Siefer | Der Schutz von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern gegen Diskriminierungen | Buch | 978-3-631-66372-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 34, 348 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 583 g

Reihe: Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Siefer

Der Schutz von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern gegen Diskriminierungen

Ein Beitrag zur Rechtsstellung von Organmitgliedern nach der «Danosa»-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Buch, Deutsch, Band 34, 348 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 583 g

Reihe: Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht

ISBN: 978-3-631-66372-1
Verlag: Peter Lang


Das Buch befasst sich mit dem Arbeitnehmerstatus und der Reichweite des Diskriminierungsschutzes der Leitungsorgane von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften. Die deutsche Rechtsprechung sah den Geschäftsleiter bislang allenfalls in seltenen Fällen als Arbeitnehmer an. Diese Linie wird sich nach der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Danosa in Fragen der Gleichbehandlung nicht mehr halten lassen. Der Autor analysiert die Danosa-Entscheidung eingehend und kritisch. Er überträgt die Entscheidung umfassend auf das deutsche Recht, indem er aufzeigt, wann Geschäftsleiter dem Arbeitnehmerbegriff des EuGH unterfallen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz, der – auch infolge eines Urteils des BGH aus dem Jahr 2012 – durch das MuSchG und das AGG zu gewähren ist.
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Weitere Infos & Material


Inhalt: Arbeitnehmerstatus des Geschäftsleiters: Rechtsprechung vor der Danosa-Entscheidung, Danosa-Entscheidung des EuGH, Übertragung der Entscheidung auf das deutsche Recht – Mutterschutz: Anwendungsbereich des MuSchG, Rechtsfolgen – AGG: Anwendungsbereich, Benachteiligung und Rechtfertigung, Rechtsfolgen.


Tobias Siefer studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Wirtschaftsrecht in Leicester, England. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. in Frankfurt am Main, London und New York. Er war zunächst als Rechtsanwalt für eine internationale Anwaltssozietät tätig, ehe er in den höheren Justizdienst des Landes Hessen eintrat.


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