Alles Wichtige zu Buchführung, Umsatzsteuer, Betriebswirtschaftlicher Auswertung
E-Book, Deutsch, 266 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-15429-8
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Inhalte:
- Grundwissen Buchhaltung: von der Inventur über Buchungen bis zur Bilanz.
- Belege richtig organisieren, Rechnungen prüfen, Aufbewahrungsfristen kennen
- Konten, Kontenrahmen und -pläne
- Alle Kontierungen mit SKR03 und SKR04
- Umsatzsteuer: Buchung, Voranmeldung, Befreiung
- Praxisbeispiele und Übungsaufgaben
- Mit zahlreichen Tipps und konkreten Handlungsanweisungen bei typischen Geschäftsvorfällen
- Neu in der 7. Auflage: USt-Voranmeldung - Sonderfall Neugründung, Neuerung bei Abschreibung von PC und Peripheriegeräten, Wiedereinführung degressive Afa, aktuelle Sachbezugswerte, Privatnutzung Elektrofahrzeuge
Digitale Extras:
- Übungsaufgaben mit Lösungen
- Checklisten
- Gesetze
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2 Das Elementarwissen der Buchführung
Im vorangehenden Kapitel haben Sie gelernt, wie man wichtige Vorbereitungen für die Buchhaltung trifft. Nun stellt sich die Frage, warum und wie werden eigentlich Belege gesammelt und Bücher geführt? Welche Aufgaben erfüllt das Führen von Büchern – die Buchführung also – und für wen ist sie interessant? 2.1 Aufgaben der Buchführung
An den Ergebnissen der Buchführung sind unterschiedliche Personengruppen und Institutionen interessiert. In erster Linie dient die Buchführung der Selbstinformation des Unternehmers. Er kann sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens, die Höhe der Geldbestände bei den Banken und in den Kassen, die Höhe der Forderungen und der Verbindlichkeiten informieren. Er benötigt die aktuellen Werte für wichtige unternehmerische Entscheidungen z. B. bei Investitionen, in der Personalpolitik etc. Die nächste Interessentengruppe ist die Finanzverwaltung, die die Ergebnisse der Buchführung als Grundlage für diverse Steuerarten (Einkommensteuer der natürlichen Personen, Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer) benötigt. Die steuerlichen Hintergründe zur Ermittlung des Gewinnbetrages sind im Kapitel 2.4 »Alles dreht sich um den Gewinn« genau erläutert. Die Buchführung ist auch die Grundlage der Rechenschaftslegung gegenüber Kapitalgebern oder Gesellschaftern. Sie gibt unter anderem Auskunft über die Kapitalverwendung, den Periodenerfolg und die Dividendenaussichten. Eine sehr wichtige Rolle spielt die Buchführung im Rahmen des Gläubigerschutzes. Sie gibt beispielsweise den Banken und unter Umständen auch den Lieferanten die Auskunft über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und somit über seine Kreditwürdigkeit. Nicht zuletzt dienen die Buchführungsunterlagen in Fällen von Steuerverkürzungen oder -hinterziehungen als Beweismaterialien bei den Gerichten. Interessentenkreis Aufgaben der Buchführung Unternehmer Selbstinformation Finanzverwaltung Besteuerungsgrundlage Gesellschafter, Kapitalgeber Rechenschaftslegung Banken, Lieferanten Gläubigerschutz Gerichte Beweismittel 2.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die gesetzlichen Grundlagen der Buchführung sind im Handels- und im Steuerrecht festgelegt. Die einzelnen Regelungen sind unter anderem in folgenden Gesetzestexten zu finden: Handelsgesetzbuch (HGB) Einkommensteuergesetz (EStG) Einkommensteuerrichtlinien (EStR) Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) Abgabenordnung (AO) Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Gewerbesteuergesetz (GewStG) Körperschaftsteuergesetz (KStG) All diese Gesetze und Richtlinien enthalten Normen und Vorgaben für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Sie befinden sich in den Gesetzestexten an den verschiedensten Stellen und sind nicht immer auf Anhieb zu finden. Für die praktische Handhabung wurden die wichtigsten Aussagen aus den Gesetzestexten in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zusammengefasst und unter dem Begriff Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bekannt gegeben. Zu den wichtigsten GoB gehören: Keine Buchung ohne Beleg! Zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg vorhanden sein. Die Belege sind nach ihrer Entstehung zeitnah aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen vollständig, verständlich und nachvollziehbar sein. Vorgenommene Änderungen müssen sich nachverfolgen lassen. Alle Eintragungen müssen der Wahrheit entsprechen. Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen (alle Sprachen außer Latein und Altgriechisch). DIGITALE EXTRAS Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Buchführungsvorgänge und der Belege wurden die GoB durch die GoBD angepasst. Die GoBD finden Sie bei den Digitalen Extras. Werden die Regeln der Ordnungsmäßigkeit nicht eingehalten, entstehen Fehler in der Buchführung und Verstöße gegen die Vorschriften, die mit Geld- oder sogar mit Haftstrafen geahndet werden können. 2.3 Fehler, die Sie vermeiden sollten
In der Buchführung unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Fehlern: formelle Fehler und materielle Fehler. 2.3.1 Formelle Fehler
Bei den formellen Fehlern liegt, wie schon der Name sagt, das Problem in der Form der Aufzeichnung. Formelle Fehler entstehen, wenn: Aufzeichnungen nur schlecht oder gar nicht lesbar sind. Aufzeichnungen so vorgenommen werden, dass man sie, ohne den ursprünglichen Inhalt zu sehen, verändern kann. In der Praxis heißt das, dass Bleistift/Radiergummi und Füller/Tintenkiller nicht erlaubt sind. Auch das Durchstreichen einer falschen Aufzeichnung darf den ursprünglichen Inhalt nicht unlesbar machen. Wird die Buchführung am PC gemacht, dürfen elektronisch vorgenommene Aufzeichnungen in der Software nicht einfach gelöscht werden (Praxisfalle: Exceltabellen!). Aufzeichnungen sind mit einem falschen Datum vorgenommen worden. Die fortlaufende Nummerierung der Belege stimmt nicht mit den Belegen in den Ablageordnern überein. Ein digitalisierter Beleg wird unter einem falschen Namen bzw. in der elektronischen Ablage an einer falschen Stelle gespeichert, sodass er nicht auf Anhieb zu finden ist. 2.3.2 Materielle Fehler
Insbesondere materielle Fehler können von schwerwiegender Bedeutung sein, da sie meistens das rechnerische Ergebnis der Buchhaltung beeinflussen. Materielle Fehler entstehen, wenn: Aufzeichnungen mit unrichtigen Beträgen vorgenommen werden, Einnahmen mit Ausgaben verwechselt werden, Einnahmen mit Ausgaben saldiert werden (s. Kapitel 3.4.8 »Saldierungsverbot der Aufwendungen und Erträge«), nicht alle Belege erfasst worden sind, für die vorgenommenen Aufzeichnungen die dazugehörenden Belege nicht auffindbar sind. die digitale Belegablage nicht gesichert wird und bei einem Festplattencrash verloren geht. 2.4 Alles dreht sich um den Gewinn
Bis jetzt haben Sie gelernt, wie die Buchführung beschaffen sein muss, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht, vollständig und fehlerfrei ist. Die Buchführung ist aber keine Kunst für sich. Wie Sie bereits aus der Lektüre des Kapitels 2.1 »Aufgaben der Buchführung« wissen, gibt es einige Interessentenkreise, für die die Ergebnisse der Buchführung von besonderer Bedeutung sind. Die Buchführung liefert die wichtigste rechnerische Größe – den Periodenerfolg. Dieser besteht in der Regel in Form des Gewinns oder des Verlusts. Der Gewinn ist für den Unternehmer die Bestätigung seines unternehmerischen Erfolges, für die Gesellschafter die Grundlage ihrer Dividenden und für das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage. Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht zwei Wege der Gewinnermittlung vor: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und den Betriebsvermögensvergleich. Der Betriebsvermögensvergleich ist die Regelgewinnermittlung und kann grundsätzlich von jedem Unternehmer gewählt werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dagegen ist nur bestimmten Kreisen der Steuerpflichtigen vorbehalten. Achtung Sie befinden sich erst am Anfang des Exkurses in die Thematik der Buchführung. Um die beiden Arten der Gewinnermittlung wirklich zu verstehen, benötigen Sie noch viele weitere Informationen und Erklärungen zu Begriffen, die erst in den nachfolgenden Kapiteln behandelt werden, z. B. »Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen?« oder »Was ist unter Entnahmen und Einlagen zu verstehen?« Nehmen Sie also die Inhalte vorerst nur zur Kenntnis, auch wenn Sie sie nicht ganz verstehen. Je weiter Sie in der...