Schwien / Hoffmeister | Buchführung und Bilanzierung in der Sozialwirtschaft | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 263 Seiten, E-Book

Schwien / Hoffmeister Buchführung und Bilanzierung in der Sozialwirtschaft

Rechnungswesen sozial gedacht

E-Book, Deutsch, 263 Seiten, E-Book

ISBN: 978-3-7910-4610-5
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das einführende Lehrbuch zur Buchführung und Bilanzierung richtet sich gezielt an Studierende und Praktiker der Sozialwirtschaft. Die aus der klassischen Betriebswirtschaftslehre stammenden Methoden werden praxisbezogen und leicht verständlich mit Anwendungs- und Übungsbeispielen aus der Sozialwirtschaft erläutert.

Zudem sind die spezifischen rechtlichen Grundlagen berücksichtigt, wie z.B.:

- Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
- Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV)
- Werkstättenverordnung (WVO)

Mit einer Übungsklausur und Lösungen zum Download auf myBook+.
Schwien / Hoffmeister Buchführung und Bilanzierung in der Sozialwirtschaft jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1 Einleitung

2 Das Rechnungswesen

3 Doppelte Buchführung

4 Buchführungsspezifika

5 Jahresabschluss und Bewertung


3 Doppelte Buchführung
LEITFRAGEN Welche Arten von Geschäftsvorfällen gibt es? Welche Formen von Vermögensänderungen gibt es beim Eigenkapital? Wie hängen GuV und Eigenkapital zusammen? Jeder Bilanzposten in der Bilanz bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt, den Bilanzstichtag. Infolge von Geschäftsvorfällen ändern sich die Werte der Bilanzposten. Mithilfe der Technik der doppelten Buchführung (auch Doppik) lässt sich einerseits die Bilanz zu jedem Stichtag durch Abschluss der sogenannten Bestandskonten mittels Saldierung aufstellen. Der Gewinn ergibt sich durch Vermögensvergleich mit der Bilanz der Vorperiode. Gleichzeitig ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung durch abgeschlossene Aufwands- und Ertragskonten ein entsprechender Gewinn oder Verlust über die Veränderung des Eigenkapitals in der Bilanz. Damit erfüllt sich der Anspruch von Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit. 3.1 Der Geschäftsvorfall
Buchung von Geschäftsvorfällen Es wäre möglich, jeden Geschäftsvorfall auch ohne Buchung direkt in die Bilanz einzutragen, was schnell unübersichtlich und nicht mehr überprüfbar wäre. Grundsätzlich gilt das Gleichgewicht von Aktiva gleich Passiva gleich Bilanzsumme. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall zwei Bilanzpositionen berühren muss. Zur Lösung dieses Übersichtlichkeitsproblems wird für jeden Bilanzposten unterjährig ein Konto erstellt, welches ausgehend vom Anfangsbestand (AB) des Bilanzpostens die betreffenden Geschäftsvorfälle mit ihren Werteänderungen im Geschäftsjahr erfasst. Analog der T-Form nennt man diese auch T-Konten. Die linke Kontoseite heißt Soll (S), die rechte Seite Haben (H): Die Anfangsbestände sind auf den Konten auf der gleichen Seite wie die Bilanz aufzuzeichnen. Die Überführung einer Bilanz in Bestandskonten gestaltet sich konkret wie in Abbildung 3.1 gezeigt. Abb. 3.1: Überführung einer Bilanz in Bestandskonten Die Erfassung der Werte eines Geschäftsvorfalls nennt man Buchen. Jeder Geschäftsvorfall spricht mindestens zwei separate Konten an. Zugänge stehen immer auf der gleichen Seite wie der Anfangsbestand, Abgänge immer auf der entgegengesetzten Seite. Die Buchungslogik bei einem Aktivkonto und einem Passivkonto zeigt die Abbildung 3.2. Abb. 3.2: Buchungslogik bei Aktiv- und Passivkonto Zum Ende eines Geschäftsjahres werden alle Konten abgeschlossen. Es wird die Differenz zwischen Soll- und Habenseite gebildet. Der errechnete Saldo (italienisch saldare = ergänzen) ist auf die Seite mit der kleineren Summe zu übertragen. Zum Schluss müssen die beiden Kontenseiten in der Summe gleich sein (vgl. Abbildung 3.3). Abb. 3.3: Abschluss von Bestandskonten (Beispiele) Arten von Geschäftsvorfällen Die Geschäftsvorfälle lassen sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Bilanzsumme, auf das Eigenkapital und auf den Gewinn in zwei Hauptgruppen unterschieden. Vermögensumschichtungen bewirken lediglich eine Änderung der Vermögenszusammensetzung, wohingegen Vermögensänderungen Auswirkung auf die Höhe des Eigenkapitals und ggf. auf den Gewinn haben. 3.2 Vermögensumschichtungen
Geschäftsvorfälle, die zu Vermögensumschichtungen führen, ändern lediglich das Vermögen in seiner Zusammensetzung, nicht jedoch in seiner Höhe. Vor und nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall ist man letztendlich gleich arm bzw. reich. Diese Geschäftsvorfälle haben keine Auswirkung auf die Bilanzposition »Eigenkapital« und entsprechend auch nicht auf den Gewinn. Es handelt sich somit um erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle. Geschäftsvorfälle, die zu Vermögensumschichtungen führen, können in drei Rubriken unterschieden werden. Aktivtausch Der Geschäftsvorfall bewirkt nur eine Änderung des Aktivvermögens, d. h. es werden nur Bilanzpositionen der Aktivseite der Bilanz verändert. Dabei bleibt die Bilanzsumme unverändert, da sich mindestens ein Aktivkonto erhöht und sich im gleichen Umfang mindestens ein Aktivkonto vermindert. In diesen Fällen wird von einem Aktivtausch gesprochen, vorhandenes Vermögen wandelt lediglich seinen Zustand. BEISPIEL Verkauf eines Fahrzeuges zum Buchwert von 10.000,00 € gegen Barzahlung von 10.000,00 € (vgl. Abbildung 3.4) Umwandlung von Barliquidität (Kassenbestand) in Sachvermögen durch Barkauf: Das Sachvermögen nimmt zu und das Barvermögen nimmt ab. Umwandlung von Buchgeld (Bankguthaben) in Barliquidität durch Bargeldabhebung am Geldautomaten:
Das Barvermögen nimmt zu und das Bankguthaben nimmt ab Umwandlung von Buchgeld (Forderung gegen einen Kunden) in Buchgeld durch
Überweisung des Kunden auf das betriebliche Bankkonto:
Das Bankguthaben nimmt zu und die Forderungen gegenüber dem Kunden nehmen ab. Abb. 3.4: Aktivtausch (Beispiel) Passivtausch Der Geschäftsvorfall bewirkt nur eine Änderung des Passivvermögens, d. h. es werden nur Bilanzpositionen der Passivseite der Bilanz verändert. Dabei bleibt die Bilanzsumme unverändert, da sich mindestens ein Passivkonto erhöht und sich im gleichen Umfang mindestens ein Passivkonto vermindert. In diesen Fällen wird von einem Passivtausch gesprochen, vorhandene Schulden verändern lediglich ihren Status. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Passivtausch vorliegt, sobald das Eigenkapital verändert wird. BEISPIEL Ein Lieferant verzichtet auf Zahlung seiner Forderung in Höhe von 20.000,00 € und erhält im Gegenzug Anteile an der Gesellschaft im gleichen Wert (vgl. Abbildung 3.5). Umwandlung von kurzfristigen Schulden in langfristige Schulden durch Umschuldung: Die kurzfristigen Schulden verringern sich und die langfristigen Schulden erhöhen sich. ungewisse Schulden (Rückstellungen) werden zu gewissen Schulden durch Rechnungseingang:
Die Rückstellungen verringern sich und die Schulden erhöhen sich. Abb. 3.5: Passivtausch (Beispiel) Gleichzeitige Änderung von Aktiv- und Passivvermögen Der Geschäftsvorfall bewirkt sowohl eine Änderung des Aktivvermögens und gleichzeitig eine Änderung des Passivvermögens (außer Eigenkapital). Es vollzieht sich eine Umschichtung zwischen den Aktivkonten und den Passivkonten. Dies bedeutet, dass bei dieser Art von Geschäftsvorfällen sich stets die Bilanzsumme verändert. Erhöht sich die Bilanzsumme, wird von einer Aktiv-Passiv-Mehrung (AP+) oder auch Bilanzverlängerung gesprochen. Vermindert sich die Bilanzsumme, handelt es sich um eine Aktiv-Passiv-Minderung (AP-) oder Bilanzverkürzung. Das Eigenkapital bleibt jedoch konstant. BEISPIEL Bezahlung einer Lieferantenverbindlichkeiten von 15.000,00 € durch Überweisung (vgl. Abbildung 3.6) Rückzahlung eines Darlehens durch Überweisung: Die Schulden werden durch Zahlung geringer und gleichzeitig mindert sich das Bankguthaben Steuerschulden werden durch Überweisung getilgt: Die Steuerschulden werden durch Zahlung geringer und gleichzeitig mindert sich das Bankguthaben. Abb. 3.6: Aktiv-Passiv-Minderung (Beispiel) Zu einer Aktiv-Passiv-Mehrung AP+ kommt es, wenn sich mindestens ein Aktivkonto erhöht und sich gleichzeitig mindestens ein Passivkonto erhöht. BEISPIEL Kauf von Warenvorräten auf Ziel (Rechnung) für 13.000,00 € (vgl. Abbildung 3.7) Aufnahme eines Darlehens und Gutschrift auf dem betrieblichen Bankkonto: Das Bankguthaben nimmt zu und die Höhe des Darlehens ebenso. Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Rechnung (Kauf auf Ziel): Die Betriebs- und Geschäftsausstattung nimmt zu und die Schulden gegenüber dem Lieferanten ebenso. Abb. 3.7: Aktiv-Passiv-Mehrung (Beispiel) Aufgaben zu...


Hoffmeister, Daniel
Daniel Hoffmeister, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Lehraufträge an der Fachhochschule Gotha und der Hochschule Nordhausen.

Schwien, Bernd
Prof. Dr. Bernd Schwien lehrt Finanzierung sozialwirtschaftlicher Organisationen im Studiengang Sozialmanagement an der Hochschule Nordhausen.

Bernd Schwien

Prof. Dr. Bernd Schwien lehrt Finanzierung sozialwirtschaftlicher Organisationen im Studiengang Sozialmanagement an der Hochschule Nordhausen.





Daniel Hoffmeister

Daniel Hoffmeister, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Lehraufträge an der Fachhochschule Gotha und der Hochschule Nordhausen.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.