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Winkler | Beurkundungsgesetz: BeurkG - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510550685-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 883 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 240 mm, Gewicht: 1599 g

Reihe: Grauer Kommentar

Winkler

Beurkundungsgesetz: BeurkG - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

Kommentar

Buch, Deutsch, 883 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 240 mm, Gewicht: 1599 g

Reihe: Grauer Kommentar

ISBN: 200-510550685-1
Verlag: C.H.Beck


Die einzelnen Exemplare können leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf die Lieferung aus dem Sonderangebot kein Rückgaberecht einräumen können. Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht.

 

Winkler: Beurkundungsgesetz, 19. Auflage 2019

Der Winkler hat die besten Argumente zum Beurkundungsgesetz und gilt seit Jahrzehnten als der führende Handkommentar zum Beurkundungsgesetz. Der Kommentar überzeugt durch seine besonders übersichtliche und klare Darstellung der Materie. Auf sämtliche Fragen des Beurkundungsrechts liefert er ausführliche und praxisorientierte Antworten und ist damit für jedes Notariat unverzichtbar. 

Die Neuauflage

Nach dem sehr guten Verkauf der letzten Auflage von 2017 wurde eine Neuauflage vom Autor vorgezogen, um die umfassenden Auswirkungen des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer vom 1.6.2017, das gestaffelt vom 1.1.2018 bis 1.1.2022 in Kraft tritt, einzuarbeiten. Von dieser wichtigen Gesetzesänderung sind insgesamt 51 Normen des Beurkundungsgesetzes betroffen. Die Neuauflage enthält deshalb wichtige Erstkommentierungen zu:

  • § 34 Abs. 4 – Testamentsverwaltung
  • § 44b – Nachtragsbeurkundung
  • §§ 45 (neu), 45a – (Aushändigung der) Urschrift
  • § 49 – Form der Ausfertigung
  • § 55 – Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
  • § 56 – Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form
  • §§ 59, 59a – Verordnungsermächtigung bzw. Verwahrungsverzeichnis.

 

Außerdem wurden zahlreiche Kommentierungen umfassend aktualisiert, u.a. wegen der Neuerungen im Geldwäsche­gesetz und im Datenschutz. Neu ist auch eine Kommentierung zur Eintragungs­fähig­keits­­prüfung.

Vorteile auf einen Blick

  • Kommentierung in einem Guss und aus einer Hand
  • mit wichtigen Erstkommentierungen zu allen neuen Vorschriften
  • verfasst von einem erfahrenen und bundesweit
    bekannten Fachautor
  • sehr detailliertes Sachverzeichnis
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Zielgruppe


Für Notare und Gerichte.


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