Steindorf | Waffenrecht | Buch | 978-3-406-65843-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 35, 1285 Seiten, Leinen, Format (B × H): 144 mm x 199 mm, Gewicht: 913 g

Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare

Steindorf

Waffenrecht

Waffengesetz, Beschussgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz einschließlich untergesetzlichem Regelwerk und Nebenbestimmungen

Buch, Deutsch, Band 35, 1285 Seiten, Leinen, Format (B × H): 144 mm x 199 mm, Gewicht: 913 g

Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare

ISBN: 978-3-406-65843-3
Verlag: C.H.Beck


Das Waffenrecht gliedert sich in zwei Gesetze:

- Das Waffengesetz sieht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Regelungen für die Waffenbesitzer vor.
- Das Beschussgesetz regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition zur Sicherheit der Verwender.
Beide Gesetze werden auch in dieser Auflage in bewährter Weise praxisnah und umfassend kommentiert.
Darüber hinaus werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Beschussverordnung (BeschussV) und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) kommentiert.

Vorteile auf einen Blick
- neu mit dem Nationalen-Waffenregister-Gesetz und zugehöriger Verordnung
- praxisnahe Kommentierung des gesamten Waffenrechts: Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, Beschussgesetz, Beschussverordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz
- Abdruck der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und der Vordrucke nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes

Zur Neuauflage
In der 10. Auflage sind folgende Neuerungen enthalten:

- Aufnahme des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG) nebst Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-DV) mit Erläuterungen
- Änderungen des Waffengesetzes (WaffG), insbesondere des neuen § 28a (Bewachung auf Seeschiffen) durch das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen. Durch das genannte Gesetz wurde gleichzeitig eine neue Zuständigkeit geschaffen. Nach § 48 Abs. 1 S. 2 WaffG ist die für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmte Waffenbehörde für die Erteilung von Erlaubnissen an Bewachungsunternehmer für Bewachungsaufgaben nach § 28a WaffG bundesweit zuständig. Sie hat dabei nach § 28a Abs. 5 das Benehmen mit der für den gewerblichen Hauptsitz zuständigen Behörde herzustellen.
- § 48 Abs. 1a WaffG: Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung von Kontaktstellen für den grenzüberschreitenden Straßentransport von Bargeld zwischen den Mitgliedsstaaten des Euroraums. Bei diesen Stellen können in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassene Unternehmen waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen. Im fachlichen Sprachgebrauch hat sich anstelle der sperrigen offiziellen Bezeichnung der EU-Terminus CIT (Cash-in-transit) durchgesetzt.
- Durch 48 Abs. 3a WaffG wurde dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuständigkeit für die Erteilung von waffenrechtlichen Ausfuhrgenehmigungen in Drittstaaten übertragen. Es handelt sich hier um eine Maßnahme nach der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung).
- In das Werk aufgenommen sind neben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) die Vordrucke nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes vom 30.Mai 2012. Darüber hinaus berücksichtigt sind die Änderungen der AWaffV (aus den Jahren 2011, 2012 und 2013) sowie die Änderung der BeschussV.
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Zielgruppe


Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte, Förster, Jagdvereine, Waffenbesitzer


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