Die Amnestiediskussion ist anläßlich der Wiedervereinigung hierzulande neu aufgeflammt. In Frankreich hat im Frühjahr 1990 eine Parteispendenamnestie zu lebhaften Auseinandersetzungen geführt. Ausgehend von der unterschiedlichen Amnestietradition in Deutschland und Frankreich vergleicht der Autor Aufbau und Inhalt der Straffreiheitsgesetze in beiden Ländern. Im verfassungsrechtlichen Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf der Reichweite der Parlamentskompetenz für Amnestien und deren Delegation. Materiellverfassungsrechtliche Grenzen ziehen in beiden Ländern insbesondere das Recht auf Sicherheit (la sûreté) und der Gleichheitssatz (l'égalité). Erörtert wird auch die Verfassungsmäßigkeit von Amnestien mit privatrechtsgestaltenden Wirkungen (Schadensersatzamnestien, Wiedereingliederungsgebote). Aktuelle Amnestiebeispiele - wie Parteispendenamnestien - konkretisieren nicht nur die Rechtsproblematik; sie beweisen auch, wie sehr Amnestien Einbruchsstellen der Tagespolitik in das Strafrecht sind.
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Aus dem Inhalt: Amnestietradition in beiden Ländern - Amnestiekontrolle durch die Verfassungsgerichtsbarkeit in Frankreich - Individualamnestien - Delegation von Amnestiekompetenzen auf das Staatsoberhaupt - Parteispendenamnestien - Feiertagsamnestien - Zinssteueramnestien - Kronzeugenregelung.