Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und dem zweiten juristischen Staatsexamen in Berlin wurde Prof. Rolf Rattunde 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Der Autor war als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht in einer Kanzlei mit insol-venzrechtlichem Schwerpunkt in Berlin tätig. Seit 1991 war er unter an-derem Insolvenzverwalter. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter war der Autor seit 1993 Notar und Honorarprofessor der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin. Weiterhin dozierte er an der Deutschen Richterakademie, dem Deutschen Notarinstitut und an anderen öffentlichen sowie privaten Institutionen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählten Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Sanierung und Restrukturierung. Der Autor war u. a. Mitglied des Prüfungsausschusses der Wirtschaftsprüferkammer, des Gesetzgebungsausschusses Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins, im DAVArbeitskreis Insolvenzrecht und im Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Neben zahlreichen Veröffentlichungen hielt der Autor ebenfalls Vorträge auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Prof. Rolf Rattunde verstarb im Juni 2019. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, dem ersten Staatsexamen 1980 und dem zweiten Staatsexamen 1982 folgte die Promotion des Autors an der Universität Mannheim 1982. 1987 wurde Prof. Dr. jur. Stefan Smid an der Universität Mannheim habilitiert. 1990 folgte ein Ruf an die Universität Hamburg, 1992 ein Ruf an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach einer Gastprofessur an der Universität Wien und Tätigkeit am Center of Legal Competence, Wien, folgte der Autor dem Ruf an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Autor war von 1982–1984 zugelassener Rechtsanwalt an den Landgerichten Mannheim und Heidelberg. Von 1993 bis 2000 war er zudem stellvertretendes Mitglied am LVerfG Sachsen-Anhalt und von 1993–2001 Richter im 2. Hauptamt am OLG Naumburg. Zu den Forschungsschwerpunkten des Autors zählen unter anderem die Verbindung von materiellem Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, insbesondere das Insolvenzrecht, das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Recht der Kreditsicherheiten mit sachenrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bezügen, sowie Cross-border-Insolvencies. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in o. g. Bereichen ist der Autor weiterhin Mitherausgeber der Deutschen Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR) und des Juris-Praxisreports Insolvenzrecht.