Zeppenfeld | Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. | Buch | 978-3-428-10407-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 137, 186 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 265 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Zeppenfeld

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Buch, Deutsch, Band 137, 186 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 265 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-10407-9
Verlag: Duncker & Humblot


Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll.

Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.

Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Zeppenfeld Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Erster Teil: Einführung

Problemstellung Aufbau der Arbeit – Begriffsbestimmungen – Beispielsfälle

Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze

Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts – Die materiellrechtlichen Ansätze – Die kollisionsrechtlichen Ansätze

Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag

Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts: Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts – Die Grundlage einer allseitigen 'besonderen Anknüpfung' im Eingriffsrecht – Die 'Technik' des allseitigen Ausbaus – Die Einwände gegen eine allseitige 'besondere Anknüpfung' im Eingriffsrecht – Exemplifikation des allseitigen Ansatzes

Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.