Warttinger / Zimmermann / Keller | Gebührenrecht für Steuerberater | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 267 Seiten, eBook

Warttinger / Zimmermann / Keller Gebührenrecht für Steuerberater

Honorare richtig bestimmen, abrechnen und durchsetzen

E-Book, Deutsch, 267 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9595-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das Werk unterstützt den Steuerberater mit Mustern und Praxishinweisen bei der Erstellung und Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Gebührenabrechnung. Neben den Grundlagen werden auch Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen im Gebührenrecht dargestellt.

Annerose Warttinger ist neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin ehrenamtliche Richterin im Senat für Steuerberatersachen beim Bundesgerichtshof. Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Dipl.-Volkswirt Herbert E. Zimmermann ist Präsident des Steuerberaterverbands Hessen und im erweiterten Vorstand des DStV tätig. Rechtsanwalt Wendelin Keller ist Justiziar der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Die Autoren haben langjährige Erfahrungen als Gutachter auf dem Gebiet des Gebührenrechts.
Warttinger / Zimmermann / Keller Gebührenrecht für Steuerberater jetzt bestellen!

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1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;7
3;Abkürzungsverzeichnis;15
4;Literaturverzeichnis;16
5;Bearbeiterverzeichnis;17
6;§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht ;19
6.1;A. Allgemeines;19
6.1.1;I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten;19
6.1.2;II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit;20
6.1.2.1;1. Auftrag;20
6.1.2.2;2. Fälligkeit, Verjährung;21
6.1.3;III. Formelle Anforderungen an die Rechnung;22
6.1.3.1;1. Berechnung der Umsatzsteuer;22
6.2;B. Fragen der Kanzleiorganisation;23
7;§ 2 Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung;24
7.1;A. Allgemeines;24
7.1.1;I. Allgemeine Vorschriften;25
7.1.2;II. Sinngemäße Anwendung;27
7.1.3;III. Mindestgebühr, Auslagen;27
7.1.4;IV. Vereinbarung der Vergütung;28
7.1.5;V. Mehrere Steuerberater;31
7.1.6;VI. Mehrere Aufraggeber;32
7.1.7;VII. Fälligkeit;33
7.1.8;VIII. Vorschuss;33
7.1.9;IX. Berechnung;34
8;§ 3 Gebührenarten und Gebührenberechnung ;36
8.1;A. Angemessenheit der Gebühren;36
8.1.1;I. Wertgebühren;37
8.1.2;II. Rahmengebühr;37
8.1.3;III. Abgeltungsbereich der Gebühren;38
8.1.4;IV. Zeitgebühr;40
8.1.5;V. Pauschalvergütung;41
8.1.6;VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung;42
9;§ 4 Umsatzsteuer und Ersatz von Auslagen ;43
9.1;A. Umsatzsteuer;43
9.2;B. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen;43
9.3;C. Dokumentenpauschale;45
9.4;D. Geschäftsreisen;46
9.5;E. Reise zur Ausführung mehrerer Geschäfte;48
9.6;F. Verlegung der beruflichen Niederlassung;49
10;§ 5 Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten;50
10.1;A. Rat, Auskunft, Erstberatung;50
10.2;B. Gutachten;53
10.3;C. Anträge im Besteuerungsverfahren und Berichtigungen;54
10.3.1;Sonstige Einzeltätigkeiten I.;54
10.3.2;Steuererklärungen II.;57
10.3.3;Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über III. die Betriebsausgaben;71
10.3.4;Ermittlung des Gewinns aus Land- und Fortwirtschaft IV. nach Durchschnittsätzen;74
10.3.5;Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die V. Werbungskosten;74
10.3.6;Prüfung von Steuerbescheiden VI.;77
10.3.7;Teilnahme an Prüfungen VII.;78
10.3.8;Selbstanzeige VIII.;79
10.3.9;Besprechungen IX.;80
11;§ 6 Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspfl ichten;82
11.1;A. Einrichtung einer Buchführung;82
11.2;B. Buchführung;82
11.2.1;I. Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege, § 33 Abs. 1 StBGebV;84
11.2.2;II. Kontieren der Belege, § 33 Abs. 2 StBGebV;85
11.2.3;III. Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen, § 33 Abs. 3 StBGebV;85
11.2.4;IV. Buchführung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 33 Abs. 4 StBGebV;86
11.2.5;V. Laufende Überwachung der Buchführung, § 33 Abs. 5 StBGebV;87
11.2.6;VI. Gegenstandswert ;88
11.2.6.1;1. Gegenstandswert im Allgemeinen;88
11.2.6.2;2. Gegenstandswert bei Rumpfwirtschaftsjahr;88
11.2.6.3;3. Gegenstandswert bei kürzerem Tätigkeitszeitraum;88
11.2.6.4;4. Gegenstandswert für Sonderbuchführungen;89
11.2.7;VII. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, § 33 Abs. 7 StBGebV;89
11.2.8;VIII. Umsatzsteuer- Voranmeldung, § 33 Abs. 8 StBGebV;90
11.2.9;IX. Abrechnung nach Buchungszeilen;90
11.3;C. Lohnbuchführung;90
11.3.1;I. Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBGebV;90
11.3.2;II. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBGebV;91
11.3.3;III. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen, § 34 Abs. 3 StBGebV;92
11.3.4;IV. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 34 Abs. 4 StBGebV;93
11.3.5;V. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung, § 34 Abs. 5 StBGebV;93
11.3.6;VI. Lohnsteueranmeldung, § 34 Abs. 6 StBGebV;94
11.4;D. Abschlussarbeiten;94
11.4.1;I. Jahresabschluss, Anhang, Lagebericht, § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV ;96
11.4.1.1;1. Aufstellung eines Jahresabschlusses;96
11.4.1.2;2. Erstellung eines Anhangs;97
11.4.1.3;3. Erstellung eines Lageberichts;97
11.4.2;II. Aufstellung eines Zwischenabschlusses oder eines vorläufi gen Abschlusses, § 35 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV;98
11.4.3;III. Steuerliche Gewinnermittlung, § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV;98
11.4.3.1;1. Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis;98
11.4.3.2;2. Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz;99
11.4.4;IV. Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBGebV;99
11.4.5;V. Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 5 StBGebV;100
11.4.6;VI. Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV;100
11.4.7;VII. Beratende Mitwirkung bei Aufstellung eines Jahresabschlusses, Erstellung eines Anhangs und Erstellung eines Lageberichts, § 35 Abs. 7 StBGebV;101
11.4.8;VIII. Zusammenstellung eines Jahresabschlusses aus übergebenen Endzahlen, § 35 Abs. 1 Nr. 8 StBGebV;101
11.4.9;IX. Gegenstandswert, § 35 Abs. 2 StBGebV;101
11.4.10;X. Sonstige Abschlussvorarbeiten, § 35 Abs. 3 StBGebV;102
11.5;E. Steuerliches Revisionswesen;103
11.5.1;I. Prüfung von Buchführung, Inventar, Überschussrechnung, einzelner Konten, einzelner Posten und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 1 StBGebV;104
11.5.2;II. Prüfung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht oder sonstiger Vermögensrechnung nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 2 StBGebV;104
11.5.2.1;1. Prüfung einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs, Lageberichts oder einer sonstigen Vermögensrechnung für steuerliche Zwecke;105
11.5.2.2;2. Berichterstattung über die Prüfungstätigkeit;105
11.6;F. Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke;106
11.7;G. Erteilung von Bescheinigungen;107
11.7.1;I. Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen, § 38 Abs. 1 StBGebV;107
11.7.2;II. Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen, § 38 Abs. 2 StBGebV;107
11.7.3;III. Gegenstandswert;108
11.8;H. Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe;108
11.8.1;I. Allgemeines;109
11.8.2;II. Nicht in § 39 StBGebV geregelte Tätigkeiten für Land- und Forstwirte;110
11.8.3;III. Weitere Besonderheiten in § 39 StBGebV;111
12;§ 7 Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsvollstreckungsverfahren;115
12.1;A. Verfahren vor den Verwaltungsbehörden;115
12.1.1;I. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren ohne Ivorangehende Tätigkeit, § 40 Abs. 1 StBGebV;116
12.1.2;II. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangegangener Prüfung des anzugreifenden Steuerbescheids, § 40 Abs. 2 StBGebV;117
12.1.3;III. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 24 StBGebV, § 40 Abs. 3 StBGebV;118
12.1.4;IV. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 23 StBGebV, § 40 Abs. 4 StBGebV;118
12.1.5;V. Mehrere Auftraggeber, § 40 Abs. 5 StBGebV;119
12.1.6;VI. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangehender Tätigkeit nach § 31 StBGebV, § 40 Abs. 6 StBGebV;120
12.1.7;VII. Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, § 40 Abs. 7 StBGebV;121
12.1.8;VIII. Erledigung der Angelegenheit, § 40 Abs. 8 StBGebV;122
12.1.9;IX. Gegenstandswert;122
12.1.10;X. Erstattung der Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens;122
12.2;B. § 41 bis 43 StBGebV (aufgehoben) ;123
12.3;C. § 44 StBGebV Verwaltungsvollstreckungsverfahren;123
13;§ 8 Gerichtliche und andere Verfahren ;125
13.1;A. Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren;125
13.1.1;I. Finanzgerichtliches Verfahren;125
13.1.1.1;1. Verfahrensgebühr;125
13.1.1.2;2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags;126
13.1.1.3;3. Terminsgebühr;126
13.1.1.4;4. Terminsgebühr ohne streitige Anträge;126
13.1.1.5;5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren;126
13.1.1.6;6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages;126
13.1.1.7;7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren;127
13.1.1.8;8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung;127
13.1.2;II. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten;127
13.1.2.1;1. Verfahrensgebühr ;127
13.1.2.2;2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags;127
13.1.2.3;3. Terminsgebühr;127
13.1.2.4;4. Terminsgebühr bei nicht streitiger Verhandlung;128
13.1.2.5;5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren;128
13.1.2.6;6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages;128
13.1.2.7;7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren;128
13.1.2.8;8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung;128
13.1.3;III. Steuerstrafverfahren;129
13.1.3.1;1. Allgemeine Gebühren;129
13.1.3.2;2. Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren;129
13.1.3.3;3. Gebühren im gerichtlichen Verfahren;130
13.1.4;IV. Bußgeldverfahren;130
13.1.5;V. Berufsgerichtliches Verfahren;130
13.1.6;VI. Verfahren in Gnadensachen;131
13.1.7;VII. Abrechnungsbeispiele;131
13.1.7.1;1. Finanzgerichtliches Verfahren;131
13.1.7.2;2. Steuerstrafverfahren;131
13.1.8;VIII. Kostenerstattung;132
13.1.9;IX. Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr?;133
13.2;B. Vergütung bei Prozesskostenhilfe;133
14;§ 9 Übergangs- und Schlussvorschriften ;135
14.1;A. Anwendung;135
14.2;B. Übergangsvorschrift für Änderungen der StBGebV;135
14.3;C. § 48 StBGebV, Berlinklausel (aufgehoben) ;135
14.4;D. Inkrafttreten;135
15;§ 10 Vergütung in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( § 2 StBGebV);136
15.1;A. Allgemeines;136
15.1.1;I. Inhalt und Zweck der Vorschrift;136
15.1.2;II. Abgrenzung zur Anwendung von Vorschriften der StBGebV als Maßstab der „ Üblichen Vergütung“;137
15.1.3;III. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften der StBGebV für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften?;138
15.1.4;IV. Sinngemäße Anwendung von Vorschriften der StBGebV nach § 35 RVG durch Rechtsanwälte und deren Berufsgesellschaften;138
15.1.5;V. Sinngemäße Anwendung des RVG nach §§ 45 und 46 StBGebV durch Steuerberater;139
15.2;B. Katalog der Einzelfälle in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( alphabetisch);139
16;§ 11 Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBGebV) ;146
16.1;A. Einzelheiten;146
16.1.1;I. Zur Anwendung der Vorschrift;146
16.1.2;II. Folgen eines Verstoßes;147
16.1.3;III. Verhältnis zu § 14 StBGebV (Pauschalvergütung);147
16.2;B. Allgemeine Belehrungs- bzw. Aufklärungspflicht?;148
16.3;C. Freiwillige und vorbehaltlose Zahlung des Mandanten;148
16.4;D. Grenzen der Vergütungsvereinbarung;149
16.5;E. Anpassung bestehender Vergütungsvereinbarungen;149
17;§ 12 Gebührenmanagement ;150
17.1;A. Durchsetzbarkeit und Durchsetzung;150
17.1.1;I. Allgemeines;150
17.1.2;II. Forderungsmanagement im Vertrauensverhältnis;150
17.1.2.1;1. Art und Weise der Zahlungserinnerung;150
17.1.2.2;2. Einzugsermächtigung;151
17.1.2.3;3. Einschaltung einer Verrechnungsstelle / Factoring;151
17.1.3;III. Rechtliche Möglichkeiten;152
17.1.3.1;1. Voraussetzungen für die Einforderung des Anspruchs;152
17.1.3.2;2. Vermittlung durch die Steuerberaterkammer;153
17.1.3.3;3. Mahnverfahren;153
17.1.3.4;4. Klageverfahren;154
17.1.3.5;5. Zwangsvollstreckung;155
17.1.4;IV. Verjährung;156
17.1.4.1;1. Beginn der Verjährung;156
17.1.4.2;2. Hemmung der Verjährung;156
17.1.4.3;3. Neubeginn der Verjährung;157
17.1.4.4;4. Verwirkung des Vergütungsanspruchs;157
17.2;B. Sicherung der Vergütung;158
17.2.1;I. Vorschuss;158
17.2.2;II. Zurückbehaltungsrecht;158
17.2.3;III. Schuldanerkenntnis;159
17.2.4;IV. Stellen von Sicherheiten;160
17.2.5;V. Abtretung;160
17.2.5.1;1. Abtretung des Steuererstattungsanspruches;160
17.2.5.2;2. Abtretung von Vergütungsansprüchen des Steuerberaters;160
17.2.6;VI. Aufrechnung;161
17.2.7;VII. Sicherung in der Krise des Auftraggebers;161
17.3;C. Problemfelder in der Praxis;163
17.3.1;I. Unentgeltlicher Rat – Haftung;163
17.3.2;II. Erstgespräch ohne spätere Mandatserteilung;163
17.3.3;III. Genaue Einordnung der Tätigkeit unter Tatbestände der StBGebV;164
17.3.4;IV. Abrechnung von komplexen Tätigkeiten;165
17.3.5;V. Nicht vereinbarte Auftragserweiterung;165
17.3.6;VI. Unzureichende Auftragsausführung;166
17.3.7;VII. Beanstandung von Rechnungen nach Zahlung;166
17.3.8;VIII. Korrektur von Rechnungen;167
17.3.9;IX. Vorzeitige Auftragsbeendigung;168
17.3.10;X. Wechsel des Steuerberaters;168
18;§ 13 Vergütung für vereinbare Tätigkeiten des Steuerberaters;170
18.1;A. Allgemeines;170
18.1.1;I. Begriffe und Erläuterung;170
18.1.2;II. Taxen;171
18.1.3;III. Versicherungspflicht und -schutz in der Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung;172
18.1.4;IV. Vergütung in Anlehnung an Vorschriften der StBGebV;172
18.1.5;V. Unterschiede zur direkten Abrechnung nach der StBGebV;172
18.2;B. Abrechnung gemischter (komplexer) Tätigkeiten;173
18.3;C. ABC der Vergütungen für vereinbare Tätigkeiten;174
18.3.1;I. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Ermittlung;177
19;§ 14 Neuere Entwicklungen bei der Preiswerbung für Steuerberatung;197
19.1;A. Werbung für Dienstleistungen über den Preis;197
19.1.1;I. Werbung mit kostenloser Erstberatung;197
19.1.2;II. Werbung mit Sonderpreis für Erstberatung;197
19.1.3;III. Werbung mit (geringen) festen Gebührensätzen für Dienstleistung;198
19.1.4;IV. Werbung mit Gebührenverzicht bei Gebühren, die höher als der Erstattungsbetrag sind;198
19.2;B. Einsatz neuer Medien;198
19.2.1;I. Steuerberater-Hotline;198
19.2.2;II. Versteigerung von Steuerberaterleistungen (Internet- Auktion);199
20;§ 15 Anhang;200
20.1;A. Gebührentabellen;200
20.1.1;I. Tabellen zur StBGebV;200
20.1.2;II. VV RVG (Auszug);211
20.1.2.1;1. Teil 3, Abschnitt 2;211
20.1.2.2;2. Teil 3, Abschnitt 3;214
20.1.2.3;3. Teil 4. Strafsachen;217
20.1.2.4;4. Teil 5. Bußgeldsachen;226
20.1.2.5;5. Teil 6. Sonstige Verfahren;231
20.1.3;III GKG ( Auszug);236
20.1.3.1;1. §§ 6, 34, 52 GKG;236
20.1.3.2;2. Anlage 1 zum GKG;238
20.1.3.3;3. Teil 4, Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;240
20.1.3.4;4. Teil 5, Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit;242
20.1.3.5;5. Teil 6, Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit;249
20.1.3.6;6. Anlage 2 zum GKG;252
20.1.4;IV. StBerG, Gebührenverzeichnis;253
20.2;B. Muster;256
20.2.1;I. Kostenfestsetzungsantrag Finanzgericht;256
20.2.2;II. Kostenfestsetzungsantrag Steuerstrafverfahren;257
20.2.3;III. Pauschalhonorarvereinbarung gem. § 14 StBGebV;258
20.2.4;IV. Steuerberatungs – Vertrag;261
21;Stichwortverzeichnis;272

Einführung in das Vergütungsrecht.- Anwendung der Stiuerberatergebührenverordnung.- Gebührenarten und Gebührenberechnung.- Umsatzsteuer und Ersatz von Auslagen.- Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten.- Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.- Vertretung im außgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsvollstreckungsverfahren.- Gerichtliche und andere Verfahren.- Übergangs- und Schlussvorschriften.- Verguntung in sinngemäßer der StBGebV(§ 2 StBGebV).- Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBGebV).- Gebührenmanagement.- Vergütung für vereinbare Tätigkeiten des Steuerberaters.- Neuere Entwicklungen bei der Preiswerbung für Steuerberatung.


§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht (S. 19)

A. Allgemeines

I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten

Gemäß § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrages ihre Auftraggeber

in Steuersachen zu beraten

sie zu vertreten

ihnen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch

die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und

in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie

die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und

deren steuerliche Beurteilung.

Diese Tätigkeiten, auch Vorbehaltsaufgaben genannt, werden in § 1 StBerG, Anwendungsbereich des StBerG, spezifiziert und sind somit Grundlage der Befugnis zur unbeschränkten, geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG). Zu unterscheiden von der zuvor beschriebenen Hilfe in Steuersachen, sind jedoch die in § 57 Abs. 3 StBerG benannten Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG) und vereinbare Tätigkeiten (§57 Abs. 3 StBerG), die zum beruflichen Aufgabengebiet der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften gehören, sind hinsichtlich der Honorarberechnung somit nach unterschiedlichen Grundlagen abzurechnen.

Diese Unterscheidung ist bedeutsam für die in § 64 StBerG vorgegebene Bindung der Steuerberater an eine Gebührenordnung. D. h., die StBGebV1 (Steuerberatergebührenverordnung), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007), in Kraft getreten zum 1.1.2007, bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die das Berufsbild des Steuerberaters gemäß § 33 StBerG bestimmen. Daraus folgt, dass die Steuerberatergebührenverordnung grundsätzlich nicht für Tätigkeiten gilt, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind (§ 57 Abs. 3 StBerG).

Demzufolge verweist § 45 Abs. 1 der BOStB (Satzung über Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten) auf die Bindung der Steuerberater an die StBGebV und stellt in Abs. 2 klar, dass für die Vergütung von Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG – u. a. für die vereinbarenen Tätigkeiten – die gesetzlichen Vorschriften der §§ 612 und 632 BGB gelten.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine transparente, nachvollziehbare Gebühren- und Auslagenabrechnung nach der StBGebV. § 14 StBGebV fordert bei einer Pauschalvergütung ausdrücklich eine schriftliche und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geltende Vereinbarung. Es empfiehlt sich daher – und dies insbesondere bei mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten – stets ein Beratervertrag, aus dem sich der Leistungskatalog ergibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§§ 612, 632) gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung/der Werkvertrag nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Sollte die Höhe der Vergütung nicht anderweitig bestimmt sein, so ist beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die StBGebV gilt somit nur für die Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG), nicht aber für die vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG).

II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit

1. Auftrag

Steuerberater erhalten ihre Aufträge für ihre nach § 33 StBerG zu erbringenden Tätigkeiten von ihren Mandanten (Auftraggeber). Mit der Auftragsannahme schließen sie über Art und Umfang einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB ab.


Annerose Warttinger ist neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin ehrenamtliche Richterin im Senat für Steuerberatersachen beim Bundesgerichtshof. Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Dipl.-Volkswirt Herbert E. Zimmermann ist Präsident des Steuerberaterverbands Hessen und im erweiterten Vorstand des DStV tätig. Rechtsanwalt Wendelin Keller ist Justiziar der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Die Autoren haben langjährige Erfahrungen als Gutachter auf dem Gebiet des Gebührenrechts.


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