Friedrich Schröder | Das neue Wasserrecht für die betriebliche Praxis | Sonstiges | 978-3-8111-7981-3 | sack.de

Sonstiges, Deutsch, CD-Rom, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1010 g

Friedrich Schröder

Das neue Wasserrecht für die betriebliche Praxis

Aktuell, umfassend, praxisgerecht – der ideale Berater für die Verantwortlichen im Umwelt- und Gewäs

Sonstiges, Deutsch, CD-Rom, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1010 g

ISBN: 978-3-8111-7981-3
Verlag: WEKA


Egal, ob es um Gewässerbewirtschaftung, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung oder um den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geht: Die Praxislösung "Wasserrecht" gibt Ihnen zuverlässige Antworten auf jede wasserrechtliche Frage.

Erfahrene Experten machen Sie mit dem tief greifenden Umbau des Wasserrechts vertraut, der mit der Inkraftsetzung der Bundes-Anlagenverordnung – der AwSV – nun einen großen Schritt vorangekommen ist. Mit diesem Produkt sind Sie immer rechtzeitig über alle Rechtsänderungen informiert und können so frühzeitig notwendige Maßnahmen bewerten und einleiten. Alle wichtigen Regelungen des internationalen, EU-, Bundes- und Landesrechts stehen Ihnen zur Verfügung – inklusive Kommentaren und aktueller Rechtsprechung.

Ihre Vorteile:

– Sie haben Zugriff auf alle geltenden VorschriftenKeine lange Suche in verschiedenen Quellen oder dicken Wälzern. Die neuen wasserrechtlichen Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden technischen Regelungen liefert Ihnen Ihr Berater auf Stichwort auf den Bildschirm.
– Sie gewinnen Sicherheit in der UmsetzungVerständliche Kommentare, praktische Arbeitshilfen und fundierte fachliche Empfehlungen helfen Ihnen, neue Anforderungen sicher umzusetzen. Zusätzliche Sicherheit für Ihre Entscheidungen liefert Ihnen die aktuelle Rechtsprechung.
– Sie haben alle Änderungen im BlickDurch die klare Struktur des digitalen Beraters und den 1:1-Vergleich zwischen alten und neuen Anforderungen behalten Sie die Übersicht über das Änderungsgeschehen bei allen gesetzlichen Vorgaben.
– Sie können souverän auf Neuerungen reagierenDer Update-Service informiert Sie frühzeitig über bevorstehende Änderungen. Dadurch können Sie erforderliche Umstellungen mit dem nötigen Vorlauf planen.

Überzeugen Sie sich jetzt!
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Zielgruppe


Gewässerschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Technische Büros/Planung/Berater/Geschäftsleitung, Sicherheitsfachkräfte


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorschriften
– EU-Recht, z.B. Wasserrahmenrichtlinie
– Bundesrecht, z.B. WHG, Abwasserabgabengesetz, Bundes-Anlagenverordnung (AwSV)
– Landesrecht, z.B. Wassergesetze, Indirekteinleiterverordnungen
– Regelungen weiterer Organe, z.B. Muster-Anlagenverordnung, Bauregellisten

Fachbeiträge und Kommentare zu folgenden Themen (Auszug):

– Abgabepflicht
– Abwasser
– Abwasserabgabengesetz
– Abwasserkataster
– Abwasserverordnung - AbwV
– Anlagenkataster
– Anlagenverordnung - AwSV
– Audit
– Ausgangszustandsbericht
– Befüllen
– Beste verfügbare Technik (BVT)
– Bewilligung (Erlaubnis)
– Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
– Eigenkontrolle (Selbstüberwachung)
– Einleiten
– Erlaubnis
– Gewässerbenutzung
– Gewässerschutzbeauftragter
– Grundwasser
– HBV-Anlage
– Hochwasserschutz
– Industrieemissionen-Richtlinie
– LAU-Anlage
– Niederschlagswasser
– Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
– Rechtskataster
– Schutzgebiet
– Selbstüberwachung
– Sorgfaltspflicht
– Stand der Technik
– Trinkwasserverordnung
– TRwS (Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe)
– Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
– Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP
– Wassergefährdungsklasse
– Wasserhaushaltsgesetz
– Wasserrahmenrichtlinie - WRRL
– Wasserrechtliche Erlaubnis
– Wasserschutzgebiet

Kommentare
– Kommentare zum EU-Recht
– Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz
– Kommentar zur Bundes-Anlagenverordnung (AwSV)
– Kommentar zur Abwasserverordnung
– Kommentar zum Abwasserabgabengesetz
– Kommentar zur Trinkwasserverordnung

Urteile zu wasserrechtlichen Prozessen (Auszug):

– Abwasseranlage, Geruchsbeeinträchtigung, Unterlassung
– Abwassereinleitung, Konzentrationsgrenzwerte, Frachtgrenzwerte
– Altarm, Umgestaltung, Fischereirecht
– Altrecht, Widerruf, Ermessen
– Bäume, Gewässerunterhaltung, Verkehrssicherungspflicht
– Erdwärmenutzung, Wasserschutzgebiet, Erlaubnis
– Erlaubnis, Zulässigkeit von über die Abwasserverordnung hinausgehenden Anforderungen
– Hafenplanung, Planfeststellung, Bebauungsplan
– Hochwasserschutz, Drittschutz, Innenbereich
– Hochwasserschutzanlage, Plangenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
– Kanalisationsnetz, Mitinhaber, Erfüllungsgehilfe
– Klärschlamm, Entwässerung, Abwasserbeseitigung
– Klärschlammvererdung, Deponie, Sickerwasser
– Kraftwerk, Abwasser, Quecksilber
– Niederschlagswasser, Einleiter, öffentliche Abwasseranlage
– Regenwasserkanalisation, Ausgestaltung, Starkregen
– Schadensersatz, Grundwasser, Unkrautvernichtungsmittel
– Straße, Sinkkasten, Reinigung
– Überschwemmungsgebiet, Bebauungsplan, Erforderlichkeit
– Überwachungswert, Anhang 1 AbwV, Verschärfung
– Überwölbung, Gewässerunterhaltungspflicht, Anlagenunterhaltungspflicht
– Wasserkraft, Auflagen, Wirtschaftlichkeit
– Wasserkraftanlage, Altrecht, Mindestwasserführung


Einstieg
In § 17 Abs. 1 Nr. 3 AwSV wird gefordert, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten sowie ordnungsgemäß entsorgt werden. § 18 AwSV regelt Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe.


Friedrich Schröder
Referent für Wasserrecht im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Prof. Hans-Peter Lühr
Professor an der Technischen Hochschule Berlin, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Berlin für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, Überwachungsbeauftragter für Fachbetriebe nach § 19I WHG, Prüfbeauftragter diverser Überwachungs- und Entsorgungsgemeinschaften, Mitglied des Umweltbeirates der Deutschen Bahn. Seit mehr als 20 Jahren in verschiedenen Fachgremien und verantwortlichen Positionen der Wasserwirtschaft tätig. Spezialgebiete: Grundwasser- und Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Stoffflussanalysen, Bewertung des Gefährdungspotenzials von Altlasten, Abwasserfragen bei Direkt- und Indirekteinleitern, Wasserversorgung, Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen.


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