Kriminologie? - W. Schild, "Das Recht erhält die Bestimmung, ein erweisbares sein zu müssen". Zu Hegels Theorie der Strafrechtsinstitution - II. Rechtstheorie und Methodenlehre: V. Haas, Methodische, rechtstheoretische und materiell-rechtliche Anmerkungen zum normativen bzw. unbestimmten Rechtsbegriff - H. J. Hirsch, Der Umgang des Gesetzgebers mit dem StGB und die Notwendigkeit der gesetzgeberischen Berichtigung unterlaufener gesetzestechnischer Fehler. Über den Niedergang der deutschen Strafgesetzgebung - H. Kudlich, "Regeln der Grammatik", grammatische Auslegung und Wortlautgrenze - G. Küpper, Auslegung und Methode. Ein Versuch, systematisch zu denken - R. Merkel, Über einige vernachlässigte Probleme des Kausalitätsbegriffs im Strafrecht und Ingeborg Puppes Lehren dazu - U. Neumann, Regel und Sachverhalt in der strafrechtlichen Irrtumsdogmatik - L. Philipps, Auf die Entsprechung kommt es an! Die Logik der je/desto-Sätze im Recht - J. Renzikowski, Ist psychische Kausalität dem Begriff nach möglich? - U. Scheffler, Von Pilzen, die keine Pflanzen, von Kolibris, die Dinosaurier, und von Walen, die Fische sind. Zu biologischer Fachsprache und Wortsinngrenze im Strafrecht - B. Schünemann, Vagheit und Porosität der Umgangssprache als Horizont extensionaler Rechtsfortbildung durch die Strafjustiz. Am Beispiel der verfassungsfeindlichen Sabotage - S. Stübinger, "Subjektiv-objektive" Tatbestandsmerkmale - F. Toepel, Hinreichende Mindestbedingung - R. Zaczyk, Strafrecht in Universität und Praxis - III. Rechtsgeschichte: H. Ostendorf, Zur Erinnerung: Der Düsseldorfer Majdanek-Prozess (1974-1984) - IV. Strafrecht - Allgemeiner Teil: K. Altenhain, Vorbedingungen der Tatbestandsmäßigkeit - K. Bernsmann, Irrtum und Amtsträgerbegriff (i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) - N. Bosch, Die Hypothese rechtmäßigen Verhaltens bei psychisch vermittelter Kausalität - J. de Faria Costa, Die Analyse der Formen oder die Analyse der Deliktsformen, insbesondere des Versuchs - J. de Figueiredo Dias, Betrachtungen zur Konkurrenzlehre im Strafrecht - W. Frisch, Notstandsregelungen als Ausdruck von Rechtsprinzipien - H. Frister, Gibt es keine unechten oder keine reinen Amtsdelikte? Zugleich ein Beitrag zur "Ehrenrettung" des § 28 StGB - S. Gless, ". Hebt die Zeit sich selber auf". Strafverfolgung in Spätschadensfällen - W. Gropp, Schuldhaftigkeit und Schuld; "allzu leicht verführt die Sprache das Denken" - R. D. Herzberg, Entlastung des Täters durch freiverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers? - A. Hoyer, Wozu brauchen wir eine fahrlässige Mittäterschaft? - Y.-A. Hsu, Die Lehre von der Vorsatzgefahr und dolus indirectus - G. Jakobs, Mittäterschaft als Beteiligung - J. C. Joerden, Anstiftung als Aufforderung zu freiverantwortlichem deliktischem Verhalten - M. Kahlo, Überlegungen zum objektiven Zusammenhang zwischen Grunddelikt und qualifizierender Folge bei den todeserfolgsqualifizierten Delikten - D. Klesczewski, Die Grundformen beteiligungsdogmatischer Systembildung. Ein Streifzug durch Europa in kritischer Absicht - D. Krauß ), "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" - K. Kühl, Strafrecht und Moral in Bewegung - L. Kuhlen, Zur Unterscheidung von Tun und Unterlassen - H. Lesch, Zur Amtsträgereigenschaft der Aufsichtsräte von kommunalen Gasversorgungsbetrieben - M. Maiwald, Die Krise der Tatbestandslehre - J. P. Mañalich R., Die Struktur der mittelbaren Täterschaft - W. Mitsch, Überindividuelle Rechtsgüter und aberratio ictus - C. Momsen, Der "Compliance-Officer" als Unterlassensgarant. Ein neues Zurechnungsmodell oder ein weiterer Schritt auf dem Weg der Evaporation von Zurechnu


Torsten Verrel, Jahrgang 1961. Studium in Marburg und Göttingen. Referendariat in Hannover. 1994 Promotion mit einer empirischen Arbeit zur Schuldfähigkeitsbegutachtung bei Tötungsdelikten. 2001 Habilitation mit einer Schrift über die Selbstbelastungsfreiheit, venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Seit 2003 Hochschullehrer an der Universität Bonn und geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars. Mitglied der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät und der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer.

Prof. Dr. Rainer Zaczyk, geb. 1951, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn seit 2002. Zuvor Professor in Heidelberg (1988 - 1993) und Trier (1993 - 2002). Hauptarbeitsgebiete Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, Rechtsphilosophie Kants und des Deutschen Idealismus.

Hans-Ullrich Paeffgen studierte in Bonn Jura. 1978 wurde er in Mainz mit einer Arbeit über die Irrtumslehre promoviert und 1983 mit einer Schrift zur Dogmatik des Prozeß- und speziell des U-Haftrechts habilitiert. Noch während des Verfahrens erhielt er einen Ruf nach Bonn. Zwei parallele Rufe führten 1992/1993 zu einer Vertretung in Potsdam und, von 1993 bis 1996, zu dem Lehrstuhl für Straf-, Strafprozeßrecht und Strafrechtsgeschichte an der TU Dresden. Zeitweilig war er Richter am OLG Dresden. 1996 folgte er einem Ruf nach Bonn.

Professor Martin Böse, Jahrgang 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; Promotion in Göttingen (1996); Referendariat in Berlin, Rom und Potsdam; Habilitation in Dresden (2003). Seit Ende 2004 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.

Stephan Stübinger, Jahrgang 1968. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; dort Promotion (1999) und Habilitation (2007) mit Erhalt der venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte. Nach Lehrtätigkeiten in Mainz und Osnabrück seit SS 2009 Inhaber einer Professur für Strafrecht an der Universität Bonn. Forschungsschwerpunkte: philosophische und historische Grundlagen der gesamten Strafrechtswissenschaft.


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