Raue | Steueramnestien, Selbstanzeige und die verfassungsrechtliche Bewertung von Straffreiheitsgesetzen | Buch | 978-3-631-66459-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 150, 310 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 558 g

Reihe: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien

Raue

Steueramnestien, Selbstanzeige und die verfassungsrechtliche Bewertung von Straffreiheitsgesetzen

Eine Untersuchung anlässlich des gescheiterten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens

Buch, Deutsch, Band 150, 310 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 558 g

Reihe: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien

ISBN: 978-3-631-66459-9
Verlag: Peter Lang


Anlässlich des gescheiterten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz untersucht Frederic Raue die historische Amnestiegesetzgebung in Deutschland sowie die Phänomene Gnade, Abolition, Selbstanzeige nach § 371 AO und Steueramnestien. Waren Amnestien zu Zeiten der Weimarer Republik noch fester Bestandteil der rechtspolitischen Tagesordnung, sind sie nach Gründung der Bundesrepublik seltener geworden. Das Grundgesetz etwa schweigt sich über Amnestien und deren Erlasskompetenz gänzlich aus. Dennoch traten sie auch weiterhin in verschiedensten Ausformungen in Erscheinung und sind in der rechtspolitischen Geschichte des Staates nicht wegzudenken. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung erarbeitet der Autor verfassungsrechtliche Maßstäbe für den Erlass von Straffreiheitsgesetzen im Allgemeinen und Steueramnestien im Besonderen.
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Inhalt: Gescheitertes Steuerabkommen Deutschland Schweiz – Fehlende gesetzliche Regelung zur Amnestie – Straffreiheitsgesetze, Gnade, Abolition, Steueramnestien, historische Amnestiegesetzgebung, verfassungsrechtliche Grenzen – Kompetenzstreit – Selbstanzeige nach § 371 AO – Strafbefreiende Wiedergutmachung.


Frederic Raue studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und an der Universita degli studi di Milano. Als Rechtsanwalt ist er auf den Gebieten des Strafrechts und des Arbeitsrechts tätig.


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