Schwanke | Reisekosten 2019 | Buch | 978-3-96276-012-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 113 Seiten, GB, Format (B × H): 131 mm x 191 mm, Gewicht: 146 g

Schwanke

Reisekosten 2019

Wie Sie richtig steuerlich abrechnen

Buch, Deutsch, 113 Seiten, GB, Format (B × H): 131 mm x 191 mm, Gewicht: 146 g

ISBN: 978-3-96276-012-0
Verlag: DATEV eG


Dienstreisen und doppelte Haushaltsführung steueroptimal und korrekt abzurechnen ist ein komplexes Thema. Sowohl für den Dienstreisenden, als auch für die Unternehmen, deren Mitarbeiter auf Reisen gehen.

Arbeitnehmer müssen wissen, ob, wie und in welcher Höhe sie Kosten und Pauschalen in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können.

Auch benötigen Unternehmen eine fundierte Kenntnis, wie die Kosten in der Lohnabrechnung zu behandeln sind.

Das Fachbuch führt in seiner 4. Auflage aus, welche steuerlichen Besonderheiten für das Reise-kostenrecht bestehen. Die Themen beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit, Fahrtkosten bei In-landsreisen, Verpflegungsmehraufwand, Mahlzeitengestellung, Übernachtungskosten, dop-pelte Haushaltsführung und Reisenebenkosten werden übersichtlich zusammengefasst und anhand von Beispielen, Grafiken und Schaubildern anschaulich behandelt.

Abgerundet wird das Fachbuch durch die neuen Auslandsreisekostenpauschalen.

Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Schwanke Reisekosten 2019 jetzt bestellen!

Zielgruppe


Kleine und mittelständische Unternehmen


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
1.1 Erste Tätigkeitsstätte
1.1.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung
1.1.2 Zwei-Stufen-Prüfung
1.1.2.1 Dauerhafte dienst- oder arbeitsrechtliche Zuordnung durch den Arbeitgeber (1. Stufe)
1.1.2.2 Dauerhafte Zuordnung
1.1.3 Hilfsweise quantitative Zuordnungskriterien (2. Stufe)
1.1.4 Mehrere Tätigkeitsstätten
1.2 Sammelpunkt
1.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet
2 Fahrtkosten bei Inlandsreisen
2.1 Überlassung eines Dienstwagens
2.2 Privater Pkw
2.2.1 Tatsächliche Kosten
2.2.2 Kilometerpauschalen
2.3 Öffentliche Verkehrsmittel
2.4 BahnCard
3 Verpflegungsmehraufwendungen (Verpflegungspauschalen) bei Inlandsreisen
3.1 Überblick: Auswärtstätigkeiten im Inland
3.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeit
3.1.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten
3.2 Dreimonatsfrist
3.3 Pauschalbesteuerung
4 Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten
4.1 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte
4.2 Ausschluss der Sachbezugswerte bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Verpflegungspauschale
4.3 Mahlzeiten im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse
4.4 Großbuchstabe "M" im Lohnkonto
5 Kosten der Unterkunft bei Inlandsreisen
5.1 Trennung von Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten
5.2 Notwendige Mehraufwendungen
5.3 Zeitliche Begrenzung
6 Auslandsreisekosten
6.1 Fahrtkosten
6.2 Verpflegungsmehraufwand (Auslandstagegelder)
6.3 Übernachtungskosten
7 Reisenebenkosten
8 Doppelte Haushaltsführung im Inland
8.1 Berufliche Veranlassung
8.2 Eigener Hausstand
8.3 Notwendige Mehraufwendungen
8.3.1 Fahrtkosten
8.3.2 Verpflegungsmehraufwendungen
8.3.3 Kosten der Unterkunft
8.3.4 Umzugskosten
8.3.5 Schaubild zu den abziehbaren Aufwendungen
9 Anhang: Auslandsreisekosten 2019


Die Abrechnung von Reisekosten bei "beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit" stellt einen Schwerpunkt der Lohnabrechnung dar. Dabei sind vielfältige Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 zu beachten.

Das Fachbuch gibt einen Überblick und Einblick in praktische Anwendungsfragen und zeigt Zusammenhänge auf. Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten gleicht jedoch selten ein Fall dem anderen. Der Steuerberater ist hier Ihr Ansprechpartner für eine sichere Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Als Arbeitgeber vermeiden Sie so eine Nachversteuerung falsch abgerechneter Reisekosten.

Reisekosten können nur dann steuerfrei oder pauschalversteuert abgerechnet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit erfolgt, d. h. außerhalb seiner Wohnung und nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte.

Zentrale Bedeutung kommt daher der Beurteilung zu, unter welchen Voraussetzungen eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist. Dies bestimmt sich primär danach, ob der Arbeitgeber eine Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte vorgenommen hat. Ist dies nicht oder nicht eindeutig geschehen, muss anhand gesetzlich vorgegebener Merkmale nach
9 Abs. 4 Satz 4 bis Satz 7 EStG geprüft werden, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.

Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis, dass keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und damit die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit erfüllt sind, können folgende Reisekosten steuerfrei oder ggf. pauschalversteuert erstattet werden:

- Fahrtkosten bzw. Kilometerpauschalen,
- Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen sowie Auslandstagegelder,
- vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten,
- Übernachtungskosten sowie
- Reisenebenkosten.

Das vorliegende Fachbuch gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, wann Reisekosten vorliegen, welche Arten von Reisekosten steuerlich privilegiert sind und wie Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können.

Nürnberg, im Januar 2019
Gunther Schwanke


Schwanke, Gunther
Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen.

Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.

Schwanke, Gunther
Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen. Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.


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