Walther | Der Gleichlaufgrundsatz ¿ Abkehr oder Rückkehr? | Buch | 978-3-631-64184-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 5531, 354 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 458 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes

Walther

Der Gleichlaufgrundsatz ¿ Abkehr oder Rückkehr?

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren aus deutscher und europäischer Sicht

Buch, Deutsch, Band 5531, 354 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 458 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes

ISBN: 978-3-631-64184-2
Verlag: Peter Lang


Am 16. August 2012 trat die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Gerade im Zuständigkeitsbereich weicht die Verordnung von dem seit dem 1. September 2009 in Deutschland geltenden Prinzip ab, dass sich die internationale Zuständigkeit nach der örtlichen Zuständigkeit richtet. Die Verordnung greift vielmehr auf ein ähnlich paralleles Gebilde wie den Gleichlaufgrundsatz zurück, der bis zum 1. September 2009 in Deutschland galt: Nach der Erbrechtsverordnung bestimmen sich internationale Zuständigkeit und anzuwendendes Recht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Die Arbeit untersucht die Vor- und Nachteile der deutschen Regelungen und des europäischen Systems, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzudecken.
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Inhalt: Bestimmung der internationalen Zuständigkeit im deutschen Erbscheinsverfahren – Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach dem Entwurf zur Erbrechtsverordnung von 2009 – Zusammenführung des deutschen und des europäischen Systems.


Walther, Bianca
Bianca Walther studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen erhielt sie ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Seit 2012 absolviert sie ihr Referendariat beim OLG Düsseldorf.

Bianca Walther studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen erhielt sie ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Seit 2012 absolviert sie ihr Referendariat beim OLG Düsseldorf.


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