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E-Book, Deutsch, Band 295, 300 Seiten

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Pfohl Korruption im Gesundheitswesen.

E-Book, Deutsch, Band 295, 300 Seiten

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

ISBN: 978-3-428-58009-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Geschütztes Rechtsgut der Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gem. §§ 299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach §§ 299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
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1. Einleitung
Problemskizzierung – Zielsetzung – Gang der Untersuchung
2. Außerstrafrechtliche Vorschriften des Gesundheitswesens
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung – Berufsrecht – Das Heilmittelwerberecht – Verhaltenskodizes
3. Strafrechtliche Wertung
Wettbewerb als unmittelbar geschütztes Rechtsgut – Einfluss des Berufsrechts auf den Tatbestand – Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale
4. Darstellung problematischer Konstellationen anhand von Fallbeispielen
Zusammenarbeit der Heilberufsangehörigen mit der Industrie – Zusammenarbeit mit Krankenhäusern – Zuweisung an andere Heilberufe – Geräteüberlassung – Vorteilsannahmen im Interesse des Patienten – Unternehmensbeteiligung – Berufsausübungsgemeinschaften, § 18 MBO-Ä – Rabattgewährung
5. Betrachtung de lege ferenda
Wesentliche Ergebnisse der Arbeit – Kritikpunkte – Reformvorschlag
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Dorothee Pfohl studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Das 1. Staatsexamen legte sie 2013 in Tübingen ab. Im Anschluss daran absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart, welches sie 2015 mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht bei Herrn Prof. Dr. Jörg Eisele in Tübingen tätig. Im Wintersemester 2019/2020 wurde sie von der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen zum Doktor der Rechte promoviert.

Dorothee Pfohl studied law at the University of Konstanz and the Eberhard Karls University in Tübingen. She passed the 1st state examination in Tübingen in 2013. Subsequently, she completed her legal clerkship at the Regional Court of Stuttgart, which she completed with the 2nd State Examination in 2015. Then she worked as a research assistant at the Chair for German and European Criminal and Criminal Procedure Law, Commercial Criminal Law and Computer Criminal Law under Prof. Dr. Jörg Eisele in Tübingen. In the winter semester 2019/2020 she was awarded a doctorate in law by the Faculty of Law of the Eberhard-Karls-University of Tübingen.


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