Peetz | Die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention, 2006. | Buch | 978-3-428-15256-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 234, 509 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 875 g

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

Peetz

Die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention, 2006.

Buch, Deutsch, Band 234, 509 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 875 g

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

ISBN: 978-3-428-15256-8
Verlag: Duncker & Humblot


Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die ›Maritime Labour Convention, 2006‹ führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der ›Maritime Labour Convention, 2006‹ festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen.
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Weitere Infos & Material


A. Einleitung

B. Gang der Arbeit

C. Umsetzung, Auslegung und Rechtsnatur der MLC

Umsetzung der MLC in deutsches Recht – Systematik und Auslegung der ILO-Übereinkommen – Systematik und Auslegung des anwendbaren Rechts – Der Umgang mit völkerrechtswidrigen Normen

D. Artikel der Konvention und ihre Umsetzung

Allgemeine Verpflichtungen – Artikel II, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich – Artikel III–IV, Wesentliche Aspekte des Arbeitnehmerschutzes – Artikel V, Verantwortlichkeit für die Durchführung und Durchsetzung – Artikel VI, VII, Flexibilisierung – Artikel VIII, Inkrafttreten – Artikel IX–XVI, Kündigung, Änderung und verbindliche Sprachfassung – Ergebnis zur Umsetzung der Artikel der Konvention

E. Einzelne Regelungen der MLC und ihre Umsetzung

Mindestalter – Ärztliches Zeugnis – Ausbildung und Befähigungen – Anwerbung und Arbeitsvermittlung / recruitment and placement services – Beschäftigungsverträge für Seeleute – Heuern – Arbeits- und Ruhezeiten – Urlaubsanspruch – Heimschaffung – Entschädigung für Seeleute bei Schiffsverlust oder Schiffbruch – Besatzungsstärke der Schiffe – Berufliche Entwicklung und Qualifizierung sowie Beschäftigungschancen der Seeleute – Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen – Verpflegung einschließlich Bedienung – Medizinische Betreuung an Bord und an Land – Verpflichtungen der Reeder – Schutz und Gesundheit und Sicherheit und Unfallverhütung – Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land – Soziale Sicherheit – Verantwortlichkeit des Flaggenstaates – Verantwortlichkeit des Hafenstaates – Ergebnis zur Umsetzung der einzelnen Regelungen der MLC

F. Änderungsvorschläge

Entwurf eines Änderungsgesetzes zum SeeArbG – Änderungsbefehle zu Verordnungen, die die MLC umsetzen – Weitere Änderungen und Mitteilungen – Änderungen der Seearbeits- Konformitätserklärung Teil 1 – Änderung des amtlichen Musters des Überprüfungsberichts – Mitteilung der Zweige der sozialen Sicherheit

G. Ergebnis zur Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Robert Cornelius Peetz studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg, und der Willamette University, Oregon, USA. Er arbeitete als Referent für Arbeitsrecht beim Verband Deutsche Reeder e.V. und nahm an der Summer Academy am Internationalen Seegerichtshof teil. Nach der Promotion absolvierte Peetz eine Ausbildung zum Koch im Restaurant Trüffelschwein, Hamburg. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in der (see-) arbeitsrechtlichen Kanzlei Schmidt & Partner, Hamburg. Daneben unterrichtet er am Fachbereich Seefahrt der Hochschule Wismar.

Robert Cornelius Peetz studied law at Bucerius Law School, Hamburg and Willamette University, Oregon, USA. He worked as a labour law specialist for the German Shipowners‘ Association and participated in the Summer Academy at the International Tribunal for the Law of the Sea. After his PhD, Peetz completed an apprenticeship as a chef in the restaurant Trüffelschwein, Hamburg. Since 2017 Peetz is admitted as a lawyer. In addition he lectures at the Department of Maritime Studies at the University of Applied Sciences, Technology, Business and Design, Wismar.


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