Dau / Düwell / Joussen | Sozialgesetzbuch IX | Buch | 978-3-8487-3375-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 2016 Seiten, gebunden, Format (B × H): 134 mm x 208 mm, Gewicht: 1297 g

Reihe: NomosKommentar

Dau / Düwell / Joussen

Sozialgesetzbuch IX

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. SGB IX | BTHG | SchwbVWO | BGG

Buch, Deutsch, 2016 Seiten, gebunden, Format (B × H): 134 mm x 208 mm, Gewicht: 1297 g

Reihe: NomosKommentar

ISBN: 978-3-8487-3375-0
Verlag: Nomos


„unverzichtbares Standardwerk“
Dr. Michael Karpf, br 3/14
Die Reformauflage zum Teilhaberecht


Der LPK-SGB IX ist der Beraterkommentar
für die Praxis, ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. Seine Herausgeber und Autoren sind Referenz für die vom Gesetz betroffenen Praxisbereiche.

Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Rechts behinderter Menschen seit Einführung des SGB IX dar. Die Neugliederung in drei Teile, die neuen für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Vorschriften, die Überführung des Rechts der Eingliederungshilfe in einen neuen Teil 2, die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht und die unterschiedlichen Inkrafttretenstermine führen zu einer kompletten Gesetzesneufassung.

Die Reformauflage des LPK-SGB IX
reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Keiner Fragestellung wird ausgewichen, so
- Teil 1 des neuen SGB IX: Wie sehen die neuen allgemeinen Regeln für alle Reha-Träger aus, welche Probleme der Abgrenzung bleiben? Wie werden die Pflegekassen und Jobcenter in das Verfahren eingebunden?
- Stichwort erweiterter Leistungskatalog, neue Anrechnungsregeln: Wann tritt was in Kraft? Wie plant der Gesetzgeber den Kreis der Eingliederungshilfeberechtigten ab 2023 neu zu bestimmen?
- Neues Leistungsgesetz versus Deckelung des Leistungskatalogs: Welche Einschränkungen der freien Wahl von Wohnort und Wohnform gelten ab 2020? Was bleibt vom Grundsatz ambulant vor stationär?
- Änderungen des Vertragsrechts und Folgerungen aus der Trennung von Fachleistung und Leistungen zum Lebensunterhalt: Was ändert sich für die Leistungserbringer? Wer ist zuständig, wo verlaufen die Trennlinien?
- Die neuen Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben: Welche Verbesserungen wirken in der Praxis wie?
- Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretungen bestehend aus „Vorschaltgesetz 2017“ und neugegliederter Fassung 2018: Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für die SBV, Betriebs- und Personalräte sowie Unternehmen und deren Inklusionsbeauftragten?

Für die Praxis: Rechtsstand 2018/2020 aus einer Hand
Die Neuregelungen sind zum Teil bereits in Kraft getreten, zum Teil gelten sie seit 1.1.2018 resp. 1.1.2020 und 1.1.2023.

Dies gilt auch für die vielfältigen Abgrenzungsfragen zum SGB VIII (neue Sonderregelungen für minderjährige Menschen mit Behinderungen) und zum SGB XI, auch vor dem Hintergrund des PSG III.

Also auf einen Blick: Welche Rechtsansprüche sind jetzt schon abzuleiten, wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren, welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis?

Neu aufgenommen wurden
- Eigenständige Kommentierung der Wahlordnung (SchwbVWO)
- Stichwort Schwerbehindertenrecht in der Kirche
- Kollektivrechtliche Möglichkeiten und Abweichungen
Das mehrfach weiterentwickelte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist bereits aufgenommen (u.a. verbesserte Barrierefreiheit bei Bundesbauten und in der Informationstechnik, Stärkung der leichten Sprache, Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und einer Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nach dem BGG).

Auf aktuellem Stand
ist zudem durchgängig die neue und umfangreiche Rechtsprechung insbesondere zum Persönlichen Budget und zur Inklusionsvereinbarung eingearbeitet. Erläutert wird auch die neue Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung ohne vorhergehende Anhörung der SBV.

Besonders hilfreich
Die gesonderte Darstellung zum Verfahren und Rechtsschutz sowie die stets berücksichtigten Kosten- und Gebührenfragen.

Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung sind mit den Problemen des gesamten Behindertenrechts durch ihre tägliche Praxis umfassend vertraut:
Thomas Asmalsky, Rechtsanwalt, Oberursel Christoph Beyer, Leiter des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln Professorin Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer Helmut Dankelmann, Münster Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg Berthold Deusch, Referatsleiter beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart/Karlsruhe Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz Günther Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar, Bremen Bernward Jacobs, Rechtsanwalt, Münster Professor Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum Olaf Liebig, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, Berlin Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Kassel Dr. Till Sachadae, Referent, Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Magdeburg Professorin Dr. Julia Zinsmeister, Technische Hochschule Köln
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Weitere Infos & Material


Professor Dr. Jacob Joussen ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Prof. Dr. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Erfurt


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