Das gesamte Behinderten-/Rehabilitationsrecht | Buch | 978-3-8029-5269-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 880 Seiten, Format (B × H): 120 mm x 165 mm, Gewicht: 748 g

Reihe: Wissen für die Praxis

Das gesamte Behinderten-/Rehabilitationsrecht

Buch, Deutsch, 880 Seiten, Format (B × H): 120 mm x 165 mm, Gewicht: 748 g

Reihe: Wissen für die Praxis

ISBN: 978-3-8029-5269-2
Verlag: Walhalla und Praetoria


Modernes Teilhaberecht – bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band:

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Schwerbehindertenrecht: SGB IX, Durchführungverordnungen: Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO, KraftfahrzeughilfeVO, FrühförderungsVO, SchwerbehindertenausweisVO, WerkstättenVO, Werkstätten-MitwirkungsVO, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung

Ermittlung des Grades der Behinderung: VersorgungsmedizinVO mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen

Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie

Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB XII (Sozialhilfe), EingliederungshilfeVO, SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Verordnungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen, Blindenhilfe in den Bundesländern

Aktuelle Textsammlung und Hilfestellung zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt die größte Reform des Rechts für Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX dar. Das umfangreiche Gesetzespaket trat in Teilen in Kraft:

- Die erste Reformstufe trat am 30. Dezember 2016 in Kraft und betraf Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie – teilweise ab 1. April 2017 geltend – Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe.

- Die zweite Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führte das „neue“ Teilhaberecht als Teil 1 des SGB IX ein.

- Die dritte Reformstufe trat am 1. Januar 2020 in Kraft und überführte die Eingliederungshilfe als eigenständiges Leistungsgesetz in den Teil 2 des SGB IX.

Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht gibt dazu Hilfestellung und eignet sich perfekt für Schulungen und zur Umsetzung des BTHG.
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