Pelke | Die Systematik der krankheitsbedingten Kündigung | Buch | 978-3-8300-1517-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 59, 252 Seiten, GB, Format (B × H): 150 mm x 210 mm, Gewicht: 328 g

Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Pelke

Die Systematik der krankheitsbedingten Kündigung

Buch, Deutsch, Band 59, 252 Seiten, GB, Format (B × H): 150 mm x 210 mm, Gewicht: 328 g

Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

ISBN: 978-3-8300-1517-8
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Die Studie beschäftigt sich mit der systematischen Erfassung und Erörterung der sog. krankheitsbedingten Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz erfaßt in seinem § 1 die möglichen Gründe, die den Arbeitgeber zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen, systematisch nur höchst unvollkommen. Es nennt ausdrücklich Gründe in der Person und dem Verhalten des Arbeitnehmers sowie dringende betriebliche Bedürfnisse, die seiner Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen.
In der Rechtsprechung und der insoweit nahezu durchgängig folgenden Literatur ist anerkannt, dass die Krankheit des Arbeitnehmers und dessen dadurch bedingte Ausfallzeiten einen in der Person liegenden Kündigungsgrund darstellen können. Das Bundesarbeitsgericht differenziert insoweit noch weiter und unterscheidet die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung, die Kündigung wegen einer lang anhaltenden Krankheit, die Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit und die Kündigung wegen Minderung der Leistungsfähigkeit. Erwogen, aber im Ergebnis bislang abgelehnt hat das Gericht schließlich eine Kündigung aus fürsorgerischen Gründen, wenn der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeit nur noch durch Raubbau an seiner Gesundheit verrichten könnte, er selbst daraus aber nicht die notwendigen Konsequenzen zieht.
Die Arbeit unternimmt es, diese verschiedenen Unter-Untergruppen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur zu systematisieren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine sog. krankheitsbedingte Kündigung zu leisten. Im Ergebnis nimmt die Arbeit Abstand von der bis dato nahezu einheitlich vertretenen Unterscheidung in die vier Fallgruppen, da in sämtlichen Unter- Untergruppen letztlich dieselben materiellen Kriterien entscheidend sind und daher weder aus Gründen der Rechtssicherheit noch der Rechtsklarheit ein Bedürfnis für eine weitere Differenzierung innerhalb der Gruppen der krankheitsbedingten Kündigung existiert.
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