Ruge / Krömer / Pawlak
Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst online
Neu im aktuellen Update: Ergebnisse der Tarifeinigung 2020 von Bund und Kommunen sowie wichtige arbeitsrechtliche Hinweise zur Corona-Pandemie.
So hilft Ihnen das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Bei der Anwendung von arbeitsrechtlichen Grundlagen an der Schnittstelle zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst ist es für Sie wichtig, immer auf dem aktuellsten Wissenstand zu bleiben und die Regelung einfach anwenden zu können. Sie müssen nun verstärkt auf das allgemeine Arbeitsrecht zurückgreifen und noch mehr die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Genau dabei unterstützt Sie dieses digitale Lexikon auf zeitsparende und bequeme Art und Weise.
Das finden Sie im Lexikon Arbeitsrecht
- Querverweise zu den führenden Tarifrechtskommentaren von Breier/Dassau und Sponer/Steinherr
- Aktuelle Rechtsprechung mit klaren Handlungsanweisungen für die Praxis
- Kompakte Kommentierung – leicht verständlich für den schnellen Einstieg
- Musterverträge und Checklisten können in die eigene Textverarbeitung übernommen werden
Dieses Lexikon ist besonders geeignet für
Alle Mitarbeiter in den Personalabteilungen, Personalleiter und Personalvertretungen, die sich mit Arbeits- und Tarifrecht im öffentlichen Dienst beschäftigen
Das Besondere am Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Bei der schwierigen Materie ist die richtige Anwendung des Arbeitsrechts eine Herausforderung. Dazu kommt oft das „Juristen-Deutsch“, das für viele eine Fremdsprache ist. Unsere erfahrenen Autoren und Spezialisten übersetzen für Sie die Regelungen und unterstützen Sie dabei, die täglichen Herausforderungen zu meisten. Praktische Musterverträge und Checklisten erleichtern die Arbeit.
Ihre Vorteile, wenn Sie dieses Online-Produkt aus der rehm eLine nutzen
- Praktische Funktionen und intuitive Bedienung
- Automatisch aktuell ohne Einsortieren
- Zeit- und Arbeitsersparnis
- sichere rehm Qualität
Ruge, Jan
Jan Ruge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und Europäischen Gerichtshof geführt. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare u.a. für die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) durch.
Martin Krömer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Martin Krömer beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Begleitung von Umstrukturierungen und (Massen-)Entlassungsprozessen, dem Kündigungsrecht sowie der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Dr. Klaus Pawlak ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, die Beratung über Betriebsänderungen sowie das Aushandeln von Vertragsbeendigungen bei Führungskräften. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare, insbesondere zu den Themen Tarifrecht, Umstrukturierung und Betriebsänderung, Teilzeit- und Befristungsrecht, Kündigungsrecht, Betriebsübergang, Direktionsrecht sowie Haftung im Arbeitsverhältnis durch.