Winter Der nach den §§ 97 und 98 WpHG zu ersetzende Schaden.

E-Book, Deutsch, Band 138, 235 Seiten

Reihe: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-428-55699-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Unterlässt es ein Emittent von Finanzinstrumenten, publizitätspflichtige Insiderinformationen zu veröffentlichen, oder veröffentlicht er unwahre Insiderinformationen, so ist er dem Anleger grundsätzlich zum Schadensersatz gemäß §§ 97, 98 WpHG verpflichtet, wenn dieser im Zeitraum der Desinformation eine Transaktion zu einem für ihn ungünstigeren Kurs tätigt. Die Arbeit widmet sich der Frage, welcher Schaden unter welchen Voraussetzungen ersatzfähig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass neben dem Kursdifferenzschaden auch der Vertragsabschlussschaden nach §§ 97, 98 WpHG ersatzfähig ist. Voraussetzung für den Ersatz beider Schäden ist aber, dass der Anleger in seinem Vertrauen verletzt ist. Im Fall der Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen muss der Anleger auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut haben. Im Fall der Nichtveröffentlichung publizitätspflichtiger Informationen muss der Anleger auf den Zustand vertraut haben, wie er sich ohne die Veröffentlichung darstellt.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

2. Geschichte

3. Die Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR

4. Voraussetzung eines Schadensersatzes nach §§ 97 und 98 WpHG

5. Der Schadensersatz nach den §§ 97 und 98 WpHG

6. Beschränkung des Schadensersatzes nach § 98 WpHG auf den Kursdifferenzschaden?

7. Haftungsbegründende Kausalität nach § 98 WpHG

8. Beweislast hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität

9. Die fraud on the market theory in den USA

10. Die fraud on the market theory in Deutschland

11. Die Problematik in Bezug auf § 97 WpHG

12. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Jan-Felix Winter studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen absolvierte er von 2012 bis 2014 sein Referendariat am Landgericht Göttingen. Von 2013 bis 2018 war er Promotionsstudent an der Leuphana Universität Lüneburg, wo ihn Prof. Dr. Alexander Schall betreute. Seit 2014 arbeitet er in der Kanzlei Winter & Erdtmann, sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Arbeitsrecht.

Jan-Felix Winter studied law at the Albert-Ludwigs-Universität Freiburg from 2007 to 2012. After his First State Examination, he completed his legal clerkship at Regional Court of Göttingen from 2012 to 2014. From 2013 to 2018 he was a doctoral student at Leuphana University Lüneburg, where he was supervised by Prof. Dr. Alexander Schall. Since 2014 he has been working for law firm Winter & Erdtmann, focusing on insolvency and employment law.


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