Buch, Deutsch, 528 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm
Ein Verfassungsjurist zwischen den Zeiten
Buch, Deutsch, 528 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm
Reihe: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
ISBN: 978-3-16-200762-9
Verlag: Mohr Siebeck
Die vorliegende juristische Biographie des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst Friesenhahn würdigt erstmals umfassend sein Leben und Werk. Dafür hat Max Stötzel unter anderem Friesenhahns Nachlass im Bundesarchiv in Koblenz sowie Gerichtsakten des Bundesverfassungsgerichts zu denjenigen Verfahren ausgewertet, an denen Friesenhahn in seiner Amtszeit von 1951-1963 beteiligt war. Dabei ergibt sich das Bild eines Verfassungsjuristen, der - nachdem er im Jahr 1928 unter Carl Schmitt promovierte und später mit ihm brach - als gläubiger Katholik aus der Zeit des Nationalsozialismus weitestgehend unbeschadet herausgekommen war. Friesenhahn gehört zu jenen Personen, die auf die Entwicklung der deutschen Staatsrechtswissenschaft in der Nachkriegszeit - vor allem auf dem Gebiet des Verfassungsprozessrechts - einen erheblichen Einfluss ausgeübt und ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass das im Grundgesetz so prominente Ziel, einen Rechtsstaat aufzubauen, kein hohles Versprechen blieb. Er trat dabei für einen Rechtspositivismus ein, der weder steril noch unhistorisch war, sondern jederzeit wirklichkeitszugewandt und lebensnah blieb. Am Bundesverfassungsgericht sorgte er als Professorenrichter dafür, dass die Urteile des Zweiten Senats widerspruchsfrei und stringent argumentiert waren. An bedeutenden Verfahren in der Adenauer-Ära - etwa zum EVG-Vertrag, dem Reichskonkordat oder dem Deutschland-Fernsehen - war er maßgeblich beteiligt. Als Präsident des Deutschen Juristentages (1962-1966) und als Vorsitzender der Deutschen Staatsrechtslehrervereinigung (1968 und 1969) prägte er die Debatten der Bundesrepublik zum Verfassungsrecht mit und trat aufgrund seiner eigenen Lebenserfahrungen glaubhaft für eine Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes ein. Als Mitbegründer des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands erwarb er sich auch auf diesem Rechtsgebiet bleibende Verdienste.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
I. Kindheit und Schulzeit (1901-1921)
1. Aufgewachsen in Oberhausen - 2. Handschrift mangelhaft, ansonsten vorbildlich: Schulzeit am Realgymnasium Oberhausen
II. Juristische Ausbildung (1921-1932)
1. Studium in Bonn - 2. Zunächst (un)klassisch vollendet: Promotion, Referendariat und Habilitation
III. „Durchschmuggeln" und „Durchmogeln" (1933-1945)
1. Von der nationalen Welle mitgerissen: Anfängliche Begeisterung - 2. Distanz: Kein ‚Märzgefallener' und nur kurzzeitige Mitgliedschaft in der SA - 3. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn als „Insel der Seligen" - 4. Der „großen Versuchung" widerstanden: Der Bruch mit Carl Schmitt - 5. Irgendwie über Wasser halten: Auskommen ohne ein Ordinariat
IV. Wiederaufbau auf allen Ebenen: Neubeginn in Bonn (1945-1951)
1. Keine Zweifel an der Integrität: Friesenhahns Verwendung in der Besatzungszone - 2. Ergebnis des Entnazifizierungsprozesses: Unbelastet - 3. Auf der Bonner juristischen Fakultät - 4. Rektorat an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (1950/51)
V. Als Professor im Zweiten Senat: Bundesverfassungsgericht (1951-1963)
1. Rar gesäte Wortmeldungen zu Diskussionen der Staats- und Verfassungslehre - 2. Friesenhahn als „Diener des Rechts": Entscheidungen aus seiner Feder? - 3, „Jetzt müssen wir wieder auf uns selbst aufpassen.": Ein Miteinander im Gericht zwischen Fehden und persönlichem Faible?
VI. Deutscher Juristentag und Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
1. Deutscher Juristentag - 2. Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
VII. Professor et Confessor - Das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands
1. Ein katholisch-evangelischer Zusammenschluss: Friesenhahn und Scheuner - 2. Staatskirchenrechtliche Schriften
I. Kindheit und Schulzeit (1901-1921)
1. Aufgewachsen in Oberhausen - 2. Handschrift mangelhaft, ansonsten vorbildlich: Schulzeit am Realgymnasium Oberhausen
II. Juristische Ausbildung (1921-1932)
1. Studium in Bonn - 2. Zunächst (un)klassisch vollendet: Promotion, Referendariat und Habilitation
III. „Durchschmuggeln" und „Durchmogeln" (1933-1945)
1. Von der nationalen Welle mitgerissen: Anfängliche Begeisterung - 2. Distanz: Kein ‚Märzgefallener' und nur kurzzeitige Mitgliedschaft in der SA - 3. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn als „Insel der Seligen" - 4. Der „großen Versuchung" widerstanden: Der Bruch mit Carl Schmitt - 5. Irgendwie über Wasser halten: Auskommen ohne ein Ordinariat
IV. Wiederaufbau auf allen Ebenen: Neubeginn in Bonn (1945-1951)
1. Keine Zweifel an der Integrität: Friesenhahns Verwendung in der Besatzungszone - 2. Ergebnis des Entnazifizierungsprozesses: Unbelastet - 3. Auf der Bonner juristischen Fakultät - 4. Rektorat an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (1950/51)
V. Als Professor im Zweiten Senat: Bundesverfassungsgericht (1951-1963)
1. Rar gesäte Wortmeldungen zu Diskussionen der Staats- und Verfassungslehre - 2. Friesenhahn als „Diener des Rechts": Entscheidungen aus seiner Feder? - 3, „Jetzt müssen wir wieder auf uns selbst aufpassen.": Ein Miteinander im Gericht zwischen Fehden und persönlichem Faible?
VI. Deutscher Juristentag und Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
1. Deutscher Juristentag - 2. Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
VII. Professor et Confessor - Das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands
1. Ein katholisch-evangelischer Zusammenschluss: Friesenhahn und Scheuner - 2. Staatskirchenrechtliche Schriften




