Weyer / Armbrüster / Baumann | Der Begriff des Versicherungsvertrags im russischen Recht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 38, 687 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

Weyer / Armbrüster / Baumann Der Begriff des Versicherungsvertrags im russischen Recht

Grundzüge des Privatversicherungsrechts der Russsischen Föderation

E-Book, Deutsch, Band 38, 687 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

ISBN: 978-3-86298-100-7
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die auf die Binnenversicherung ausgerichtete Arbeit behandelt mit der Privatversicherung einen Teil des besonderen Wirtschaftsprivatrechts der Russischen Föderation. Russische Risiken werden auch jenseits von Großrisiken und Außenhandel zunehmend in internationale Versicherungsgeschäfte eingebunden. Investoren müssen Risiken auf dem wachsenden russischen Markt diversifizieren. Zunehmender grenzüberschreitender Verkehr von Privatpersonen erfordert rechtssichere Deckungslösungen für Privathaushalte und Unternehmen. Vertiefte Kenntnisse der privatrechtlichen Rahmenbedingungen von Versicherungen sind deshalb wirtschaftlich von großer Bedeutung.

Nach einer Erörterung der Rechtsquellen werden zunächst theoretisch die ökonomischen und rechtlichen Aspekte der russischen Privatversicherung behandelt, danach die Rechtswirklichkeit des russischen Privatversicherungsrechts und deren prägende Institutionen und Organisationen. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf sprachlich und kulturell bedingte Besonderheiten und Terminologie des Untersuchungsgegenstandes gesetzt. Dem Leser werden unter Berücksichtigung von Literatur, Rechtsprechung und behördlicher Anwendungspraxis die wesentlichen Grundlagen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts mit konkreten Bezügen und Fallbeispielen vorgestellt – u. a. aus den Sparten Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherung sowie dem Bereich der Pflichtversicherung.

Anhand der Beispiele aus der föderalen und regionalen Rechtsprechung wird erkennbar, dass die Praxis des russischen Versicherungsmarktes nur zum Teil vom geltenden Recht erfasst wird. Zugleich wird deutlich, dass die Entwicklung des positiven Rechts durch eine zunehmende Ausdifferenzierung und Professionalisierung geprägt ist.

Die Arbeit veranschaulicht insgesamt die janusköpfige Natur des postsowjetischen Versicherungsmarktes Russlands: Neben echtem Risikogeschäft steht ein zahlenmäßig großer Schattenmarkt. Zwar regelt das geltende Recht wesentliche Funktionen eines tragfähigen Privatversicherungsrechts. Normen erscheinen aber aufgrund ihrer institutionellen Determinierung in der Anwendungspraxis ineffizient. Bei Abschluss und Durchsetzung von Versicherungsverträgen haben informelle Absprachen und Fragen des Steuerrechts ebenfalls eine große Bedeutung.

Die Untersuchung zeigt an dieser Stelle auf, wie relevante Problemfragen des russischen Privatversicherungsrechts praktisch gelöst werden können. Sie richtet sich deshalb nicht nur an wissenschaftlich interessierte Leser, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Investoren und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen – Underwriter wie Versicherungsvermittler
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2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
3.1;Inhaltsverzeichnis;12
3.2;Abkürzungsverzeichnis;34
4;Kapitel 1. Einleitung;40
4.1;§ 1. Untersuchungsgegenstand;40
4.2;§ 2. Marktdaten;42
4.3;§ 3. Methodik;57
5;Kapitel 2. Grundlagen;68
5.1;§ 1. Normsetzungskompetenz;69
5.2;§ 2. Rechtsquellen;74
5.3;§ 3. Normenkollision;130
6;Kapitel 3. Versicherungsbegriff;150
6.1;§ 1. Ökonomische Verfassung;150
6.2;§ 2. Wirtschaftlicher Versicherungsbegriff;167
6.3;§ 3. Rechtlicher Versicherungsbegriff;184
7;Kapitel 4. Versicherungsvertragsrecht;230
7.1;§ 1. Gegenstand;230
7.2;§ 2. Einordnung;266
7.3;§ 3. Allgemeines;326
7.4;§ 4. Beteiligte;363
7.5;§ 5. Zustandekommen;413
7.6;§ 6. Durchsetzung;460
8;Kapitel 5. Ökonomie des Versicherungsvertrages;584
8.1;§ 1. Institutionelle Arrangements;584
8.2;§ 2. Vertikale Kooperation;613
8.3;§ 3. Folgen;619
8.4;§ 4. Transaktionsaktivitäten;655
8.5;§ 5. Ökonomische Vertragstheorie;662
9;Kapitel 6. Schlussbetrachtung;672
9.1;§ 1. Privatversicherungsbegriff;672
9.2;§ 2. Binäre Marktstruktur;675
9.3;§ 3. Institionelle Abhängigkeit;677
9.4;§ 4. Pfadbestimmung;679
10;Anlagen;686
10.1;A. Literaturverzeichnis;686
10.1.1;I. Literatur in lateinischer Schrift;686
10.1.2;II. Literatur in kyrillischer Schrift;694
10.2;B. Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen;709
10.2.1;I. Russische Föderation;709
10.2.1.1;1. Verfassungsgericht der RF;709
10.2.1.2;2. Oberste Gerichte;710
10.2.1.3;3. Sonstige Föderale Gerichte;718
10.2.2;II. Gerichte der Föderationssubjekte;725
10.2.3;III. Russisches Reich;726
11;Versicherungswissenschaft in Berlin;727


Kapitel 4. Versicherungsvertragsrecht (S. 191-192)

§ 1. Gegenstand

Der Versicherungsvertrag bezieht sich wie jeder Vertrag auf einen bestimmten Vertragsgegenstand. In der deutschen Lehre ist trotz unterschiedlicher Ansichten zur Reichweite anerkannt, dass das versicherte Interesse in der Schaden- und Sachversicherung den Gegenstand der Versicherung bildet.

Was ist aber der Gegenstand des Versicherungsvertrags im russischen Binnenversicherungsrecht? Grundsätzlich wird im russischen Zivilrecht für den Gegenstand einer zivilrechtlichen Beziehung begrifflich zwischen „ “ und „ “ unterschieden. Beide Begriffe können mit „Gegenstand“ übersetzt werden. Das Objekt ist als Element einer zivilrechtlichen Rechtsbeziehung in der russischen Lehre grundsätzlich strittig.

Das russische Recht verwendet den Begriff des Objekts einer Rechtsbeziehung z. B. in Art. 673 ZGB und in Art. 4 VersG. Grundsätzlich gehört „ “ des Vertrages zu den gesetzlich gemäß Art. 432 Pkt. 1 Abs. 2 ZGB verlangten wesentlichen Vertragsbestandteilen des russischen Vertragsrechts. Im Versicherungsrecht ist der Begriff „ “ nicht geregelt. In der russischen Versicherungsrechtslehre werden die Begriffe „ “ und „ “ sowohl synonym als auch nicht synonym verwendet.573 Unter „ “ eines Versicherungsvertrages wird in der neueren Literatur meist der Inhalt der Leistung des Versicherers selbst verstanden.

A. Sachenrechtliche Theorie contra Interessenlehre

Im Hinblick auf die Frage was der Gegenstand des Versicherungsvertrages ist, haben sowohl im russischen als auch im deutschen Rechtsdenken zwei Strömungen die Diskussion bestimmt. Die sachenrechtliche Theorie betrachtet das Objekt, d.h. die Sache selbst, das Vermögen oder die Person als den jeweiligen Vertragsgegenstand. Nach der sogenannten Interessenlehre ist nicht die Sache selbst, sondern das an der Sache bestehende Interesse versichert. Die russische Position und Terminologie sowie deren Übertragung in das deutsche Rechtsdenken ist nur im Rahmen einer diachronen Rechtsvergleichung verständlich und nachvollziehbar.

I. Russisches Reich

Das materielle Recht regelte in Art. 2199 ReichsZGB nur eine Versicherung von Sachen gegen Schäden. Da die Lebensversicherung sich erst später entwickelte, bestand in der Entwicklung des frühen Versicherungsrechts Russlands kein wesentlicher Unterschied zum ALR.576 Gegenstand der Versicherung war zu diesem Zeitpunkt sowohl im deutschen als auch im russischen Versicherungsrecht nur die versicherte Sache selbst.

Diese Sachlage veränderte sich erst ab 1835 mit der sich in Russland etablierenden Entwicklung der Lebensversicherung. Die sich daher neu stellende Frage nach dem Gegenstand der Versicherung wurde im russischen Schrifttum eingehend erörtert. Der Streit zwischen den Vertretern der sachenrechtlichen Theorie und Interessenlehre manifestierte sich im Schrifttum des russischen Reiches folgerichtig auch an der rechtlichen Einordnung und Bewertung der Lebensversicherung.


Schwintowski, Hans-Peter
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, geb. am 23. September 1947 in Bad Harzburg, hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1982 über ein Thema aus dem Kartellrecht (Antitrust) bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga promoviert. Im Jahre 1986 schloss sich die Habilitation über das Thema „Der private Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt“, ebenfalls betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga an. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Münster, München, Tübingen und Bielefeld. Im Jahre 1990 Ruf an die Universität Würzburg auf eine C-3-Stelle. Im Jahre 1991 Ruf auf eine C-4-Professur an der Universität in Passau. Im Jahre 1993 Ruf auf eine C-4-Professur an die Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2005 Ruf auf eine C-4-Professur an die Universität Hamburg (abgelehnt). Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat einen Forschungsschwerpunkt im Bereich des Privatversicherungs- und Kapitalmarktrechts. Er ist Herausgeber des Praxiskommentars zum VVG (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer), Verlag LexixNexis. Darüber hinaus ist er Kommentator im Bruck/Möller sowie im Handbuch für Versicherungsrecht, herausgegeben von Beckmann/Matusche-Beckmann. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht, verantwortlich für den Bereich Versicherungsrecht sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats bei dem Bund der Versicherten. Eine vollständige Übersicht seiner Publikationen finden Sie unter: http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/ Berlin, im August 2010

Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema „Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung“ (Duncker & Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht („Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften“, Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Schirmer, Helmut
Prof. Dr. Helmut Schirmer 1940 geboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Innsbruck, Hamburg und Freiburg im Breisgau; 1. und 2. Staatsexamen in Berlin 1962 und 1968; Promotion (1966) und Habilitation (1972) an der Freien Universität Berlin: Betreuer Prof. Dr. Karl Sieg; 1972 Ernennung zum Universitätsprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; 1976/77 und 1978/79 Vertretung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau; 1979 Ablehnung eines Rufes auf eine Professur an der Universität Freiburg im Breisgau; 1988-2010 Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft ; 1989-2004 Mitglied im Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, zunächst Berlin, danach Bonn (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); 2000-2004 Mitglied in der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Im Ruhestand seit 1. April 2007

Gründl, Hekmut
Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR).

Baumann, Horst
Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 „Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. “Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung“ (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. „Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen“ (VersR 1991, 490-497) und „Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung“ (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten „Berliner Reihe“ des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des „Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG“, zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für „Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht“ an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für „Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht“ an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen „Ruhestand ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.


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