Riecke / Schmid | Wohnungseigentumsgesetz: WEG | Buch | 978-3-472-09570-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 1862 Seiten, Format (B × H): 180 mm x 247 mm, Gewicht: 2130 g

Riecke / Schmid

Wohnungseigentumsgesetz: WEG

mit HeizkostenV, BetrKV, EnEV, WoFIV, TrinkwVO - Kommentar

Buch, Deutsch, 1862 Seiten, Format (B × H): 180 mm x 247 mm, Gewicht: 2130 g

ISBN: 978-3-472-09570-5
Verlag: Luchterhand Verlag


Das WERK:
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah.

NEU in der 5. Auflage:
Schwerpunkt der Neuauflage sind die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen

Saldenliste und Jahresabrechnung
Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste trotz gegenteiliger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet bzw. nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt.
Schadensersatzansprüche gegen säumigen Hausgeldschuldner
1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungs-eigentümergemeinschaft.
2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.
Stimmrechtsvermehrung; Majorisierung
1. Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer von mehreren Einheiten auf eine von ihm beherrschte juristische Person überträgt; die juristische Person ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen.
2. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kommt nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht; es reicht nicht aus, dass der mit den Stimmen eines Mehrheitseigentümers gefasste Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, oder dass ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Stimmgewichts Beschlussfassungen blockiert, obwohl es ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung wäre, einen positiven Beschluss zu fassen

KUNDENNUTZEN:
Die renommierten Autoren werten neben der Rechtsprechung auch für die 5. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen.
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