Wernicke / Armbrüster / Baumann | Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 35, 204 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

Wernicke / Armbrüster / Baumann Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland

Ein Rechtsvergleich mit dem britischen und US-amerikanischen Recht

E-Book, Deutsch, Band 35, 204 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

ISBN: 978-3-86298-128-1
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der Rückkaufswert, den der Versicherer im Stornofall auszahlen muss, geringer ist als der wirkliche Wert (sog. „innerer Wert“) der Police.
Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen von Versicherungsnehmern, die den Vertrag anderenfalls stornieren würden und treten entweder als neuer Versicherungsnehmer ein oder erhalten sämtliche Rechte aus dem Vertrag, für den sie im Gegenzug die künftigen Prämien zahlen. Ziel ist es, die renditeoptimierten Policen in größeren Pakten gewinnbringend an Investoren zu verkaufen.

Die Arbeit untersucht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse, inwieweit sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, den USA und Großbritannien voneinander unterscheiden und was mögliche Ursachen dafür sein können. Es wird analysiert, ob und inwieweit ein Verkauf auf dem Zweitmarkt im Vergleich zur Kündigung der Versicherung
vorteilhaft für die beteiligten Parteien ist und wie die Übertragung der Police rechtlich zu gestalten ist, um ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. Dabei wird auch aufgezeigt, ob es bereits nach geltendem Recht eine Rechtspflicht des Versicherers, des Versicherungsvermittlers sowie weiterer Sachwalter gibt, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu informieren.
Wernicke / Armbrüster / Baumann Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1;Der Zweitmarkt für Lebensversicherungenin der Bundesrepublik Deutschland;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Abkürzungsverzeichnis;18
5;Einleitung;22
5.1;A. Einführung in die Problematik;22
5.2;B. Gang der Untersuchung;24
6;Kapitel 1 - Rechtstatsachen und internationaler Vergleich;26
6.1;A. Der deutsche Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen;26
6.2;B. Der US-amerikanische Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen;48
6.3;C. Der britische Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen;71
6.4;D. Geschlossene Lebensversicherungsfonds;87
6.5;E. Rechtsvergleichende Betrachtung;104
7;Kapitel 2 - Die Stornierung der Police in Deutschland– Vergleich mit dem Verkauf auf dem Zweitmarkt;110
7.1;A. Die Berechnung des Rückkaufswertes;110
7.2;B. Der Stornoabzug;121
7.3;C. Die Überschussbeteiligung;128
7.4;D. Die steuerlichen Folgen des Rückkaufs;134
7.5;E. Vergleich zwischen Zweitmarkt und Rückkauf;134
8;Kapitel 3 - Die rechtliche Gestaltung des Verkaufseiner Lebensversicherungspolice in Deutschland;140
8.1;A. Die bloße Einräumung eines Bezugsrechts;140
8.2;B. Das Vertragsübernahmemodell;142
8.3;C. Die Kombination von Abtretung und Beitragszahlungsabrede („Treuhandmodell“);146
8.4;D. Existenz einer Zustimmungspflicht des Versicherers im Rahmen der Vertragsübernahme;152
8.5;E. Abtretungsverbote;167
8.6;F. Zusammenfassung;178
9;Kapitel 4 - Existenz einer Informationspflicht über den Zweitmarkt in Deutschland;180
9.1;A. Begriff der Informationspflicht;181
9.2;B. Ökonomische Notwendigkeit einer Zweitmarkt-Informationspflicht;182
9.3;C. Informationspflicht des Versicherers;186
9.4;D. Informationspflicht des Versicherungsvermittlers und des Versicherungsberaters;195
9.5;E. Informationspflicht des Steuerberaters;201
9.6;F. Informationspflicht des Rechtsanwalts;202
9.7;G. Rechtsfolgen der Verletzung der Informationspflicht;202
9.8;H. Zusammenfassung;204
10;Wesentliche Ergebnisse;206
11;Anhang;210
12;Literaturverzeichnis;214


Kapitel 4 - Existenz einer Informationspflicht über den Zweitmarkt in Deutschland (S. 159-160)

Mit dem Anliegen, die Verbraucherrechte zu stärken, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2008 das VVG reformiert. Dadurch änderten sich mittelbar auch für den Zweitmarkt die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem im Hinblick auf die im Kündigungsfall vom Versicherer zu zahlenden Rückkaufswerte, welche einen Einfluss auf die Preisbildung auf dem Zweitmarkt haben. Im Rahmen der VVG-Reform wurde auch diskutiert, ob eine ausdrückliche gesetzliche Regelung eingeführt werden soll, die den Versicherer verpflichtet, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer darüber zu informieren, dass es neben der Kündigung auch die Möglichkeit gibt, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. 720 Diese Überlegungen haben jedoch letztlich nicht zur Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Informationspflicht geführt.

Es ist jedoch denkbar, dass schon aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine solche Aufklärungspflicht des Versicherers und des Versicherungsvermittlers folgt. Wenn das so ist, müssen die Informationspflichtigen bei einem Verstoß gegen diese Pflicht mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen. Aus diesem Grund ist die Frage nach der Existenz einer Informationspflicht nicht nur theoretischer Natur, sondern erlangt auch praktische Bedeutung.

Die Frage, ob nach geltendem Recht eine Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers über die Existenz des Zweitmarktes für Lebensversicherungen existiert, ist bisher in der Literatur nur wenig diskutiert worden. 721 Präve zieht den Umstand, dass im reformierten VVG keine ausdrückliche Aufklärungspflicht enthalten ist, als Argument gegen das Vorhandensein einer Informationspflicht heran.722 Allerdings findet sich in der Gesetzesbegründung zum VVG kein Hinweis auf die bewusste Vermeidung einer solchen Pflicht, daher kann aus der bloßen Nichtregelung nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber die Annahme einer Informationspflicht auf den Zweitmarkt bewusst verhindern wollte.

In der Literatur723 ist anerkannt, dass es neben den gesetzlich geregelten grundsätzlich auch ungeschriebene Informationspflichten gibt. Zunächst soll untersucht werden, ob eine Pflicht, den Versicherungsnehmer über die Existenz des Zweitmarktes für Lebensversicherungen zu informieren, ökonomisch sinnvoll und notwendig ist. Anschließend ist Gegenstand der Untersuchung, ob es bereits nach geltendem Recht eine solche Pflicht gibt. Als Verpflichtete kommen in Betracht: der Versicherer, der selbstständige Versicherungsvermittler i.S.d. § 34 d GewO, der Versicherungsberater i.S.d. § 34 e GewO sowie Steuerberater und Rechtsanwälte.


Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema „Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung“ (Duncker & Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht („Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften“, Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Gründl, Helmut
Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR).

Baumann, Horst
Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 „Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. “Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung“ (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. „Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen“ (VersR 1991, 490-497) und „Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung“ (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten „Berliner Reihe“ des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des „Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG“, zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für „Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht“ an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für „Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht“ an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen „Ruhestand“ ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.