Appel | Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums. | Buch | 978-3-428-11420-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 968, 308 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 224 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Appel

Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums.

Eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Buch, Deutsch, Band 968, 308 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 224 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-11420-7
Verlag: Duncker & Humblot


Die auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des BVerfG gefertigte Untersuchung widmet sich der bis heute kontrovers diskutierten Frage, wie das in Art. 14 GG angelegte Spannungsverhältnis zwischen verfassungsunmittelbarer Eigentumsgewährleistung (Art. 14 I 1 GG) und Inhalts- und Schrankenbestimmungskompetenz des Gesetzgebers (Art. 14 I 2 GG) zu lösen ist. Der Verfasser stellt dar, daß das BVerfG den Widerstreit nicht im Wege eines Vorrangs einer der Bestimmungen regelt, sondern durch ein Wechselspiel.

Im 1. Teil der Arbeit untersucht der Verfasser den Konflikt anhand der Frage, wie das BVerfG die Schutzobjekte ermittelt, die unter die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG fallen. Er kommt zu einer zweistufigen Prüfungsfolge des BVerfG: Im ersten Schritt wird, ausgehend von Art. 14 I 2 GG, das Vorliegen einer einfachgesetzlichen Rechtsposition geprüft. Im zweiten Schritt unterzieht das BVerfG diese Position einer Qualifikationsprüfung unter Zuhilfenahme fünf eigentumsgrundrechtlicher Strukturmerkmale, die das Gericht im Wege teleologischer Verfassungsauslegung unmittelbar aus Art. 14 I 1 GG zieht.

Im 2. Teil der Arbeit wird das Spannungsverhältnis vom Blickwinkel der gesetzgeberischen Befugnis beleuchtet, gemäß Art. 14 I 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen. In Abgrenzung zu Art. 14 III GG legt Markus Appel dar, daß das BVerfG nach neuerer Rspr. den Enteignungsbegriff wohl auf die Fälle der klassischen Güterbeschaffung beschränkt. Anschließend stellt er an der Rspr. des BVerfG zwei verschiedene Arten von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG dar: zum einen sog. Ausgestaltungen, bei denen es aufgrund der Entstehungsschwäche der Bestandsgarantie niemals zu Eingriffen in bereits existente Eigentumsbestandsrechte kommen kann; zum anderen sog. Umgestaltungen, bei denen ein Eingriff in solche Rechte möglich ist. Schließlich untersucht er die Bindungen, denen der Gesetzgeber bei derartigen Regelungen unterliegt.
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Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG: Gewährleistungsinhalte des Art. 14 I 1 GG - Schutzobjekte der Bestandsgarantie - Prüfungsfolge des BVerfG - Verfassungsunmittelbare Vorgaben (Art. 14 I 1 GG) - Das Erfordernis einer einfachgesetzlichen Rechtsposition (Art. 14 I 2 GG) - Qualifizierung der einfachgesetzlichen Rechtsposition zu Eigentum im Sinne der Bestandsgarantie (Art. 14 I 1 i. V. m. 14 I 2 GG) - 2. Teil: Inhalts- und Schrankenbestimmungen gemäß Art. 14 I 2 GG: Bundesverfassungsgerichtliche Definitionen der Begriffe Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 I 2 GG) / Enteignung (Art. 14 III GG) - Zwei Arten von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG - Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG - Unterscheidung zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 I 2 GG - 3. Teil: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Senatsentscheidungen aus der amtlichen Sammlung des BVerfG mit Bezug zu Art. 14 GG - Sachwortverzeichnis


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