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E-Book

E-Book, Deutsch, 94 Seiten

Reihe: NWB Bilanzbuchhalter

Weber 5 vor IFRS-Grundlagen

Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung

E-Book, Deutsch, 94 Seiten

Reihe: NWB Bilanzbuchhalter

ISBN: 978-3-482-75603-0
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Perfekt vorbereitet in die Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2007).

Die Bilanzbuchhalterprüfung zählt zu den anspruchsvollsten Weiterbildungsabschlüssen der IHK. Dies belegen auch regelmäßige Durchfallquoten von bis zu 50 %. Mit der Reihe „5 vor“ bereiten Sie sich „auf den letzten Metern“ sicher auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter vor.

Die Inhalte dieses Titels sind speziell auf den Teilbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards (Grundlagenteil)“ des Prüfungsteils B abgestimmt. Aufbau und Struktur orientieren sich dabei am offiziellen Rahmenlehrplan der Prüfungsverordnung vom 18. 10. 2007.

Leicht und verständlich, mit anschaulichen Beispielen und zahlreichen Abbildungen werden Ihnen die wesentlichen Kernthemen dieses Teilbereichs erläutert. Kontrollfragen am Ende eines jeden Kapitels und eine Übungsklausur helfen zusätzlich, Ihr Prüfungswissen gezielt aufzufrischen, zu überprüfen und zu vertiefen. Alle Kontrollfragen stehen zudem als digitale Lernkarten für Smartphone, Tablet und PC kostenlos zur Verfügung. So schaffen Sie sich die Basis für eine erfolgreiche Prüfung!

Die „5 vor“-Reihe – die schnelle und effiziente Vorbereitung auf die Prüfung:

Die Reihe „5 vor“ deckt sämtliche Teile der Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2007) ab. Zu Prüfungsteil A sind die Titel Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzwirtschaftliches Management erhältlich. Prüfungsteil B wird durch die Titel Jahresabschluss, IFRS-Grundlagen, Steuerrecht und Berichterstattung abgedeckt. Mit Mündliche Prüfung bereiten Sie sich perfekt auf Prüfungsteil C vor. Komplettiert wird die Reihe durch den Titel Schriftliche Prüfung, der zwei vollständige Klausurensätze inkl. Lösungshinweisen enthält.

Alle Titel der Reihe „5 vor“ sind ebenfalls für angehende Steuerfachwirte und -berater sowie für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen empfehlenswert.

Inhalt:

Relevante Prüfungsinhalte ausgerichtet am offiziellen Rahmenlehrplan:

Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung.
Grundsätze der Bilanzierung nach IFRS und Unterschiede zum HGB.
Bestandteile und Gliederung eines IFRS-Abschlusses.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS im Vergleich zum HGB.
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.
Funktion des Anhangs und wesentliche Angaben.
Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung.
Segmentberichterstattung.
Konzernrechnungslegung und Konsolidierung.
Übungsklausur.
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Zielgruppe


Angehende Bilanzbuchhalter. Auch geeignet für angehende Steuerfachwirte, angehende Steuerberater sowie Studenten an Universitäten und Fachhochschulen.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


II. Grundsätze der Bilanzierung nach IFRS und Unterschiede zum HGB
1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS
1.1 Wirtschaftlicher Ergebnisausweis und Information von Investoren
26 wenig Wahlrechte = Bewertungskontinuität Wie bereits weiter oben beschrieben, ist der IFRS-Abschluss vor allem betriebswirtschaftlich orientiert. Dies setzt voraus, dass der Ergebnisausweis zum Einen zukunftsorientiert ist und zum Anderen objektiv erfolgt, also nicht von einseitigen Interessen beeinflusst wird. Diese Ziele können dadurch erreicht werden, dass möglichst wenig Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte bestehen und somit eine strenge Bewertungskontinuität quasi gewährleistet ist.
27Das HGB verfolgt nicht vordergründig betriebswirtschaftliche Ziele, sondern wird durch den Kapitalgeberschutz dominiert. So gibt es im HGB eine asymmetrische Behandlung von Chancen und Risiken: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie eingetreten sind; Verluste müssen jedoch bereits berücksichtigt werden, wenn sie drohen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
28 Risiko von Fehleinschätzungen bei IFRS größer Es bleibt festzuhalten, dass der wirtschaftliche Ergebnisausweis im internationalen Bereich keine unterschiedliche Behandlung von Aufwendungen und Erträgen vornimmt und somit für den Investor akkuratere betriebswirtschaftliche Informationen liefert. Dieser „Qualitätsgewinn“ hat jedoch auch seinen Preis: Da der IFRS-Abschluss im Vergleich zum HGB-Abschluss wesentlich mehr prognostische Ansätze enthält, ist das Risiko einer Fehleinschätzung bei der Abschlusserstellung wesentlich größer. IFRS-Kritiker kommen somit oftmals zu dem Ergebnis, dass die Zahlen des IFRS-Abschlusses nicht so belastbar wie die des HGB-Abschlusses sind. 1.2 Qualitative Anforderungen an den IFRS-Abschluss
29Die qualitativen Anforderungen an den IFRS-Abschluss sind im Framework in den Paragrafen 24 bis 46 dargelegt. Es handelt sich um folgende zehn Anforderungen:
2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung nach HGB (einschließlich DRS)
30Die Bewertungsgrundsätze des HGB sind auf mehrere, nicht aufeinander folgende Paragrafen verteilt:1) Es lassen sich dennoch gewisse Gemeinsamkeiten zu den qualitativen Anforderungen an den IFRS-Abschluss erkennen. 31Die zunehmende Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen und Konzerne veranlasste den Gesetzgeber, Möglichkeiten für eine stärkere Annäherung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften an internationale Grundsätze zu eröffnen. Um eine größere Flexibilität für die Weiterentwicklung der Rechnungslegung und ihre schnellere Anpassung an neue Erfordernisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein privates, mit unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium tätig wird. Damit soll die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze wie im angloamerikanischen Rechtskreis als Selbstverwaltungsaufgabe durch einen unabhängigen Standardsetter vorangetrieben werden.
32 DSR § 342 HGB stellt die gesetzliche Grundlage für eine solche Einrichtung dar. Diese soll insbesondere Empfehlungen für eine ordnungsmäßige Konzernrechnungslegung in Form von Standards entwickeln. Mit der Einsetzung eines nationalen Standardsetters soll auch die deutsche Einflussnahme auf den internationalen Standardisierungsprozess verstärkt werden. Als nationaler Standardsetter wurde der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) als Organ des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) geschaffen. Er wurde erstmalig mit Vertrag vom 3. 9. 1998 durch das Bundesministerium der Justiz als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt. International tritt der DSR als German Accounting Standards Board (GASB) auf.
33 Aufgaben des DSR Der Deutsche Standardisierungsrat hat nach Maßgabe des § 342 HGB folgende Aufgaben: die Entwicklung von Empfehlungen (Standards) zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien.
34 Verabschiedung von Standards Der DSR ist ein Gremium von unabhängigen Fachleuten, die ungebunden und frei von Weisungen tätig sind. In dem Standardisierungsvertrag mit dem Bundesministerium der Justiz ist u. a. das Verfahren für die Entwicklung und Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards festgelegt. Ein Standard darf durch den DSR nur verabschiedet werden, wenn zuvor ein Entwurf mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens sechs Wochen veröffentlicht worden ist, der Konsultationsrat angehört worden ist, die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die wesentlichen Einwendungen und Änderungsvorschläge in einer öffentlichen Sitzung erörtert worden sind. Im Falle wesentlicher Änderungen muss der Entwurf nochmals mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens vier Wochen veröffentlicht werden. Die Standards dürfen nicht im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist somit nicht gefährdet. Die verabschiedeten Standards werden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Mit einer solchen Veröffentlichung wird bei Anwendung des Standards die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet.
35 RIC Neben dem DSR ist das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) eine Unterorganisation des DRSC. Das RIC hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem IFRIC sowie den entsprechenden Gremien der anderen nationalen Standardsetzer, die internationale Akzeptanz von Interpretationen wesentlicher Rechnungslegungsfragen zu fördern und spezifische nationale Sachverhalte im Rahmen der gültigen IFRS und in Abstimmung mit den DRS zu beurteilen.
36Folgende DRS bzw. RIC sind aktuell anwendbar: 3. Ertragsrealisierung und Gläubigerschutz nach IFRS und HGB
37Die Themen Ertragsrealisierung und Gläubigerschutz sind in den bisherigen Ausführungen bereits mehrfach angesprochen worden. In diesem Kapitel werden nochmals die Grundsätze zusammenfassend dargestellt. 3.1 Ertragsrealisierung nach IFRS
38 Periodenabgrenzung Die Ertragsrealisierung wird vom Grundsatz der „accrual basis“ – der Periodenabgrenzung in zeitlicher und sachlicher Hinsicht, unabhängig vom Zahlungsfluss – bestimmt. Dies bedeutet, dass Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn am Bilanzstichtag mit...


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