Buch, Deutsch, 31887 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 390 mm, Gewicht: 12050 g
in 14 Bänden (Bände 1-13 und Sonderband 8a) - es besteht Gesamtabnahmeverpflichtung. Band 8a ist auch einzeln lieferbar.
Buch, Deutsch, 31887 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 390 mm, Gewicht: 12050 g
ISBN: 978-3-406-72600-2
Verlag: C.H.Beck
Das Meisterwerk – jetzt komplett in 8. Auflage.
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Mit dem Band 1 beginnt die 8. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das nun 13 bändige Werk voraussichtlich 2020, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In der 8. Auflage wird der bisherige Band 2 zum Allgemeinen Schuldrecht zur leichteren Handhabung in zwei Bände geteilt. Die folgenden Bände werden neu durchgezählt, d.h. die Bandnummern ab Band 2 erhöhen sich um +1. Dadurch erhöht sich die Zahl der Bände, jedoch nicht der Seitenumfang für das Gesamtwerk.
Die Vorteile
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Das Gesamtwerk besteht aus folgenden Bänden, die nicht einzeln bezogen werden können:
Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Allg. PersR), AGGgebunden, 2886 Seiten, 269,00 EUR
bereits erschienen
Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil I
gebunden, 1828 Seiten, 179,00 EUR
bereits erschienen
Band 3: Schuldrecht Allgemeiner teil II (§§ 311-432)
gebunden, 1549 Seiten, 169,00 EUR
bereits erschienen
Band 4: Schuldrecht, Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG
gebunden, 1911 Seiten, 199,00 EUR
bereits erschienen
Band 5: Schuldrecht - Besonderer Teil II
§§ 535-630h, HeizkostenV, BetrKV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, KSchG, MiLoG, WBVG
gebunden, 2962 Seiten, 299,00 EUR
bereits erschienen
Band 6: Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 631-704)
gebunden, 1660 Seiten, 199,00 EUR
bereits erschienen
Band 7: Schuldrecht Besonderer Teil IV
§§ 705-853, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Produkthaftungsgesetz
gebunden, ca. 2800 Seiten, ca. 299,00 EUR
bereits erschienen
Band 8: Sachenrecht
§§ 854-1296, WEG, ErbbauRG
gebunden, 2874 Seiten, 299,00 EUR
bereits erschienen
Band 8a: WEG nF
gebunden, 400 Seiten, 89,00 EUR
bereits erschienen
Dieser Band ist auch einzeln lieferbar.
Band 9: Familienrecht I
§§ 1297-1588 Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz
gebunden, 2285 Seiten, 279,00 EUR
bereits erschienen
Band 10: Familienrecht II, §§ 1589-1921, VBVG, SGB VIII
gebunden, 2606 Seiten, 299,00 EUR
bereits erschienen
Band 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
gebunden, 2439 Seiten, 319,00 EUR
bereits erschienen
Band 12: Internationales Privatrecht I, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 1-48)
gebunden, 2474 Seiten, 315,00 EUR
bereits erschienen
Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)
gebunden, ca. 280 Seiten, ca. 299,00 EUR
bereits erschienen
Zu Band 1:
Für die 8. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist.
Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt.
Die Kommentierung zum Verbraucherbegriff, in Abgrenzung zu den Arbeitnehmern oder Existenzgründern, wurde grundlegend neu strukturiert.
Große Teile der Kommentierung zum Vereinsrecht sind in dieser Auflage neu verfasst.
Besonders betroffen von Reformen war das Verjährungsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
§ 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist.
Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung, insbesondere zur elektronischen Werbung und zur Löschung intimer Bilder, gründlich aktualisiert.
Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Das eIDAS-Durchführungsgesetz über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste führte zu weitreichenden Änderungen im Bereich der §§ 126 ff. BGB.
Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen "integrationsfreundlich", also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben.
Wegen zahlreicher Querbezüge zum Familienrecht waren auch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner in der Kommentierung des Allgemeinen Teils zu berücksichtigen.
Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.
Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen.
Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung.
- kommentiert erstmals den neuen § 270a BGB über Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingefügt. Die Reform ändert schwerpunktmäßig die §§ 675c ff. BGB, wirkt sich aber auch auf das Allgemeine Schuldrecht aus. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde neu bekanntgemacht und die im EGBGB geregelten Informationspflichten geändert
- berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte
- kommentiert sachkundig die Kernvorschriften des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion im Schrifttum mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung
- behandelt die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, jeweils mit gewohnt fundierter Kommentierung
- hochaktuell: die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht ist vollständig eingearbeitet, insbesondere zur Werkstattreparatur von Kfz
- berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die erst in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte
- Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung führte zu einer Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Im Allgemeinen Schuldrecht wurden die §§ 309, 312, 356e, 357d BGB geändert, eingeführt wurden unter anderem Sonderregelungen für den Widerruf von Verbraucherbauverträgen
- berücksichtigt im AGB-Recht die Gesetzesänderung in § 309 BGB durch das Verwertungsgesellschaften-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Eingearbeitet ist ferner umfangreiche neue Rechtsprechung des EuGH, beispielsweise zu missbräuchlichen Klauseln entgegen dem Gebot von Treu und Glauben, und des BGH, beispielsweise zu Einmalbedingungen, zu doppelten Schriftformklauseln, zu Mahn- und Rücklastschriftkostenpauschalen und zu Nachzügler-Klauseln beim Erwerb von Wohnungseigentum
- - berücksichtigt das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften mit Folgeänderungen in den §§ 312, 312g BGB