Bartels | Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten? | Buch | 978-3-8260-5930-8 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 224 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 460 g

Bartels

Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten?

Wer darf Warum, Wie lange noch, Wann, Wo und Wen im Kriege töten? Betrifft: Der Krieg als Rechtsgrundlage für das Töten
Erscheinungsjahr 2016
ISBN: 978-3-8260-5930-8
Verlag: Königshausen & Neumann

Wer darf Warum, Wie lange noch, Wann, Wo und Wen im Kriege töten? Betrifft: Der Krieg als Rechtsgrundlage für das Töten

Buch, Deutsch, 224 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 460 g

ISBN: 978-3-8260-5930-8
Verlag: Königshausen & Neumann


Rechtfertigt der Krieg noch das Töten? Die Frage des Buches wird an dessen Ende bejaht. Zuvor wird geschildert, wie das Recht zum Töten im Krieg mit der Bildung der Staaten und der Entwicklung des völkerrechtlichen Interessenverfolgungsinstituts, Krieg, begründet wird Auf Grund des außenpolitischen Gewaltmonopols waren allein die Staaten kriegsführungsberechtigt und waren daher auch allein berechtigt, im Krieg den feindlichen Kombattanten zu töten.
Terrororganisationen, bewaffnete Aufständische private Sicherheitsunternehmen, Rebellen bedrohen heute den Frieden. Durch den Zerfall der Staaten drohen Bürgerkriege. Staaten wagen allenfalls, nur noch heimlich in verdeckten Kriegen ihr Militär einzusetzen. Die Grenzen des Krieges (internationaler bewaffneter Konflikts) sind diffus. Das Ergebnis dieser Entwicklung: Entweder, es herrscht schon ein globaler Krieg, in dem getötet werden darf oder es herrscht Frieden, in dem das Töten zugelassen wird. Zum Trost der Leser wird am Schluss des Buches darauf hingewiesen, dass das Recht zum Töten nicht mehr existiert, wenn der Krieg durch ein gewaltloses Interessenverfolgungsinstitut ersetzt wird und jede grenzüberschreitende Gewalt von allen Staaten kompromisslos in Solidarität verfolgt wird.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Hinrich Bartels, bis 2001 Richter am Amtsgericht Nordenham. Direktor des Instituts für internationales Recht, Nordenham.



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