Während die Problematik der Prozeßverträge i.e.S. weitgehend geklärt zu sein scheint, herrscht über die rechtliche Behandlung von Vollstreckungsvereinbarungen nach wie vor Uneinigkeit. Ursache dafür ist in erster Linie die Zugrundelegung unterschiedlicher Prämissen. Diese Arbeit setzt sich daher zum Ziel, die dogmatischen Grundlagen der Vollstreckungsverträge, insbesondere das Vollstreckungsrechtsverhältnis, näher zu beleuchten. Dabei wird der Versuch unternommen, im Gegensatz zur herrschenden prozessualen Betrachtungsweise einen auch materiellen Gehalt des Zwangsvollstreckungsrechts nachzuweisen. Weiter wird der Frage nachgegangen, ob Vollstreckungsvereinbarungen von den Vollstreckungsorganen beachtet werden müssen und mittels welchen Rechtsbehelfs sie der richterlichen Überprüfung zugeführt werden können.
Rinck
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Aus dem Inhalt: Das Vollstreckungsrechtsverhältnis im Gegensatz zum Prozeßrechtsverhältnis i.e.S. - Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der Vollstreckungsvereinbarungen - Ihre Beachtlichkeit für das Vollstreckungsorgan - Die gerichtliche Geltendmachung.
Die Autorin: Ursula Rinck wurde 1969 in Rotenburg (Wümme) geboren. Von 1989 bis 1994 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Dort war sie von 1994 bis 1995 als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Seit 1995 ist sie Rechtsreferendarin in Aschaffenburg/Würzburg. Die Promotion erfolgte im Januar 1996.