Vitols / Schack Der Zwangslizenzeinwand gegen Unterlassungsansprüche des Immaterialgüterrechts

E-Book, Deutsch, Band Band 035, 145 Seiten

Reihe: Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht

ISBN: 978-3-8470-0103-4
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Immaterialgüter- oder kartellrechtliche Zwangslizenzen allein gewähren nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz. Nimmt der Gläubiger dennoch ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers die Nutzung des Schutzgegenstandes auf, kann dieser dagegen mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen. Diese Konfliktsituation hat 2009 der BGH in der Entscheidung 'Orange-Book-Standard' für das Patentrecht entschieden und den Zwangslizenzeinwand des Gläubigers gegen den Unterlassungsanspruch zugelassen. Die Autorin befasst sich mit der grundsätzlichen Zulässigkeit des Einwands und mit dessen Verfassungsmäßigkeit. Dabei bezieht sie sich auf immaterialgüter- und kartellrechtliche Zwangslizenzeinwände gegenüber den gesamten Unterlassungsansprüchen des Immaterialgüterrechts. Ergebnis ist, dass der Zwangslizenzeinwand unverhältnismäßig und damit unzulässig ist, da die einstweilige Verfügung für den Schutzrechtsinhaber und den Nutzer ein milderes Mittel zur Durchsetzung des Zwangslizenzanspruchs darstellt.
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1;Title Page;4
2;Copyright;5
3;Table of Contents;6
4;Body;10
5;Abkürzungsverzeichnis;10
6;Vorwort;14
7;Einführung;16
7.1;A. Problemstellung;16
7.2;B. Ziel und Gang der Untersuchung;18
8;1. Teil: Grundlagen;20
8.1;A. Die Bedeutung des Unterlassungsanspruchs im Immaterialgüterrecht;20
8.2;B. Zwangslizenzen;22
8.2.1;I. Immaterialgüterrechtliche Zwangslizenzen;23
8.2.2;II. Kartellrechtliche Zwangslizenzen;24
8.2.2.1;1. Voraussetzungen;27
8.2.2.2;2. Kartellrechtliche Zwangslizenzen in den einzelnen Immaterialgüterrechten;30
8.2.3;III. Verhältnis zwischen immaterialgüter- und kartellrechtlicher Zwangslizenz;35
8.3;C. Rechtsfolge einer Zwangslizenz;36
9;2. Teil: Der Einwand der Zwangslizenz gegen den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch;38
9.1;A. Einwand aufgrund einer kartellrechtlichen Zwangslizenz;38
9.1.1;I. Meinungsstand;39
9.1.1.1;1. Unzulässigkeit des Zwangslizenzeinwands;39
9.1.1.2;2. Zulässigkeit des Zwangslizenzeinwands;43
9.1.2;II. Rechtsgrundlage des Zwangslizenzeinwandes;53
9.1.2.1;1. Missbräuchliche Geltendmachung gemäß § 8 IV UWG;53
9.1.2.2;2. § 853 BGB analog als Rechtsgrundlage;55
9.1.2.3;3. Kartellrechtsvorschriften als Grundlage für den Rechtsmissbrauch;56
9.1.2.4;4. Rechtsmissbrauch gemäß § 242 BGB;57
9.1.3;III. Einwand der Zwangslizenz gemäß § 242 BGB;60
9.1.3.1;1. Sonderverbindung;60
9.1.3.2;2. Vorliegen eines tauglichen Gegenanspruchs;60
9.1.3.3;3. Interessenabwägung;63
9.1.3.4;4. Weitere Argumente;81
9.1.3.5;5. Keine Besonderheiten bei Standardpatenten aufgrund von Standardisierungsverfahren;85
9.1.4;IV. Verfassungsmäßigkeit des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands?;87
9.1.4.1;1. Grundrechte des Patentinhabers;89
9.1.4.2;2. Grundrechte des Patentnutzers;91
9.1.4.3;3. Abwägung der Grundrechte;93
9.1.4.4;4. Verfassungswidrigkeit des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands;109
9.1.5;V. Ergebnis;110
9.2;B. Einwand aufgrund einer patentrechtlichen Zwangslizenz;110
10;3. Teil: Der Zwangslizenzeinwand gegen den gebrauchsmusterrechtlichen Unterlassungsanspruch;112
11;4. Teil: Der Zwangslizenzeinwand gegen den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch;114
11.1;A. Einwand aufgrund einer urheberrechtlichen Zwangslizenz;115
11.1.1;I. Meinungsstand;115
11.1.2;II. Rechtliche Würdigung;118
11.2;B. Einwand aufgrund einer kartellrechtlichen Zwangslizenz;122
11.3;C. Ergebnis;124
12;5. Teil: Der Zwangslizenzeinwand gegen den geschmacksmusterrechtlichen Unterlassungsanspruch;126
12.1;A. Unzulässigkeit des Zwangslizenzeinwands;126
12.2;B. Keine Entbehrlichkeit des Zwangslizenzeinwands aufgrund § 73 I GeschmMG;127
12.3;C. Ergebnis;129
13;6. Teil: Zusammenfassung;130
14;Literaturverzeichnis;134


Vitols, Lena
Dr. Lena Vitols studierte Rechtswissenschaften an der Universität Kiel und absolvierte das erste juristische Staatsexamen im Mai 2011. Seit Dezember 2012 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Dr. Lena Vitols studierte Rechtswissenschaften an der Universität Kiel und absolvierte das erste juristische Staatsexamen im Mai 2011. Seit Dezember 2012 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht.


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