Das Recht der privaten Sicherheit sowie der Beförderung von Geld und Wertgegenständen wurde im Zuge der Reformierung des EU-Dienstleistungsmarktes durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie explizit ausgespart. Damit bleiben private Sicherheitsdienste den - wenn auch unionsrechtlich überformten - Marktzugangsvoraussetzungen, Ausübungsregelungen und Kontrollbefugnissen der einzelnen Mitgliedstaaten unterworfen. Die wichtigsten Regelungen ausgewählter Mitgliedstaaten zur privaten Sicherheit werden in der vorliegenden Textausgabe zusammengefasst. Sie erscheint im Zusammenhang mit der im August 2010 von Christoph Essert vorgelegten Dissertation zum Thema "Ergänzende Harmonisierung des Rechts privater Sicherheitsdienste gem. Art. 38 lit. b) der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie".
Stober / Essert
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