Stancke / Bunte | Leitfaden Versicherungskartellrecht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 99 Seiten

Stancke / Bunte Leitfaden Versicherungskartellrecht

Ein Leitfaden für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter zur Vermeidung von Verstößen gegen das Kartellrecht im Versicherungsgeschäft

E-Book, Deutsch, 99 Seiten

ISBN: 978-3-86298-048-2
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Kartellrecht hat für die Versicherungsbranche in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Getrieben wurde diese Entwicklung durch ein zunehmendes Problembewusstsein der Marktbeteiligten und zunehmende Aktivitäten der Kartellbehörden in Deutschland und im übrigen Europa.

Wichtige kartellrechtliche Rahmenbedingungen für die Versicherungswirtschaft wurden
2010 modifiziert. Hervorzuheben sind dabei die neue Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft sowie die Leitlinien der Europäischen Kommission für Kooperationen zwischen Wettbewerbern.

Die jetzt vorliegende 3. Auflage des Leitfadens wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere:

- die bedeutenden jüngeren Gesetzesänderungen sowie
- die aktuelle Entscheidungspraxis von Behörden und Gerichten

Das Buch zeigt, wann und unter welchen Voraussetzungen typische Tätigkeiten des Versicherungsgeschäfts kartellrechtlich unbedenklich sind. Ziel des Nachschlagewerkes ist es, dem Leser konkrete Ratschläge für die kartellrechtlich zulässige Handhabung geschäftlicher Situationen zu vermitteln.

Die Autoren geben ihre fundierten Erfahrungen zum Thema weiter und zeigen dabei auf, wie man Verstöße gegen das Kartellrecht vermeidet. Die praxisnahe und leicht verständliche Darstellung ermöglicht es, auch nicht kartellrechtlich vorgebildeten Mitarbeitern der Versicherungsbranche, sich und ihr Unternehmen vor Gefahren zu schützen.
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Weitere Infos & Material


1;Vorbemerkung;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;1 Grundlagen und Grundbegriffe des Kartellrechts;12
4;2 Kommunikationsregeln;30
5;3 Aufbewahrung von Unterlagen;32
6;4 Was ist zu tun, wenn ein möglicher Verstoß gegen das Kartellrecht bemerkt wird? ;34
7;5 Einzelfälle zulässiger und unzulässiger Verhaltensweisen;36
8;6 Verbandsarbeit;84
9;7 Verhalten bei Durchsuchungen/Nachprüfungen;96
10;Anhang;102
11;Stichwortverzeichnis;106


"6. Verbandsarbeit (S. 74-75)

Die meisten Versicherungsunternehmen sind Mitglied in Unternehmensverbänden, insbesondere im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder im Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Verbandsarbeit hat einen hohen Stellenwert, besonders im Hinblick auf den zulässigen Austausch von Informationen, die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber öffentlichen Stellen und auch die Erarbeitung von Musterversicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist die Mitarbeit in Verbänden nach Maßgabe der in diesem Leitfaden und in den Informationen des GDV dargestellten Grenzen kartellrechtlich zulässig.

Die Verbandsarbeit darf aber nicht dazu missbraucht werden, das Wettbewerbsverhalten der Verbandsmitglieder abzustimmen oder geschäftspolitisch sensible Informationen auszutauschen [ ?5.2. Informations- und Materialaustausch mit anderen Versicherern und über Verbände]. Verbandsarbeit berechtigt nicht dazu, wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Verhaltensabstimmungen herbeizuführen. Vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit von Wettbewerbern in Verbandsgremien haben die Kartellbehörden ein gewisses Misstrauen gegenüber den Inhalten der Beratungen.

Daher sollten Mitarbeiter, die die Versicherungsunternehmen in Verbänden vertreten, sich von vornherein nicht an etwaigen kartellrechtlich bedenklichen Diskussionen in Verbandssitzungen beteiligen. Zudem sollten sie darauf hinwirken, dass solche Diskussionen unterbleiben. Hinsichtlich der konkret problematischen und unproblematischen Themen sei auf die Ausführungen zur Referententätigkeit verwiesen [ ?5.26 Referententätigkeit bei externen Veranstaltungen]. Außerdem ist es empfehlenswert, das kartellrechtliche Compliance- Programm des GDV zu beachten.

Es ist anerkannt, dass Kontakte zwischen im Wettbewerb stehenden Versicherern in bestimmten Fällen keinen negativen Einfluss auf das Funktionieren des Wettbewerbs haben oder aufgrund anderweitig positiver Wirkungen 6.Verbandsarbeit vom Kartellverbot freigestellt sein können. Teilweise wird die Zusammenarbeit der Versicherer im freigestellten Bereich auf Verbandsebene koordiniert, wie etwa bei den Schadenbedarfstatistiken und der Erarbeitung von Musterversicherungsbedingungen [?6.2. Gemeinsame Erarbeitung von Schadenbedarfstatistiken, ?6.4 Musterversicherungsbedingungen].

6.1. Verhaltensregeln für Verbandssitzungen

Um sicherzustellen, dass Verbandssitzungen nicht zu wettbewerbsbeschränkenden Aktivitäten genutzt werden, muss jeder Teilnehmer darauf achten, dass für alle Sitzungen des Verbandes einschließlich seiner Organe, Ausschüsse und Unterausschüsse im Vorfeld eine schriftliche Tagesordnung zirkuliert wird, aus der sich die einzelnen kartellrechtlich zulässigen Tagesordnungspunkte eindeutig ergeben. Auf die Ausweisung inhaltlich offener Punkte sollte, soweit möglich, verzichtet werden. Vor ihrer Teilnahme an einer Verbandssitzung sollten Mitarbeiter die Tagesordnung ihrem Fach- und Disziplinarvorgesetzten zur Prüfung vorlegen.

Zur Klärung von Zweifelsfällen kontaktiert dieser zweckmäßigerweise die Rechtsabteilung oder einen im Kartellrecht erfahrenen Anwalt. Enthält die Tagesordnung Punkte, die möglicherweise über die kartellrechtlich zulässige Verbandsarbeit hinausgehen, sollte gegenüber dem Verband schriftlich die Streichung des betreffenden Tagesordnungspunktes sowie ein Verzicht auf seine Diskussion verlangt werden. Kommt der Verband diesem Verlangen nicht nach, sollte die Teilnahme an der Sitzung abgesagt und die Absage dokumentiert werden. Entsprechendes gilt für Anschreiben und Sitzungsvorlagen."


Bunte, Hermann-Josef
Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Rechtsanwalt, ist Allen &Overy LLP im Jahr 2004 als Of Counsel der deutschen Kartellrechtsgruppe beigetreten. Von 1977 bis 2001 war er als Hochschullehrer und Universitätsprofessor in Bielefeld, Hagen, Münster und zuletzt Hamburg tätig. Schon seinerzeit trat er als Gutachter in großen Kartellrechtsverfahren hervor, u.a. im Ministererlaubnisverfahren E.ON/Ruhrgas. Bunte ist Herausgeber und Mitautor des „Langen/Bunte“, einem der führenden deutschen Kartellrechtskommentare. Er hat außerdem den „Leitfaden Versicherungskartellrecht“ (Mitautor Stancke) verfasst.

Stancke, Fabian
Prof. Dr. Fabian Stancke ist seit 2011 Professor an der Brunswick European Law School und lehrt dort u.a. Versicherungs- und Kartellrecht. Außerdem ist er of Counsel in der Sozietät Field Fisher Waterhouse LLP. Zuvor war er seit 2007 Rechtsanwalt in der Sozietät Latham &Watkins LLP und von 2001 bis 2007 Kartellrechtsexperte in der Konzernrechtsabteilung der Allianz SE. Neben anderen Publikationen ist Prof. Dr. Stancke Co-Autor des „Leitfaden Versicherungskartellrecht“.


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