Schoppe | Die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Erbrecht | Buch | 978-3-16-200607-3 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 336 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 230 mm, Gewicht: 510 g

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Schoppe

Die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Erbrecht

Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-16-200607-3
Verlag: Mohr Siebeck

Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik

Buch, Deutsch, 336 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 230 mm, Gewicht: 510 g

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-200607-3
Verlag: Mohr Siebeck


Erben und Schenken sind in gewissem Umfang funktional austauschbar. Das deutsche Erbrecht reagiert darauf mit der Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen nach § 2050 Abs. 1 BGB, deren Wertungen sich über § 2316 Abs. 1 BGB im Pflichtteilsrecht fortsetzen. Auf diese Weise werden bestimmte Zuwendungen erbrechtlichen Gleichbehandlungsansprüchen unterworfen. Dieses System ist jedoch zunehmend in die Kritik geraten. Christoph Schoppe rekonstruiert die Ausgleichung daher aus historischer, rechtsvergleichender und dogmatischer Perspektive. Historisch tragende Grundlagen des Instituts sind weitgehend in Vergessenheit geraten, was seine heutige Begründung erschwert. Rechtsvergleichend zeigt sich, dass auch England und die Schweiz mit ähnlichen Problemen konfrontiert waren, deren Lösungen jedoch weiterentwickelt sind: Während im englischen Intestaterbrecht keine Ausgleichung mehr erfolgt, setzt die Schweiz auf eine weitreichende Ausgleichung. Diese Gegensätze werfen die Frage auf, welchen Weg das deutsche Recht künftig einschlagen soll. Dogmatisch steht der unklare Begriff der Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) im Zentrum der Probleme. Seine unscharfen Konturen, die starke Abhängigkeit vom subjektiven Elternwillen und die unsichere Abgrenzung zu anderen Zuwendungen führen zu schwer vorhersehbaren Ergebnissen. Diese Unsicherheiten setzen sich im Erb- und Pflichtteilsrecht fort und machen die Ausgleichung praktisch wie normativ problematisch. Abschließend diskutiert Schoppe mögliche Reformoptionen de lege ferenda.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Erster Teil: Rechtsgeschichte
A. Die frühen Wurzeln der Ausgleichung
B. Die gemeinrechtliche Tradition und die Zivilrechtskodifikationen des späten 18. und des 19. Jahrhunderts
C. Die Genese der Vorschriften des BGB
D. Fazit zum ersten Teil: Rechtsgeschichte
Zweiter Teil: Rechtsvergleichung
A. Das schweizerische Recht
B. Das englische Recht
Dritter Teil: Rechtsdogmatik
A. Die Ausstattung als Objekt der Ausgleichung
B. Struktur des § 2050 BGB und ratio legis
Vierter Teil: Perspektiven
A. Exkurs I: Entwicklungsperspektiven des Familienrechts
B. Entwicklungsperspektiven der gesetzlichen Erbfolge
C. Exkurs II: Entwicklungsperspektiven des Pflichtteilsrechts

Erster Teil: Rechtsgeschichte
A. Die frühen Wurzeln der Ausgleichung
B. Die gemeinrechtliche Tradition und die Zivilrechtskodifikationen des späten 18. und des 19. Jahrhunderts
C. Die Genese der Vorschriften des BGB
D. Fazit zum ersten Teil: Rechtsgeschichte
Zweiter Teil: Rechtsvergleichung
A. Das schweizerische Recht
B. Das englische Recht
Dritter Teil: Rechtsdogmatik
A. Die Ausstattung als Objekt der Ausgleichung
B. Struktur des § 2050 BGB und ratio legis
Vierter Teil: Perspektiven
A. Exkurs I: Entwicklungsperspektiven des Familienrechts
B. Entwicklungsperspektiven der gesetzlichen Erbfolge
C. Exkurs II: Entwicklungsperspektiven des Pflichtteilsrechts


Schoppe, Christoph
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School und in Cambridge; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, Hamburg; Forschungsaufenthalt an der University of Oxford; LL.M. Studium an der University of Chicago Law School; 2025 Promotion (Bucerius Law School); Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt am Main.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School und in Cambridge; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, Hamburg; Forschungsaufenthalt an der University of Oxford; LL.M. Studium an der University of Chicago Law School; 2025 Promotion (Bucerius Law School); Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt am Main.

Born 1989; studied law at Bucerius Law School and in Cambridge; research assistant at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg; research stay at the University of Oxford; LL.M. studies at the University of Chicago Law School; PhD in 2025 (Bucerius Law School); attorney-at-law in Hamburg and Frankfurt am Main.



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