Radeisen | Erbschaftsteuer und Bewertung | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band Band 3, 373 Seiten

Reihe: Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis

Radeisen Erbschaftsteuer und Bewertung

Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis Band 3

E-Book, Deutsch, Band Band 3, 373 Seiten

Reihe: Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis

ISBN: 978-3-95554-661-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Erbschaftsteuer und Bewertung kompakt und übersichtlich dargestellt
Optimale Prüfungsvorbereitung
Mit zahlreichen Übersichten, Beispielen und Übungsfällen

Die Erbschaftsteuer nimmt in der Ausbildung, Lehre und Praxis einen bedeutenden Platz ein. Voraussetzung für die korrekte Berechnung der Erbschaftsteuer ist die zutreffende Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter. Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuergesetz sind deshalb eng miteinander verzahnt. Werden die systematischen Grundlagen beherrscht, können auch komplexe Erbschaftsteuerfälle zutreffend gelöst werden. Dieses Lehrbuch ist deshalb bewusst auf einen Umfang reduziert worden, der zwar die wesentlichen systematischen Prüfungspunkte umfassend und mit vielen Beispielen darstellt, sich aber nicht in Nebensächlichkeiten verliert. Der gesamte Ausbildungsstoff wird kurz, prägnant und übersichtlich präsentiert.
Zahlreiche Übersichten und Beispielsfälle ermöglichen den Einstieg in die einzelnen Themen. Die 4. Auflage wurde durchgehend überarbeitet, inhaltlich erweitert und insbesondere auch hinsichtlich der Änderungen der Erbschaftsteuerreform aktualisiert.
Das Buch eignet sich für die steuerrechtlichen Studiengänge an allen Arten von Hochschulen, die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die Fortbildung zum Steuerfachwirt, im Rahmen der Ausbildungskurse zur Steuerberaterprüfung sowie zum Nachschlagen für den Praktiker in der Steuerberatung.

Käufer des Buchs erhalten auf Anforderung kostenlos zwei Übungsklausuren zur Erbschaftsteuer und Bewertung mit Lösungen zugesendet.

Die 4. Auflage wurde durchgehend überarbeitet, inhaltlich erweitert und insbesondere auch hinsichtlich der Änderungen der Erbschaftsteuerreform aktualisiert.
Radeisen Erbschaftsteuer und Bewertung jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuerrechtliche Studiengänge an allen Arten von Hochschulen, Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Fortbildung zum Steuerfachwirt, Ausbildungskurse zur Steuerberaterprüfung, Praktiker in der Steuerverwaltung und in der steuerlichen Beratung.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Die Autoren. V
Vorwort zur 4. Auflage. VII
Abkürzungsverzeichnis.XVII
Teil A Erbschaftsteuer. 1
1. Der lange Weg zum geltenden Recht – nach der Reform ist vor der Reform. 1
1.1 Der erste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995. 1
1.2 Der zweite Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2006. 2
1.2.1 Das Vorlageverfahren. 3
1.2.2 Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit. 3
1.2.2.1 Verfassungswidrige Bewertung des Betriebsvermögens. 4
1.2.2.2 Verfassungswidrige Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. 4
1.2.2.3 Verfassungswidrige Bewertung des Grundvermögens. 6
1.2.2.4 Verfassungswidrige Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen
Vermögens. 8
1.2.3 Frist zur Reform des Bewertungs- und Erbschaftsteuerrechts und Umsetzung. 8
1.2.4 Die Vorgaben des Gerichts für eine verfassungskonforme Regelung. 8
1.2.4.1 Vorgaben für die Besteuerung des Betriebsvermögens. 8
1.2.4.2 Vorgaben für die Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. 9
1.2.4.3 Vorgaben für die Besteuerung von Grundvermögen. 9
1.2.4.4 Vorgaben für die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. 9
1.3 Neuregelungen 2006 entsprechen auch nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben– die dritte
Entscheidung des BVerfG von 2014. 9
1.3.1 Frühzeitige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. 9
1.3.2 Die Zweifel des BFH. 10
1.3.3 Das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014. 12
1.3.3.1 Die wesentlichen Aspekte der Verfassungswidrigkeit. 12
1.3.3.2 Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit. 12
1.3.3.3 Das Vorlageverfahren. 13
1.3.3.4 Die wesentlichen Entscheidungsgründe. 13
1.3.3.5 Weitergehende Stellungnahme von Richtern des BVerfG. 17
1.4 Der „kurze“ Weg zur Neuregelung. 17
2. Grundlagen des Erbrechts.18
2.1 Grundregelungen des Erbrechts. 18
2.1.1 Erbrecht als Teil des Privatrechts. 18
2.1.2 Personen und Erbschaft. 19
2.2 Gesetzliche Erbfolge. 19
2.2.1 Erbrecht von Verwandten. 20
2.2.2 Ehegattenerbrecht. 23
2.2.3 Gesetzliches Erbrecht des Lebenspartners. 26
2.2.4 Das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes. 26
2.2.5 Gesetzliches Erbrecht des Staates. 26
2.3 Gewillkürte Erbfolge. 27
2.3.1 Testament. 28
2.3.2 Erbvertrag. 32
2.3.3 Nichtigkeit und Unwirksamkeit. 33
2.4 Ausschluss von der Erbfolge. 33
2.4.1 Enterbung. 33
2.4.2 Erbunwürdigkeit. 33
2.4.3 Erbverzicht. 34
2.4.4 Ausschlagung. 34
2.5 Erbeinsetzung. 34
2.5.1 Erbe und Vermächtnisnehmer. 34
2.5.2 Erbeinsetzung nach Bruchteilen. 35
2.5.3 Ersatzerbe. 36
2.5.4 Vor- und Nacherbe. 36
2.5.5 Testamentsvollstreckung. 37
2.6 Vermächtnis und Auflage. 37
2.6.1 Vermächtnis. 37
2.6.2 Auflage. 37
2.7 Pflichtteilsrecht. 38
2.8 Erbenhaftung. 40
2.9 Die Erbengemeinschaft. 41
2.10 Erbschaftskauf. 42
2.11 Schutz des Erben und Rechtsverkehrs. 42
2.11.1 Erbschaftsanspruch. 42
2.11.2 Erbschein. 43
3. Erbschaft- und Schenkungsteuer. 45
3.1 Zusammenhang zwischen Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz. 45
3.2 Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer. 47
3.2.1 Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG. 47
3.2.2 Schenkung unter Lebenden nach § 7 ErbStG. 48
3.2.3 Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG. 48
3.2.4 Vermögen einer Familienstiftung(-vereins). 48
3.3 Erwerb von Todes wegen. 49
3.3.1 Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis, aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. 50
3.3.1.1 Erbanfall. 50
3.3.1.2 Vermächtnis. 55
3.3.1.3 Geltend gemachter Pflichtteilsanspruch. 56
3.3.2 Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. 57
3.3.2.1 Grundlagen des Erwerbs durch Schenkung auf den Todesfall. 57
3.3.2.2 Schenkung auf den Todesfall bei Ausscheiden eines Gesellschafters. 57
3.3.2.3 Abgrenzung der Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften. 58
3.3.3 Sonstige Erwerbe gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. 59
3.3.4 Erwerb eines Dritten aufgrund eines vom Erblasser zu seinen Gunsten
geschlossenen Vertrags. 59
3.3.5 Die Ergänzungstatbestände. 61
3.4 Schenkung unter Lebenden. 62
3.4.1 Freigebige Zuwendung unter Lebenden. 63
3.4.1.1 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage. 65
3.4.1.2 Schenkung unter Nutzungs- oder Duldungsauflage. 68
3.4.1.3 Nießbrauch. 68
3.4.1.4 Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts. 70
3.4.1.5 Schenkung unter Widerrufsvorbehalt. 70
3.4.1.6 Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften. 70
3.4.1.7 Mittelbare Grundstücksschenkungen. 73
3.4.1.8 Steuerersparnisse durch Einbeziehung mehrerer Generationen. 75
3.4.2 Die weiteren Schenkungstatbestände und ergänzende Hinweise. 77
3.5 Persönliche Steuerpflicht. 79
3.5.1 Unbeschränkte persönliche Steuerpflicht. 80
3.5.2 Beschränkte persönliche Steuerpflicht. 82
3.5.3 Ehemaliges Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG
(aufgehoben 2017). 84
3.5.4 Besteuerung des Vermögensanfalls in Abhängigkeit zur Steuerpflicht. 86
3.6 Güterrechtsabhängige Regelungen. 87
3.6.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft. 87
3.6.2 Sonderregelung bei Zugewinngemeinschaft. 88
3.7 Vor- und Nacherbschaft. 90
3.8 Steuerentstehung und Bewertungsstichtag. 92
3.9 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Bewertung. 93
3.9.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs. 93
3.9.1.1 Übernahme der Steuer durch einen Anderen. 94
3.9.1.2 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit. 95
3.9.1.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten. 96
3.9.1.4 Beschränkungen bei den Nachlassverbindlichkeiten. 100
3.9.1.5 Weitere Regelungen zu den Nachlassverbindlichkeiten. 102
3.9.2 Die Bewertungsvorschriften des § 12 ErbStG. 103
3.9.2.1 Allgemeine Bewertungsvorschrift nach § 12 Abs. 1 ErbStG. 103
3.9.2.2 Besondere Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG. 103
3.10 Steuerklassen und Freibeträge. 104
3.10.1 Persönlicher Freibetrag in Abhängigkeit der Steuerklasse. 105
3.10.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag. 107
3.11 Steuersätze. 109
3.12 Allgemeine sachliche Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG. 111
3.13 Begünstigung des Grundvermögens. 114
3.13.1 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke. 115
3.13.2 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims an Ehepartner
oder Lebenspartner. 118
3.13.3 Steuerbefreiung von Wohneigentum bei Erwerb von Todes wegen (Ehepartner
und Lebenspartner). 119
3.13.4 Steuerbefreiung von Wohneigentum bei Erwerb von Todes wegen (Kinder). 121
3.14 Begünstigung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Betriebsvermögenssowie
von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 01.07.2016. 123
3.14.1 Das begünstigungsfähige Vermögen. 125
3.14.2 Ableitung des begünstigten Vermögens. 127
3.14.3 Besonderheiten bei Altersversorgungsverpflichtungen. 128
3.14.4 Verwaltungsvermögen. 129
3.14.4.1 Definition des Verwaltungsvermögen. 129
3.14.4.2 Nettowert des Verwaltungsvermögen. 139
3.14.4.3 Umgliederung von Verwaltungsvermögen. 140
3.14.5 Mindestregelungen. 142
3.14.6 Die Verschonungsregelungen der Höhe nach. 143
3.14.6.1 Vorwegabschlag für Familiengesellschaften. 143
3.14.6.2 Die Regelverschonung. 145
3.14.6.3 Der gleitende Abzugsbetrag. 145
3.14.6.4 Die Optionsverschonung. 148
3.14.7 Die Behaltevoraussetzungen. 149
3.14.7.1 Die Lohnsummenregelung. 150
3.14.7.2 Die schädliche Verfügung. 152
3.14.7.3 Die Überentnahme. 154
3.14.8 Die Nachversteuerung. 155
3.14.8.1 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung. 156
3.14.8.2 Verstoß gegen die Behalteregelung. 156
3.14.8.3 Verstoß gegen die Überentnahmeregelung. 157
3.14.8.4 Kumulation von Verstößen. 157
3.14.9 Verbundvermögensaufstellung. 159
3.14.10 Begünstigung der Großerwerbe. 160
3.14.10.1 Das Abschmelzmodell. 160
3.14.10.2 Die Verschonungsbedarfsprüfung. 161
3.14.11 Regelungen bei Weitergabeverpflichtung. 163
3.14.12 Die Tarifbegünstigung nach § 19a ErbStG. 163
3.15 Begünstigung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Betriebsvermögens
sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften seit 01.01.2009 bis 30.06.2016. 165
3.15.1 Die begünstigten Vermögensteile. 166
3.15.2 Das Verwaltungsvermögen. 167
3.15.3 Die Begünstigungsregelungen. 173
3.15.4 Die Behaltevoraussetzungen. 174
3.16 Begünstigung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Betriebsvermögens
sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis 31.12.2008. 175
3.16.1 Freibetragsregelung nach § 13a ErbStG a.F. 175
3.16.2 Tarifbegrenzung nach § 19a ErbStG a.F. 177
3.17 Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG). 178
3.18 Erwerb einer Leibrente oder einer wiederkehrenden Nutzung. 182
3.19 Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlast. 183
3.20 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG). 184
3.21 Steuerschuldner und Anrechnung von Steuerbeträgen. 185
3.21.1 Steuerschuldner. 186
3.21.2 Anrechnung ausländischer Steuerbeträge. 187
3.22 Steuerstundungen. 189
3.23 Anzeigeverpflichtungen. 190
3.24 Zeitliche Anwendungsvorschriften. 192
3.24.1 Anwendung der geänderten Begünstigungsregelungen zum 01.07.2016. 192
3.24.2 Zeitliche Anwendungsvorschriften nach der Erbschaftsteuerreform 2008/2009. 192
4. Verhältnis der Erbschaftsteuer zu anderen Steuern. 193
Teil B Bewertung. 195
1. Überleitung aus dem Erbschaftsteuergesetz. 195
2. Allgemeine Bewertungsvorschriften. 196
2.1 Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. 196
2.2 Bewertungsgegenstand. 196
2.2.1 Wirtschaftliche Einheit und Wirtschaftsgut. 196
2.2.2 Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. 196
2.2.2.1 Grundsätze der Zusammenfassung. 196
2.2.2.2 Besonderheiten bei Ehegatten. 197
2.2.3 Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen. 197
2.2.4 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten. 197
2.2.5 Gesonderte Verfahrensvorschriften. 197
2.3 Besondere Vorschriften bei Bedingungen oder Befristungen. 199
2.4 Bewertungsmaßstäbe des allgemeinen Teils des BewG. 201
2.4.1 Der gemeine Wert. 202
2.4.1.1 Die Grundlagen zur Ermittlung des gemeinen Werts. 202
2.4.1.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts. 203
2.4.2 Der Teilwert. 206
2.4.3 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 11 BewG). 206
2.4.4 Börsenkurs. 207
2.4.4.1 Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ohne Börsenkurs. 208
2.4.4.2 Paketzuschlag. 211
2.4.4.3 Bewertung von Anteilen an Investmentvermögen. 212
2.4.5 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG). 212
2.4.5.1 Bewertung mit dem Nennwert. 212
2.4.5.2 Abweichende Bewertung bei besonderen Umständen. 212
2.4.5.3 Uneinbringliche und zweifelhafte Forderungen und Schulden. 213
2.4.5.4 Unverzinsliche Forderungen und Schulden. 213
2.4.5.5 Hoch oder niedrig verzinsliche Forderungen und Schulden. 215
2.4.5.6 Sonderfall der Einlage eines typischen stillen Gesellschafters. 216
2.4.5.7 Noch nicht fällige Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen. 216
2.4.6 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. 217
2.4.6.1 Auf bestimmte Zeit befristete Nutzungen oder Leistungen. 218
2.4.6.2 Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer oder immer-
währende Nutzungen oder Leistungen. 218
2.4.6.3 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen. 219
2.4.6.4 Mischfälle. 220
2.4.6.5 Nachweis eines niedrigeren Werts. 221
2.4.6.6 Der Jahreswert der Nutzung oder Leistung. 221
3. Die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. 223
3.1 Feststellung von Grundbesitzwerten bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach
§§ 140 ff. BewG (bis 31.12.2008). 223
3.2 Feststellung von Grundbesitzwerten bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach
§§ 158 ff. BewG. 224
3.2.1 Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten. 225
3.2.2 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. 226
3.2.3 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen. 227
3.2.4 Allgemeine Regelungen über die Ermittlung der Grundbesitzwerte. 227
3.2.5 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens seit dem 01.01.2009. 228
3.2.5.1 Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. 228
3.2.5.2 Bewertung des Wirtschaftsteils. 229
3.2.6 Ermittlung der Wirtschaftswerte. 229
3.2.6.1 Der Mindestwert. 231
3.2.6.2 Der Liquidationswert. 232
3.2.6.3 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils. 233
3.2.6.4 Der Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. 233
3.2.7 Besondere Bewertungsvorschriften. 234
3.2.7.1 Einbeziehung der Tierbestände. 234
3.2.7.2 Umlaufende Betriebsmittel. 235
3.2.7.3 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen. 235
3.2.8 Ergänzende Hinweise der Finanzverwaltung. 236
4. Die Bewertung des Grundvermögens.236
4.1 Die Feststellung von Grundbesitzwerten nach §§ 138 ff. BewG (bis 31.12.2008). 238
4.1.1 Feststellung von Grundbesitzwerten unbebauter Grundstücke. 238
4.1.1.1 Definition des unbebauten Grundstücks. 238
4.1.1.2 Bewertung unbebauter Grundstücke. 239
4.1.2 Feststellung von Grundbesitzwerten bebauter Grundstücke. 241
4.1.2.1 Definition des bebauten Grundstücks und Grundsätze der Bewertung. 241
4.1.2.2 Die Regelbewertung von bebauten Grundstücken bei feststellbarer
Jahresmiete (bis 31.12.2008). 242
4.1.2.3 Die Regelbewertung von bebauten Grundstücken bei ortsüblicher Miete
(bis 31.12.2008). 243
4.1.2.4 Wertminderung wegen Alters des Gebäudes (bis 31.12.2008). 243
4.1.2.5 Zuschlag bei Ein- und Zweifamilienhäusern (bis 31.12.2008). 244
4.1.2.6 Mindestwert (bis 31.12.2008). 245
4.1.2.7 Öffnungsklausel (bis 31.12.2008). 246
4.1.3 Bewertung in Sonderfällen (bis 31.12.2008). 247
4.1.3.1 Bewertung von bebauten Grundstücken, für die sich eine übliche Miete
nicht ermittelnlässt (bis 31.12.2008). 247
4.1.3.2 Erbbaurechte (bis 31.12.2008). 248
4.1.3.3 Gebäude auf fremden Grund und Boden (bis 31.12.2008). 251
4.1.3.4 Grundstücke im Zustand der Bebauung (bis 31.12.2008). 251
4.1.3.5 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz (bis 31.12.2008). 252
4.2 Die Feststellung von Grundbesitzwerten nach §§ 176 ff. BewG (seit dem 01.01.2009). 252
4.2.1 Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte. 253
4.2.2 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse. 254
4.2.3 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen. 255
4.2.4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung. 255
4.2.5 Definition und Bewertung unbebauter Grundstücke. 256
4.2.5.1 Definition unbebauter Grundstücke. 256
4.2.5.2 Bewertung unbebauter Grundstücke. 257
4.2.6 Definition und Bewertung bebauter Grundstücke. 259
4.2.6.1 Definition bebauter Grundstücke. 259
4.2.6.2 Die Arten bebauter Grundstücke. 260
4.2.6.3 Die Bewertung bebauter Grundstücke. 261
4.2.6.4 Sachwertverfahren. 273
4.2.6.5 Besondere Bewertungsverfahren beim Grundvermögen. 282
4.2.7 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. 291
5. Die Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
(seit 2009). 292
5.1 Überblick über die Bewertungsvorschriften beim Betriebsvermögen und Anteilen an
Kapitalgesellschaften. 293
5.2 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens. 295
5.3 Definition des Betriebsvermögens. 297
5.4 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse und Bewertungsverfahren. 298
5.5 Allgemeine Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften. 299
5.5.1 Ableitung aus Verkäufen. 299
5.5.2 Feststellung des gemeinen Werts nach allgemeinen Bewertungsverfahren. 300
5.5.3 Das vereinfachte Ertragswertverfahren. 301
5.5.3.1 Ausgangsbasis: Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag. 304
5.5.3.2 Das Betriebsergebnis. 305
5.5.3.3 Der Kapitalisierungsfaktor. 308
5.5.3.4 Separat zu bewertende Vermögenspositionen. 311
5.5.4 Der Mindestwert. 313
5.5.5 Besonderheiten bei Betriebsgrundstücken. 315
5.6 Aufteilung des Werts an Personengesellschaften und an Kapitalgesellschaften. 315
6. Bewertung des Betriebsvermögens bis 31.12.2008. 316
6.1 Bewertungsverfahren (bis 31.12.2008). 317
6.2 Sonderfall Betriebsgrundstücke (bis 31.12.2008). 318
6.3 Bewertung des Betriebsvermögens (bis 31.12.2008). 319
6.3.1 Allgemeine Bewertung nach § 109 Abs. 1 BewG a.F. 319
6.3.2 Bewertung bei nicht bilanzierenden Unternehmern (bis 31.12.2008). 320
6.3.3 Bewertung von Betriebsgrundstücken und Anteilen an Personengesellschaften
(bis 31.12.2008). 320
6.3.4 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften
(bis 31.12.2008). 320
6.3.5 Abzug von Betriebsschulden (bis 31.12.2008). 321
6.3.6 Aufteilung des Werts von Anteilen an einer Personengesellschaft (bis 31.12.2008). 322
6.3.7 Das Stuttgarter Verfahren zur Bewertung nicht notierter Anteile an
Kapitalgesellschaften (bis 31.12.2008). 322
6.3.7.1 Überblick. 322
6.3.7.2 Der Vermögenswert. 323
6.3.7.3 Der Ertragshundertsatz. 323
6.3.7.4 Der gemeine Wert in Normalfällen. 324
6.3.7.5 Der gemeine Wert in Spezialfällen. 325
6.4 Vergleich der neuen und der alten Bewertungsvorschriften. 325
7. Bewertung für Zwecke der Grundsteuer ab 2025.327
7.1 Die bisherigen Regelungen. 327
7.2 Die Entscheidung des BVerfG. 327
7.3 Die Umsetzung durch den Gesetzgeber. 328
7.4 Die neuen Bewertungsvorschriften zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer. 328
Teil C Klausurbearbeitung. 330
1. Allgemeines zur Erbschaftsteuerklausur. 330
2. Der richtige Einstieg in die Klausur.330
3. Die inhaltlichen Lösungen.332
3.1 Der Einführungsteil. 332
3.2 Der Hauptteil. 333
3.3 Der Schlussteil. 335
3.4 Die Sonderfälle. 336
4. Übungsklausuren. 336
Weitere Bücher des HDS-Verlags. 337
Stichwortverzeichnis. 343


Vorwort zur 4. Auflage
Die Erbschaftsteuer und damit im Zusammenhang die Bewertung für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke gehört zwar nicht zu den Alltagsthemen in der steuerberatenden Branche. Wenn dann aber ein Mandant Vermögen übertragen möchte (z.B. vorweggenommene Erbfolge) oder ein Mandant verstorben ist, sind die Berater gefordert, nicht nur die Berechnungen und Erklärungen richtig und vollständig zu erstellen, sie müssen auch die Gestaltungsmöglichkeiten erkennen und Wahlrechte für ihre Mandanten umsetzen.
Aus diesen Gründen nehmen die Erbschaftsteuer und das Bewertungsrecht auch in der steuerrechtlichen Ausbildung einen hohen Stellenwert ein. In der Steuerberaterprüfung ist das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in den letzten Jahren fast genauso hoch gewichtet, wie die Umsatzsteuer oder die Abgabenordnung. Auch an den Hochschulen ist die Erbschaftsteuer regelmäßig Gegenstand von Vorlesungen und Prüfungen.
Die Grundlagen für die erfolgreiche Abwicklung von Praxisfällen wie auch theoretischen Sachverhalten in der Ausbildung werden in diesem Lehrbuch ausführlich dargestellt. Bewusst werden dabei die allgemeinen Grundlagen des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts umfassend dargestellt, da ohne Berücksichtigung der Grundregelungen auch ein komplexer Sachverhalt in Praxis und Theorie nicht zutreffend gelöst werden kann. Aber ohne die erbrechtlichen Grundlagen können keine erbschaftsteuerrechtlichen Sachverhalte systematisch gelöst und verstanden werden. Deshalb ist in dieser Auflage auch der erbrechtliche Teil umfassend überarbeitet und ausgeweitet worden.
Dabei muss bei einem Sachverhalt immer beachtet werden, dass es zu einer engen Verzahnung von Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht kommt. Ohne eine erbschaftsteuerrechtliche Anspruchsgrundlage kann sich keine Erbschaftsteuer ergeben, eine Berechnung ist aber ohne eine zutreffende Bewertung der übergegangenen Vermögenspositionen nicht möglich. Deshalb stellen ErbStG und BewG eine systematische Einheit dar. Sie finden die maßgeblichen erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen im Teil A, die bewertungsrechtlichen Grundlagen im Teil B dieses Lehrbuchs. Soweit Sie sich auf eine steuerrechtliche Prüfung vorbereiten, erhalten Sie in Teil C dieses Lehrbuchs auch noch klausurtaktische Hinweise, die es Ihnen erleichtern sollen, erfolgreich eine Erbschaftsteuerklausur zu absolvieren.
Das Erbschaftsteuerrecht war in den vergangenen Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen. Nachdem das BVerfG 2006 die früheren Regelungen für nicht mit der Verfassung vereinbar beurteilt hatte, wurden in 2014 erneut wesentliche Teile der erbschaftsteuerrechtlichen Vorgaben als unvereinbar mit der Verfassung angesehen. Die dem Gesetzgeber gesetzte Frist bis zum 30.06.2016 wurde vom Gesetzgeber nicht eingehalten und erst im Herbst 2016 wurden rückwirkend zum 01.07.2016 neue Begünstigungsregelungen beschlossen, die sich in der Praxis als kaum administrierbar herausstellen werden. Ob die seit dem 01.07.2016 anzuwendenden Vorschriften einer erneuten Prüfung des BVerfG standhalten werden, muss abgewartet werden.
Worum geht es nun bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Neben den Zweckzuwendungen einer regelmäßigen Besteuerung von Familienstiftungen und Familienvereinen steht die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen im Mittelpunkt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei ist das Steueraufkommen dieser Steuer im Vergleich zu anderen Steuerarten eher von untergeordneter Bedeutung: In den vergangenen Jahren lag das Aufkommen zwischen 4 und knapp 7 Mrd. € und damit unter 1 % des Gesamtsteueraufkommens in der Bundesrepublik Deutschland.
Obwohl sich insbesondere die Bundespolitik in die Diskussion über die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingemischt hatte, muss beachtet werden, dass die Steuer ausschließlich eine Ländersteuer ist. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehen direkt in den Haushalt der einzelnen Bundesländer ein, wobei hier vom Aufkommen ein deutliches Gefälle in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen ist, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Hauptbegünstigten dieser
Steuer, allerdings verfügt Hamburg über das höchste Pro-Kopf-Aufkommen an Erbschaftsteuer. Durch den Länderfinanzausgleich partizipieren indirekt – ohne an der Verwaltung der Steuer beteiligt zu sein – aber auch die anderen Bundesländer von der Erbschaftsteuer. Obwohl eine Ländersteuer, wurde der teilweise vertretenen Forderung nach einer „Regionalisierung“ der Steuer nicht nachgegeben – anders als bei der Reform der Grundsteuer. Im Ergebnis kann dem nur zugestimmt werden, da ein Länderwettbewerb um die günstigsten Erbschaftsteuerregelungen im Gesamtgefüge der Steuern in Deutschland zu nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen geführt hätte.
Ob die Erbschaftsteuer eine im Gesamtgefüge aller Steuern sinnvolle Steuerart ist, ist weniger eine wirtschaftliche, als vielmehr eine politische oder gesellschaftliche Frage. Relativ niedriges Steueraufkommen gepaart mit einem hohen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand spricht nicht für den ökonomischen Sinn dieser Steuer in der derzeitigen Ausprägung. Leider hatte es der Gesetzgeber versäumt, nach den Beschlüssen des BVerfG aus 2006 wie auch 2014 eine tatsächliche Reform des Erbschaftsteuerrechts vorzunehmen. Nachdem das BVerfG die früheren Begünstigungsregelungen 2014 verworfen hatte, wurden anstelle einer einfacher ausgestalteten Steuer kaum durchschaubare und in der Praxis nicht handhabbare Begünstigungsvorschriften verabschiedet. Wenn schon kein politischer Konsens über die Abschaffung der Steuer herzustellen ist, sollte der politische Mut vorhanden sein, zu einem einfacheren Erbschaftsteuerrecht zu kommen – breite Bemessungsgrundlage mit wenig Ausnahmen bei einer niedrigen Steuer hätte voraussichtlich auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erreicht, als komplizierte Ausnahmeregelungen gepaart mit hohen Steuersätzen. Aber wie fast immer im deutschen Steuerrecht ist nach der Reform immer wieder auch vor der Reform.
Käufer des Buchs erhalten auf Anforderung zwei Übungsklausuren mit Lösungen zugesendet.
Berlin, im April 2020 Rolf-Rüdiger Radeisen


Radeisen, Rolf-Rüdiger
Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen, Diplom-Kaufmann, Steuerberater in Berlin. Er ist Autor und Mitautor bei verschiedenen Umsatzsteuerkommentaren und Fachbüchern, Honorarprofessor an der HTW – Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin und seit Jahren für die GFS Gesellschaft zur Fortbildung im Steuerrecht mbH bundesweit in der Aus- und Fortbildung für Steuerberater tätig.


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