Buch, Deutsch, 152 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 259 g
Buch, Deutsch, 152 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 259 g
ISBN: 978-3-95935-036-5
Verlag: disserta verlag
Autoren/Hrsg.
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Textprobe:
Kapitel 6 Nutzen und Notwendigkeit von BGM:
Angesichts gewachsener Anforderungen und Belastungen im Beruf gerät klassischer Arbeitsschutz an seine Grenzen. Die "bloße Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" (Resch, 2003, S. 13) kann vor allem die Zunahme an psychischen Erkrankungen nicht ausgleichen. Der physische und emotionale Zustand von Mitarbeitern scheint ein Indikator für den wirtschaftlichen Erfolg zu sein. Erschöpfung deutet auf ein Erfolgshemmnis hin. Unter aktuellen Bedingungen werden mutmaßlich viele Beschäftigte die Grenzen ihrer Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit erreichen. Experten haben erkannt, dass die personellen Ressourcen des Arbeitsmarktes aufgrund äußerer Bedingungen bald erschöpft sind. Eine Änderung der Situation kann nur durch Verbesserung der Bedingungen geschehen. Arbeitgeber müssen sich bewusst werden, dass viele Einwirkungen auf die Arbeitsfähigkeit aktiv beeinflusst und verhindert werden können. Nach Experteneinschätzung wären 30 bis 40% der AU-Zeiten durch betriebliche Präventionsmaßnahmen vermeidbar (Thiehoff, 2004, S. 61). Vor diesem Hintergrund muss ein Paradigmenwechsel stattfinden und der Mensch "als die wichtigste Quelle der Wertschöpfung" (Faller, 2010, S. 11) wahrgenommen und gefördert werden. Nach Nefiodow fehlt es für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft vor allem an psychosozialer Gesundheit, da die Wachstumsbarriere am Ende des fünften Kondratieff hohe Kosten für soziale Folgen sind (Nefiodow, 2000, S. 136). Manche Autoren wie Kastner sprechen daher auch vom sechsten Kondratieff-Zyklus, in dem Lebensqualität und Gesundheit als zentrale Themen aufgegriffen werden sollen (Dr. phil. Dr. med. Kastner, 2009).
Gesundheitsrelevante Themen spielen in der Arbeitswelt keine untergeordnete Rolle mehr. Die Nutzung von BGF geschieht allerdings nur partiell. In der Befragung zum Engagementindex 2013 gaben 40% an, dass ihr Arbeitgeber Maßnahmen der BGF anbietet (Gallup, 2014). Angesichts der weitreichenden Vorteile, die Gesundheitsförderung erwirken kann, erscheint diese Zahl gering.
Ein BGM ist arbeitsplatzbezogen und betreibt Vorsorge direkt am Entstehungsort vieler Krankheiten. Folgendes Kapitel soll die Notwendigkeit und den Profit eines BGM herausheben und damit eine flächendeckende Implementierung begründen. Da gesundheitsförderndes Setting wesentlich auf der Unterstützung durch den Arbeitgeber beruht, liegt das Augenmerk dieses Kapitels auf der betrieblichen Perspektive. Organisationen prägen das Gesundheitsbewusstsein und das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten und fungieren als 'Gesundheitserzieher' (Grossmann & Scala, 2011, S. 16). Da Mitarbeiter zu einem großen Teil selbst für ihre Gesundheit verantwortlich sind, muss auch die Belegschaft von dem Nutzen eines BGM überzeugt sein. Dies soll in der Umsetzung durch internes Projektmarketing und ansprechende Ausgestaltung erreicht werden und wird an dieser Stelle nicht näher ausgeführt. Außerdem liegt dieser Arbeit die Annahme zugrunde, dass das Thema Gesundheit Konjunktur erfährt. Es ist präsent wie nie zuvor. Daher sollten Arbeitnehmer selbst ein großes Interesse am Schutz ihrer Gesundheit haben. Ziel dieses Kapitels ist es also, den Arbeitgeber von der Rentabilität zu überzeugen, sodass die Grundsteine für ein GM gelegt werden können.
Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden anhand des Arbeitsschutzgesetzes relevante Gesetzesgrundlagen herangezogen. Im zweiten Teil wird der Mehrwert eines BGM herausgearbeitet. Anschließend werden die Ziele betrachtet.
6.1 Gesetzliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz:
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind durch die Verabschiedung der 'Einheitlichen Europäischen Akte' von 1986 verpflichtet, Richtlinien des Europäischen Rates in nationales Recht umzusetzen. Durch den Erlass der 'Europäischen Richtlinie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit' (1989) wurde das Arbeitsschut